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REHA und dann?

Bozi

Nutzer
Registriert seit
24 Sep. 2007
Beiträge
56
Ort
Brandenburg
Hallo Allerseits,nun ist es so weit.
Na langem hier und her,etlichen DRV und MDK Begutachtunen,wurde ich von KK aufgefordert einen REHA Antrag zu stellen.
Übrigens: am 5.01.09 werde ich ausgestuert.
Mein Rentenantrag wurde abgelehnt mit Begründung,daß ich in meinem Beruf(Altenpflege) zwar nur unter DREI Stunden arbeiten kann,jedoch auf allgemeinem Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig bin.Habe damals auch keinen Widerspruch eingelegt und war weiter krankgeschrieben.
Ich dachte,es wird schon irgendwie werden.
Da die MDK Gutachter mich für erheblich erwerbsgemindert hielten,musste ich nun den REHA Antrag stellen.Der wurde mit Standart Briefchen naturlich abgelehnt(das kennen wir ja alle).Meine Beschwerden laut DRW reichen nicht für REHA.
Ist das nicht merkwürdig,dass jede Gutachter andere Meinung hat?
Natürlich hat meine KK Raban gemacht,dass es nicht in Ordnung ist.Und siehe:letzte Woche bekam ich im EILVERFAHREN 3 Wochen REHA bewiligt.
Am 19.11.08 geht es los.
Nun frage ich mich,wie es weiter geht?was ich jetzt für Möglichkeiten habe?
Am 5.01.soll ich ausgesteuert werden,ich selbst beurteile mich wegen chronisch.Schmerzen (3x LWS operiert und versteift,BWS,HWS-kaputt,)Depression und Astma)für weniger als 3 Stunde arbeitsfähig.
Was kann mir diese REHA schona helfen? was kann sie bewirken?
Allle sagen;abwarten ! Gut aber was dann?
Gruß! Bozi.
 
Hallo Bozi,

nachdem Du wegen der Ablehnung der Rente keinen Widerspruch eingelegt
hattest, ist dieses damalige Rentenverfahren abgeschlossen.

Da Du wie Du schreibst am 05.01.09 von der Krankenkasse ausgesteuert
wirst, melde Dich umgehend bei der ARGE arbeitssuchend falls Du derzeit
schon arbeitslos bist.

Stelle sofort wieder einen Rentenantrag bei der DRV und warte das Ergeb-
nis der Reha ab. Achte darauf - dass die Reha-Fachklinik deine Wirbelsäu-
lenbeeinträchtigungen und deine Schmerzen - abdeckt. Hier kannst Du
bedingt Einfluss nehmen.

Eine weitere Emphehlung wäre, lass Dich von einem Fachanwalt für Sozial-
recht bzw. von den Sozialverbänden oder der Gewerkschaft rechtlich be-
raten bzw. vertreten. In deinem Fall dürften die med. Begründungen das
leichtere sein. Hier ist die Professionalität eines verfahrenskundigen juris-
tischen Beraters gefordert.

Gruss
kbi1989
 
Danke kbi 1989 für gute Rat.
Mein Arbeitsverhältnis besteht noch und da dachte ich mir wegen Verunsicherung auf allem Wegen,daß ich vieleicht auf 20 STd/Woche umsteigen kann.Aber,ob ich das kann?
Das hat natürlich mit erheblichen Einschränkungen zu tun,geschweige finanziellen Einbusen.
Ich hoffe ,daß meine körperliche Einschränkungen werden während der REHA soweit geklärt.Ebenso,wie Wegefähigkeit:habe teilweise Fussheberparese .DRW Gutachter hat auch festegestellt ,daß Lendenbereich ,trotz Fixateur int.,ist innstabil.Nach 100 meter Fussweg bekomme das schon erheblich zu spüren.
Meine Frage ist,ob ich denn damaligen Rentenantrag nicht aufleben kann-
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bzw.einen Überprüfungsantrag stellen kann?
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(habe irgendwo gelesen,dass der Leistunsträger muss einen Zeitraum bis 4 Jahren rückwirkend überprüfen.Mit diesem Überprüfung beginnt alles von vorne an.
Wer weiß Bescheid?
Füre jede Antwort wäre ich dankbar. Gruß!Bozi.
 
Hallo Bozi,

das mit dem Überprüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X) geht natürlich auch.

Ich werde Dir eine PN schicken, da ich hier im Forum keine Rechtsberatung
vornehmen darf. Es wird aber früher Abend werden, da ich mich jetzt an-
derweitig beschäftigen muss.

Gruss
kbi1989
 
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