Blechmeister
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- 3 Feb. 2019
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Hallo,
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat zugegeben 100% für den Unfall aufzukommen. Ich habe seither starke körperliche Beschwerden. Nun wollte ich eine Reha beantragen. Muss ich das bei meiner kk, der drv, meiner privaten Unfallversicherung oder direkt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden? Darf ich in eine Reha für privatpatienten (gesetzlich krankenversichert bin ich) machen, da die gegnerische Haftpflicht sowieso zählt oder darf ich nur eine Reha machen für gesetzlich versicherte?
Danke für eure Hilfe und Danke !
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat zugegeben 100% für den Unfall aufzukommen. Ich habe seither starke körperliche Beschwerden. Nun wollte ich eine Reha beantragen. Muss ich das bei meiner kk, der drv, meiner privaten Unfallversicherung oder direkt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden? Darf ich in eine Reha für privatpatienten (gesetzlich krankenversichert bin ich) machen, da die gegnerische Haftpflicht sowieso zählt oder darf ich nur eine Reha machen für gesetzlich versicherte?
Danke für eure Hilfe und Danke !