Eisvogel2021
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Ich bin seit 2009 in voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente allein wegen Schädigungsfolgen und beziehe seit diesem Jahr auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Mein GDS ist 80, GDB 80% B und G.
Ich hielt meine Beantragung von Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente für reine Formsache und jetzt schreibt mir das Amt, daß eine Reha erfolgversprechend und zumutbar ist, obwohl ich gar nicht rehafähig bin.
Es wird §29 BVG zitiert:" Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden."
Da auch bei der Erwerbsminderung "Reha vor Rente" gilt, sind alle Maßnahmen dahingehend abgeschlossen und eine Aussicht auf Besserung unmöglich. Meiner Meinung nach zielt dieser Paragraph nur darauf ab den Leistungsbeginn für Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente zu verschieben, um weniger zahlen zu müssen.
Wie wehrt man sich dagegen? Welche Rechtsgrundlage gibt es für das Versorgungsamt die Einschätzung der DRV anzuzweifeln? Gibt es denn dazu gar keine Urteile? Ich bin am Ende meiner Kräfte mit diesem ganzen Verfahren. Es ist fürchterlich. Erst wird man Opfer eines tätlichen Übergriffs und dann Opfer der Behörden. Es findet kein Ende und ich möchte mit diesem Thema endlich abschließen können.
Ich hielt meine Beantragung von Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente für reine Formsache und jetzt schreibt mir das Amt, daß eine Reha erfolgversprechend und zumutbar ist, obwohl ich gar nicht rehafähig bin.
Es wird §29 BVG zitiert:" Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden."
Da auch bei der Erwerbsminderung "Reha vor Rente" gilt, sind alle Maßnahmen dahingehend abgeschlossen und eine Aussicht auf Besserung unmöglich. Meiner Meinung nach zielt dieser Paragraph nur darauf ab den Leistungsbeginn für Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente zu verschieben, um weniger zahlen zu müssen.
Wie wehrt man sich dagegen? Welche Rechtsgrundlage gibt es für das Versorgungsamt die Einschätzung der DRV anzuzweifeln? Gibt es denn dazu gar keine Urteile? Ich bin am Ende meiner Kräfte mit diesem ganzen Verfahren. Es ist fürchterlich. Erst wird man Opfer eines tätlichen Übergriffs und dann Opfer der Behörden. Es findet kein Ende und ich möchte mit diesem Thema endlich abschließen können.