Rehabericht hat Fehler. Muss / sollte ich etwas unternehmen? Habe Panik.

fleuro

Mitglied
Hallo!
Ich war 6 Wochen in der stationären Reha der Dt Rentenversicherung der Münsterland Klinik. Ich habe seit 1,5 Jahren crps im Fuß und kann nicht auf dem Fuß stehen geschweige denn gehen. Und das Bein ab Knie schmerzt durchgehend was ja für crps typisch ist.

In den Rehagesprächen in der Rehaklinik mit den Ärzten hieß es immer, sie sind nicht arbeitsfähig, also unter 3 Stunden. In ihrem eigentlichen Job (Physio) nicht aber aufgrund der starken Schmerzen generell nicht. Ich solle eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Es ist auch tatsächlich ganz wirklich so, ich kann überhaupt nicht. Ich hoffe eines Tages wieder meinen Beruf Physio machen zu können.

Jetzt kommt heute der Rehabericht und da steht auf einmal:
Beurteiluing des zeilichen Umfangs, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem postiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann:
6 Stunden und mehr

Wie ist das zu verstehen? Mit der Aussage bekomme ich doch keine EM-Rente?!
Und besprochen bzw ärztlicherseits gesagt wurde etwas anders, nämlich nicht arbeitsfähig.

Was sollte ich nun eures Erachtens tun?
Oder hat der Satz eine andere und harmlosere Bedeutung?
Ich habe eine große Angst jetzt.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
es gibt bei der DRV keinen Berufsschutz mehr (ausser für vor dem 1.1.1961 Geborene).
Für alle anderen Versicherten zählt der allgemeine Arbeitmarkt. Und hier wurde die Feststellung getroffen, dass du auf dem allgemeinen leichten Arbeitsmarkt vollschichtig einsetzbar bist.
In deinem augeübten Beruf bist du sicher nicht mehr vermittelbar, bzw arbeitsfähig, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das bedeutet auch, dass
in diesem Fall keine Erwerbsminderungsrente gewährt wird
 
Liebe @Ruby62 ,
Du hast den rechtlichen Aspekt dieser Aussage in @fleuro s Beitrag beschrieben.

In den Rehagesprächen in der Rehaklinik mit den Ärzten hieß es immer, sie sind nicht arbeitsfähig, also unter 3 Stunden. In ihrem eigentlichen Job (Physio) nicht aber aufgrund der starken Schmerzen generell nicht. Ich solle eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Es ist auch tatsächlich ganz wirklich so, ich kann überhaupt nicht. Ich hoffe eines Tages wieder meinen Beruf Physio machen zu können.

Nur ist sie ratlos, dass man im Abschlussbericht so eine Wertung vornimmt, obwohl es andere mündliche Absprachen gab. Der Fuss ist betroffen und sie arbeitet als Physiotherapeutin. Dies ist ein Beruf mit teilweise schwerer körperlicher Arbeit, bei dem man Hände und Füße belasten muss.

Mein Rat wäre, sich nochmals an die Rehaklinik (am besten den Ärztlichen Direktor persönlich anschreiben) wenden, auf den Widerspruch hinweisen und um Korrektur bitten.

Gleichzeitig eine Kopie der Patientenakte auf gesetzlicher Grundlage der DSGV (Datenschutzgrundverordnung) verlangen.

Bitte laß Dir bescheinigen, dass die Akte vollständig ist.

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Antrag auf beruflichen Rehabilitation bei der DRV zu stellen, da der Grundsatz Reha vor Rente gilt.

Herzliche Grüße,
KS1973
 
Hallo Fleuro

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, leider.

Bist Du unter Umständen in einem Sozialverband zB VDK Sovd oder ähnlichen? Hier kann man sich ja auch rechtlichen Rat einholen.

Hast Du einen Schwerbeschädigtenausweiß? Einen Pflegegrad ? Diese Bausteine können unter Umständen, wenn auch nur Unterstützend, bei der EM Rente helfen. Auch wenn es unter Umständen nur die Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente sein sollte.

LG Biggimaus
 
Hallo Fleuro,
Ja das heißt leider das du Arbeitsfähig bist. Das ist mittlerweile Standardmäßig, so Berichte. So lange du den Kopf nicht unter dem Arm trägst ist es tatsächlich sehr schwer.

Ich denke auch man dann macht doch wenigstens eine Teilerwerbsminderungsrente damit der Betroffene später nicht in Altersarmut fällt und seine Rentenpunkte wenigstens zur Hälfte nicht verloren gehen. Aber selbst das machen die nicht.

Die DRV Gutachter finden immer ein Beschäftigung und wenn es nur Briefmarkenklebe ist. Ist leider so. Hauptsache man Zahlt in die Solzialversicherungssysten ein und auch wenn man Schmerzen hat ist mittlerweile egal. Dafür gibt es Schmerzmittel die man nehmen soll bis zur Sucht. Was dann folgt ist denen erstmal egal.

Aber gut das hilft dir nicht. Du brauchst jetzt einen langen Atem. EMR beantragten nach der Ablehnung Einspruch. Neues Gutachten, Klagen Gerichtsgutachten und wenn es schwierig wird ein eignes Gutachten in Auftrag geben.. Rechtlicher Beistand wäre gut eventuell VDK oder ein anderen Sozialverband.
Aber denk dran 2,3,4,5 Jahre könne es werden. Bürgergeld, Grundsicherung etc. könnte dann auf dich zukommen.
Viele geben tatsächlich auf und quälen sich dann weiter.
Aber du kannst die DRV in Anspruch nehmen mit Umschulungen, Reha, Hilfen und so.


