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Rehakosten - wer trägt kosten nach unfall?

Blechmeister

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2019
Beiträge
12
Hallo,

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat zugegeben 100% für den Unfall aufzukommen. Ich habe seither starke körperliche Beschwerden. Nun wollte ich eine Reha beantragen. Muss ich das bei meiner kk, der drv, meiner privaten Unfallversicherung oder direkt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden? Darf ich in eine Reha für privatpatienten (gesetzlich krankenversichert bin ich) machen, da die gegnerische Haftpflicht sowieso zählt oder darf ich nur eine Reha machen für gesetzlich versicherte?

Danke für eure Hilfe und Danke !
 
Hallo Kasandra,

ist das so, dass sich die DRV die Kosten von der HP zurückholt? Dann müßte es ja bei der DRV eine Regressakte geben, die man einsehen könnte.

Gruß

Shammy
 
Hallo Blechmeister,

grundsätzlich darfst Du nach einem Unfall nicht schlechter gestellt sein, als vor dem Unfall. Dabei gilt allerdings auch, dass Du hingegen auch nicht besser gestellt sein darfst. Wenn Du also vor dem Unfall aufgrund des Versicherungsverhältnisses in der KV gesetzlich versichert warst, hast Du also auch nur Anspruch auf eine im Finanzrahmen von der KV bzw. von der DRV bezahlte Reha.

Nur, weil die gegnerische Haftpflicht dafür aufkommen muss, kannst Du keine wahrscheinlich finanziell teurere Privat-Reha in Anspruch nehmen.

Die Ausnahme wäre allerdings, wenn für Deine Gesundung medizinisch gesehen nur eine Privat-Reha in Frage käme. Das setzt allerdings voraus, dass die gesetzliche KV bzw. die DRV solch eine Reha nicht finanzieren würden auch ohne Unfall.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Shammy,

der Rehafragebogen enthält ja auch die Fragen nach einem Unfall.

Empfehlen z. B. die Ärzte eine "Orthopädische Reha" aufgrund Deiner Knochenverletzungen vom Unfall, dann wird natürlich abgefragt,
woher die "Knochenprobleme" resultieren. Da kannst Du dann angeben vom Unfall im Jahr 20xx und dann folgt der Hinweis auf Deinen Unfall und
auf die ggn. HPV.

Die DRV holt sich dann das Geld zurück.

Auch bekommst Du ja regelmäßig Deine Versicherungsauszüge.

Dort gibt es ich glaube in der Abkürzung "Sozialleistung" hinterlegt die Zeiten in denen Du Kranken- o. Verletztengeld bekommen hast.
Kläre mit der DRV ab, dass diese nicht als Sozialleistungen bzgl. Arbeitslosengeld / Hartz4 bewertet werden, sondern durch den Unfall zustande
gekommen sind und die DRV sich das Geld für Dich von der HPV zurück holt.

Sonst hast Du schnell mal Fehler im Rentenbescheid und guckst in einigen Jahren unentspannt aus der Wäsche und musst alles nachweisen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo und danke für eure Antworten.

Ich bin privat Zusatz versichert bei stationären Aufenthalten. Daher kam der Gedanke eine private Rehaeinrichtung aufzusuchen.

Werde einfach mal den Antrag der DRV ausfüllen und meine Beschwerden erläutern und schauen was passiert.
Was ich komisch empfinde ist, dass alle behandelnen Ärzte nie etwas von einer Reha gesprochen haben, aber ich persönlich empfinde eine zu brauchen. Muss ein Arzt eine Empfehlung ausschreiben oder kann aufgrund besonderer Umstände trotzdem eine genehmigt werden?

Der Unfall ist auch schon gute 6 Monate her aber es sind bisher immer noch Beschwerden vorhanden. Und fühle mich bei den Orthopäden null verstanden. Deren Aussage " sie müssen sich einfach bewegen" wirkt kontraproduktiv. Seither habe ich gefühlt nur noch mehr Probleme...
Habt ihr Tips wie ich vorgehen sollte / kann? :)

Danke & LG
 
Hallo

Den Antrag auf Reha füllt i.d.R. ein Arzt aus, jdf. den medizinischen Teil, wodurch die Indikation dann bestätigt ist.

