• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rehaparagraph 29 BVG Berufsschadensausgleich Ausgleichsrente

Eisvogel2021

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Nov. 2021
Beiträge
6
Ich bin seit 2009 in voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente allein wegen Schädigungsfolgen und beziehe seit diesem Jahr auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Mein GDS ist 80, GDB 80% B und G.

Ich hielt meine Beantragung von Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente für reine Formsache und jetzt schreibt mir das Amt, daß eine Reha erfolgversprechend und zumutbar ist, obwohl ich gar nicht rehafähig bin.

Es wird §29 BVG zitiert:" Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden."

Da auch bei der Erwerbsminderung "Reha vor Rente" gilt, sind alle Maßnahmen dahingehend abgeschlossen und eine Aussicht auf Besserung unmöglich. Meiner Meinung nach zielt dieser Paragraph nur darauf ab den Leistungsbeginn für Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente zu verschieben, um weniger zahlen zu müssen.

Wie wehrt man sich dagegen? Welche Rechtsgrundlage gibt es für das Versorgungsamt die Einschätzung der DRV anzuzweifeln? Gibt es denn dazu gar keine Urteile? Ich bin am Ende meiner Kräfte mit diesem ganzen Verfahren. Es ist fürchterlich. Erst wird man Opfer eines tätlichen Übergriffs und dann Opfer der Behörden. Es findet kein Ende und ich möchte mit diesem Thema endlich abschließen können.
 
Hallo Eisvogel,

ich rate immer vom telefonieren ab, aber in Deinem Fall würde ich einfach mal freundlich anrufen, Dich auf das Schreiben beziehen, sagen, dass Du bereits seit 2009 die volle und unbefristete EMR erhälst und Du gehst davon aus, dies wäre ein Fehler. Sie möchten doch bitte mal in ihren Rechner sehen.

Vielleicht ist es tatsächlich ein Fehler, die haben mal einfach irgendwelche Jahrgänge angeschrieben, ansonsten bekommst Du dann erstmal Hinweise, wo der Weg hin gehen soll :cool:

Frei nach dem Motto: Sei schlau und stell Dich dumm.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo @Kasandra,

vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe angerufen, ein Fehler ist es wohl nicht. Ich bin in den Widerspruch gegangen, aber ich finde das ungeheuerlich, was einem da zugemutet wird, obwohl der Fall klar ist.
 
Hallo Eisvogel

Wenn du hier nicht weiter kommst, würde ich beim Weißen Ring Unterstützung suchen.

Ich verstehe § 29 BVG auf die Schnelle so, dass - sofern eine Reha erfolgversprechend und zumutbar ist - der Abschluss der Reha abgewartet werden muss, bevor Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente ausgezahlt werden. Das betrifft aber die, die überhaupt für Reha infrage kommen.

Es wird §29 BVG zitiert:" Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden."
Der erwähnte § 30 Abs. 2 sagt:

(2)
1Der Grad der Schädigungsfolgen ist höher zu bewerten, wenn Beschädigte durch die Art der Schädigungsfolgen im vor der Schädigung ausgeübten oder begonnenen Beruf, im nachweisbar angestrebten oder in dem Beruf besonders betroffen sind, der nach Eintritt der Schädigung ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird. 2Das ist insbesondere der Fall, wenn

1.
auf Grund der Schädigung weder der bisher ausgeübte, begonnene oder nachweisbar angestrebte noch ein sozial gleichwertiger Beruf ausgeübt werden kann,
2.
zwar der vor der Schädigung ausgeübte oder begonnene Beruf weiter ausgeübt wird oder der nachweisbar angestrebte Beruf erreicht wurde, Beschädigte jedoch in diesem Beruf durch die Art der Schädigungsfolgen in einem wesentlich höheren Ausmaß als im allgemeinen Erwerbsleben erwerbsgemindert sind, oder
3.
die Schädigung nachweisbar den weiteren Aufstieg im Beruf gehindert hat.


