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Reicht mein BG-Gutachten auch für meine BU-Versicherung?

Mucki3012

Mitglied
Registriert seit
12 Apr. 2018
Beiträge
46
Hallo ihr lieben, ich bräuchte mal eine Info und vielleicht hat ja jemand auch nen guten Tipp übrig.

Mir stellt sich die Frage, ob mein von der BG in Auftrag gegebenes Gutachten auch für meine private Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, um eine Berufsunfähigkeit zu diagnostizieren.

Mir ist durchaus bewusst, dass der festgestellte Wert der MdE nichts über eine Berufsunfähigkeit im Sinne der BU-Versicherung aussagt, allerdings sind in dem Gutachten durchaus alle physischen und psychischen Einschränkungen und Störungen festgestellt und in ihrem Grade nach benannt.

Reicht dieses Gutachten auch zum prüfen eines Anspruches auf meine private BU-Versicherung?

Oder kann ich das ggf. anhand von den genannten Einschränkungen selber nachvollziehen?
Also gibt es Richtwerte ab welcher Einschränkung man von einer Berufsunfähigkeit in einem gewissen Umfang ausgeht, bspw. bei mittelgradiger Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit, leichte bis mittelgradige Beeinträchtigung der Durchhaltefähigkeit, schwere Beeinträchtigung beim Anwenden fachlicher Kompetenzen usw. usw. usw....

Nach irgendwas muss sich die Versicherung ja orientieren und das würde ich gerne nachvollziehen können.

Freue mich über alle Antworten und danke euch auf jeden Fall für eure Aufmerksamkeit.

Alles Gute für euch und liebe Grüße
das Mucki
 
Hallo Mucki3012,

ich gehe eher davon aus, dass Deine BU selbst ein Gutachten in Auftrag geben wird. BU ist zivilrechtlich, während BG sozialrechtlich ist. Also zwei unterscheidliche Dinge.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Vielen Dank für deine Einschätzung!

Da stellt sich mir dann allerdings die Frage, wie rückwirkend ein Gutachten erstellt werden soll?
Mittlerweile bin ich nicht mehr arbeitsunfähig und habe keine Beschwerden mer.

Es geht „ lediglich“ um 15 Monate Krankheit nach einem Arbeitsunfall und der bekannten 6 Monatsregel bei BU-Versicherungen. (...also einem Anspruch von 8-9 Monaten), diese ist jetzt seit ca. 5 Monaten am prüfen, ob ein Anspruch besteht und meiner Meinung nach bringt ein Rückbeurteilung nichts bzw. kann doch gar nicht vorgenommen werden?!

Liebe Grüße & danke
 
Hallo Mucki3012,

da hast Du völlig recht. Ich gehe mal davon aus, dass dies das Ziel der BU ist.

Was steht eigentlich in den Versicherungsbedingungen? Eine BU tritt doch erst in Kraft, wenn man dauerhaft BU ist. Kann natürllich sein, dass bei Deiner BU auch Lesitungen für zweitweise Berufsunfähigkeit vereinbart worden sind.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
So steht’s in den AVB...

„Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge von Krankheit, Unfall, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalles, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt der Fortbestand dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit.“

Wie gesagt sind die jetzt schon ewig am prüfen, haben nun endlich das Gutachten der BG übersandt bekommen und ich möchte gerne nachvollziehen, an welchen Punkten die ihre Entscheidung festmachen....

Da muss es doch Richtlinien geben....wir haben doch für alles Richtlinien...

Liebe Grüße
das Mucki
 
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