LG
 
Hallo Blechmeister,

bist Du noch AU oder in der Wiedereingliederung oder hast Du diese schon durch?

Frage & Hinweis:

Als "Krückengänger" - Unterarmgehstützen bekommt man zur Physiotherapie auf Massagen, weil man weiß, wie belastend UAG sind und es zu Verspannungen und Muskelschmerzen kommt.

Wie ist aktuell Dein Status?

Auch wolltest Du wissen, wie es mit Dir weiter geht!

Hast Du alle Arztbriefe & Berichte?

Wenn nein, umgehend aus 2 Gründen besorgen:

1. Du erfährst, wie Deine Fraktur eingeschätzt wird

2. Auch wenn die Versicherung die 100% Schuld auf sich nimmt - es wird aber alles versucht und unternommen nicht zu zahlen oder nur äußerst geringfügig -> sprich Du brauchst das "Beweismaterial"

Hast Du auch alle MRTs / Röntgen auf CD? Ebenso die Befundung der Radiologie??? Wenn nein unbedingt besorgen!

NIE Deine Originale aus der Hand geben, nur Kopien oder was Du gebrannt hast.

Hast Du denn mal mit Deinem Arzt über eine Reha gesprochen??? Die Reha muss wie schon gesagt vom Arzt unterstützt werden. Ansonsten bespreche dieses Thema mal mit ihm.

Kommt er Dir dumm, dann weise ihn darauf hin, dass die Schuld an Deiner Fraktur jemand anderes trägt, die Versicherung zahlen muss und es nicht um Kosten der Allgemeinheit im Sozialsystem geht, sondern die Versicherung zahlen muss und Du eine adäquate Wiederherstellung mit allen geeigneten Mitteln einforderst.

Reagiert der Arzt nicht darauf, suche Dir einen neuen Arzt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra und Danke für deine Unterstützung!

Als "Krückengänger" - Unterarmgehstützen bekommt man zur Physiotherapie auf Massagen, weil man weiß, wie belastend UAG sind und es zu Verspannungen und Muskelschmerzen kommt.

Ja, ich habe "nur" Krücken gehabt und eine manuelle Therapie erhalten, die leider nichts brachte. AU ist schon vor 3 Monaten für beendet erklärt worden, weil nach dem Befinden des Arztes ich "gesund" bin. Das sehe ich leider nicht so, da immer noch genauso Probleme vorhanden sind vor Monaten...

Können wir eventuell über PN schreiben? Weil es bei mir umfangreich (kompliziert) ist und ich nicht alles in world wide web stellen möchte.

Lieben Gruß!
 
Hallo Blechmeister,

ich habe ebenfalls den Eindruck, bei Dir läuft einiges schief.

Hier gibt es die PN Funktion, da musst Du aber mindestens 25 Beiträge haben oder "aktiver Sponsor" werden.

Die letzte Alternative ist, Du stellst eine Email-Adresse ein.

NICHT DIE Klarnamen-Adresse!

Mehr kann ich aktuell nicht für Dich machen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Blechmeister,

wenn Du über die DRV einen Rehaantrag stellst, dann muss nicht nur Dein Arzt ein Formular ausfüllen, sondern Du auch. Da gibt es dann auch einen Bogen, der sich mit Unfallfolgen beschäftigt, bei dem Du Angaben zur Versicherung und Unfallhergang machen kannst.
Sollte die DRV bei Dir nicht zuständig sein, werden die Deinen Antrag automatische zu Deiner Krankenkasse weiterleiten.

Beachte auch, dass Du ein Wunsch- und Wahlrecht bzgl. Ort und Klinik hast (§9 SGB IX und §33 SGB I), von dem Du Gebrauch machen solltest. Welche Klinik am besten für Dich geeignet ist, kannst Du mit Deinem Arzt besprchen, der Dich natürlich unterstützen sollte.

Man hat übrigens alle 4 Jahre Anrecht auf eine Reha. Wenn es medizinisch erforderlich ist, auch häufiger.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
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