Ich würde in der Sache erstens Unterstützung (Forum, Weißer Ring, …) suchen und nicht ohne Rat agieren,
zweitens alles schriftlich erledigen ab jetzt.

jetzt schreibt mir das Amt, daß eine Reha erfolgversprechend und zumutbar ist, obwohl ich gar nicht rehafähig bin.
Diesen Nachweis kopieren, je nach Aktualität noch eine ärztliche Bescheinigung einholen, dass weiterhin keine Rehafähigkeit besteht. Das einreichen.

Erst einmal musst du verstehen, warum das Amt von dir überhaupt verlangt eine Reha zu machen als Voraussetzung für den BSA. Die nicht vorhandene Rehafähigkeit nachweisen, auch wenn du denkst, die Bescheinigung liegt dem Amt vor.
Hier weiter den Thread oben halten, schreiben, ob und was es an Entwicklung gibt. Vielleicht gibt es eine OEG Rubrik, in der Betroffene eher lesen?

LG
 
Dankeschön @HWS-Schaden!

Ich denke es sollen einfach Haushaltsmittel eingespart werden. Anders kann ich mir das nicht erklären. Ich bin auch die meiste Zeit auf Begleitung angewiesen, finde mich alleine draußen nicht zurecht. Habe eine Betreuerin, die hat mich auch beim Gutachten begleitet, weil ich nicht fähig war dort alleine überhaupt anzukommen. Spricht alles gegen eine Reha.

Der Bescheid hat mich fast mein Leben gekostet, nur meine Betreuerin und meine Psychiaterin haben Schlimmeres verhindern können. Es hat mir einmal den Stecker gezogen. Ich habe keine Kraft mehr für das Verfahren. Dem weißen Ring habe ich nun alle Unterlagen geschickt, ich danke auch für den Hinweis! Die kommen damit niemals durch. Ich lasse mir das nicht gefallen.
 
Hallo Eisvogel,

Alle Gedanken, die du dir machst, welche Gründe es sein könnten, die die Gegenseite zu ihrem Verhalten veranlasst haben, bringen dich Satz für Satz in einen größeren Ausnahmezustand. Du bist in einer Schleife von Empörung und aufgrund deiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen sehr verletzlich.

Das interessiert aber den Verwaltungsschimmel nicht. Die lesen deine Akte, sehen "aha", da ist eine Berufsunfähigkeit mitgeteilt worden. Dann wird angeschaut nach dem Motto Reha vor Rente, ob du schon eine Intensivtherapien in stationärer Reha absolviert hast. Wenn nicht, wird dazu aufgefordert. Akte Schluss. Was sie mit dieser Anordnung bei dir anrichten ist für sie nicht ersichtlich und denen emotional total egal. Sie haben jede Stunde mit diversen Fällen zu tun und sich ein dickes Fell zugelegt.

Die machen sich nicht auf die Suche in deiner Akte, ob da etwas widerspricht. Du bekommst deren Erkenntnis mitgeteilt. Dass diese falsch ist und du nachweislich nicht rehafähig ist, hat der Schreibtischtäter nicht im Blick.

Vielleicht wäre der Satz: "Ach der Sachbearbeiter ist doof, der kann nicht lesen" oder "der war so im Stress, dem ist da was durchgeflutscht", dem muss ich helfen. Ich teile dem jetzt in einfachen Sätzen mit, wie der Stand bei mir ist. Erstens: ich bin nicht in der Lage eine Reha anzutreten, dieser Arzt hat das aktuell bescheinigt, dass dies so ist, jener Therapeut hat das aktuell bestätigt.

Eines muss dir klar sein. Du bist nicht "der Einzige", dem das passiert. Es ist nichts persönliches gegen dich, sondern ein leider oft vorkommender Akt der Verwaltung unnötig Hürden in den Weg zu stellen. Das heißt die Gedanken: die haben was gegen mich, die wollen mich klein halten, die wollen mit mein Recht absprechen, die wollen mir Schaden, die machen mich zusätzlich zum Opfer usw. das sind alles dicke Stiche, mit denen du eher dich selbst verletzt. Kommen solche Gedanken, sage dir stopp, mit diesem Gedanken schade ich mir selber. Das ist deren Fehler, nicht meiner. Der Schwarze Peter liegt bei denen, das ist nicht meine Schuld.