Das ist leider die heutige Realität und die Wege die man gehen muss.
Eine Frage wie alt bist du?

Viel Glück
 
Hallo Fleuro,

Die DRV Gutachter finden immer ein Beschäftigung und wenn es nur Briefmarkenklebe ist. Ist leider so.

Dies ist nicht mehr so! Schon seit sehr vielen Jahren. Früher wurde immer auf "Pförtner" oder "Museumswärter" verwiesen.

"Pförtner" gibt es nicht mehr, dies sind heutzutage:

Fachkraft Schutz- und Sicherheit mit Ausbildung der IHK -> kaufmännisch!


Sprich nix mehr "alter Mann", der den Knopf an der Werksschranke hoch und runter drückt!

Museumswärter: So viele Museen haben wir nicht!

Fakt; diese komischen Verweise gibt es schon seit sehr langen Jahren nicht mehr!!!

Jetzt zählen erstmal folgende Faktoren: Dein Alter, Dein Beruf, Dein Bildungsabschluss etc. um Dich ggf. umzuschulen und wieder fit für den 1. Arbeitsmarkt zu machen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Fakt; diese komischen Verweise gibt es schon seit sehr langen Jahren nicht mehr!!!

Jetzt zählen erstmal folgende Faktoren: Dein Alter, Dein Beruf, Dein Bildungsabschluss etc. um Dich ggf. umzuschulen und wieder fit für den 1. Arbeitsmarkt zu machen.
Hallo Kasandra,
und wo bitte ist der Unterschied.? Die Gutachter sind genau darauf getrimmt einen in irgendeine Sozialbeschäftigtes Verhältnis zu bekommen bzw. zu beschreiben.
Natürlichen wäre Umschulung etc. ein tolles Modell. Was aber nicht immer passt und wenn jemand Dauerschmerzen hat, nicht einfach. Aber hier wird schnell Argumentiert die Schmerzmitteln zu erhöhen um Arbeitsfähig zu sein. Selbst erlebt und nicht vor 15 Jahre.
Zudem wird sich jetzt auch noch einiges ändern und da wird genau das passieren da so Menschen wie wir auf Parkplätze etc. Stehen werden. Nichts anderes….
Zur Information der Thread Starter hat geschrieben das er Physiotherapeut ist war. Über dem Alter nichts.

Gruß Mo
 
Mein Rat wäre, sich nochmals an die Rehaklinik (am besten den Ärztlichen Direktor persönlich anschreiben) wenden, auf den Widerspruch hinweisen und um Korrektur bitten.
Den Rat kann man durchaus so geben, nur muss man dazu fairerweise ebenso anmerken, das Widerspruch gegen Entlassungsberichte etc zwar möglich sind, aber in der Sache zu allermeist nicht erfolgreich. Denn: Es handelt sich hierbei um eine fachärztliche Einschätzung. Medizinisch (usw) und nicht um eine "Meinung". Damit muß man eklatante, klare "Falschangaben" (sowas wie Name usw) ausfindig machen (nachweisliche) und dann darf man ggf Klage einreichen. Bzw auf gerichtliche Klärung hoffen.

Ausgang: Im Zweifelsfall abzuwarten.

Um diesen halbwegs evtl erfolgreichen Weg einzuschlagen, musst Du von irgendeiner ernstzunehmenden Stelle ein "dagegen sprechendes Gutachten o.Ä." haben, ansonsten wird das Sozialgericht auch einen Prozess nicht verhandeln wollen. Man braucht schon etwas, was deren Gutachten "erschüttert". soweit mir bekannt.

Davor stehen aber wie auch schon Foristen sagten, die Chancen ggf über Qualifizierungs- und weitere Gesundheitliche Maßnahmen, doch "Wiedereingliederung" herzustellen? Du hast da noch weitere Möglichkeiten so wie ich das sehe?
 
In den Rehagesprächen in der Rehaklinik mit den Ärzten hieß es immer, sie sind nicht arbeitsfähig, also unter 3 Stunden. In ihrem eigentlichen Job (Physio) nicht aber aufgrund der starken Schmerzen generell nicht. Ich solle eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Es ist auch tatsächlich ganz wirklich so, ich kann überhaupt nicht. Ich hoffe eines Tages wieder meinen Beruf Physio machen zu können.
Hallo @ElbgoldHH ,
über die Rehagespräche muss es in der Dokumentation Eintragungen geben.

Aus diesem Grund hatte ich auch geraten; eine Kopie der Doku auf Grundlage der DSGV anzufordern, um zu schauen, was aufgeschrieben worden ist. Die entsprechende Eintragung muss unterschrieben (per Handzeichen) worden sein, also ist das nachweisbar.

Sicherlich ist es immer gut, wenn man einen Anwalt einschalten kann und die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

LG KS 1973
 
Zuletzt bearbeitet:
@KS1973
Klar und deswegen allein schon völlig richtig und auch wichtig drauf hinzuweisen.

Klar auch wäre das "nachweisbar". Aber ich meinte quasi "inhaltlich". Wenn da jemand schreibt , "kann mehr als 6 STdn tglich arbeiten", ist das "medizinisches Gutachten" und an sich erstmal inhaltlich nicht anzugreifen. Ausser: Über "nachweisbare" Falsdchaussagen. Aber vielleicht auch Wortklauberei, und für Fleuro, alles Gute, viel Erfolg und Durchhaltevermögen.
 
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