Mit ihrem Schreiben haben sie dir aufgezeigt, das DIE einen Fehler machen, nicht du. Ich weiß, das ist nicht so leicht sein wachsendes Chaos der Gefühle, diesen Vulkanausbruch und das Gefühl der Ohnmacht wieder zu beruhigen. Gut ist, dass du dir Hilfe geholt hast, Gespräche geführt und Fachleute mit ins Boot geholt hast. Jetzt können die dir helfen diesen Fehler aufzuzeigen und zu berichtigen, damit du zu deinem Recht kommst.

Wenn das Chaos im Kopf zu groß wird, versuche ein bewussten Stopp auszusprechen und mache in dem Moment etwas, was dir gut tut, ein paar Übungen Gymnastik, einen Spaziergang, ein Hörbuch hören, eine heiße Tasse schmackhaften Kaffee, Kakao, Tee. Dazu hatte ich mir eine Liste angelegt an die Wand gehängt und im Ausnahmezustand darauf geschaut, denn dazu hat man in dem Moment oft nicht mehr die Energie auch noch darüber nachzudenken. Mit dem Blick darauf fiel es mir leichter etwas davon auszuwählen.

Alles Gute, Geduld mit dir und deinem Umfeld und eines weißt du: du bist nicht allein!

LG Teddy
 
@Teddy: Dein Post hat mir die Augen geöffnet. DANKE!

Ich habe versucht abzuschalten, habe versucht die Wohnung weihnachtlich zu dekorieren, auch wenn es mir sehr schwer gefallen ist. Ich versuche mir nun zu sagen, daß es nichts zu tun gibt. Habe dem weißen Ring und meiner Psychiaterin die Unterlagen geschickt, mehr kann ich nicht tun.

Ich danke Dir vielmals für Deinen für mich wertvollen Post! Ich zeige denen die Zähne und hoffe ich bekomme wieder mehr Boden unter den Füßen.

Alles Gute auch Dir!
 
Hallo Eisvogel,

danke, gerne doch - genau, du hast den Ball weitergegeben an Fachleute, die dich stützen und dir den Rücken eher frei halten können, wenn du Gefahr läufst an der Last der Fehler anderer zusammen zu klappen.

Selber bin ich auch gerade dabei meine Fenster mit Kreidemarkern adventlich auszuschmücken und mit einfachen LED-Lichterketten etwas Wohlfühlatmosphäre zu gestalten. Der November ist für meine Psyche eine gefährliche Zeit. Mit niedrig dorsierten Psychies und Vit. D Dosen schaffe ich es meist durch die Depristimmung. Aber nur noch vier Wochen, dann werden die Tage wieder länger. Zu Hause fühle ich mich wohl und sicher und habe nichts gegen die momentan nötigen und erbetenen Kontaktbeschränkungen. Es gibt ja Telefon und E-Mail um Kontakte zu halten. Außerdem hier im Forum den einen oder anderen Betroffenen, der Fragen oder Probleme hat. Dafür ist jetzt viel Zeit zum lesen, überlegen und antworten.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

das Landratsamt ist eingeknickt, ich habe Recht bekommen. Rehamaßnahmen sind weder zumutbar noch erfolgsversprechend.

Ich danke Dir nochmal für Deine Unterstützung, Deine Zeilen waren für mich wirklich sehr wertvoll.

Alles Gute Dir!
LG Eisvogel
 
Hallo Eisvogel,

das freut mich sehr, Dankeschön.

Vor allem freut es mich zusätzlich, dass du hier Bescheid gibst, wie es bei dir weiter ging. Das gibt anderen den Mut sich auf den Weg zu wagen und nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen.

Der Austausch der Erfahrungen hier im Forum ist sooooo wertvoll. Mir wurde über Jahre geholfen und mitlesen zu können, dass man andere vor möglichen Fettnäpfchen bewahren kann und verschlossene Türen einen Spalt aufgehen, das befriedigt.

Vielen lieben Dank
Teddy
 
Top