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Reha-Maßnahme abgelehnt - Was tun?

Fritzi aus Preußen

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Jan. 2012
Beiträge
12
Hallo zusammen.
Mein Freund hatte letztes Jahr im August einen Fahrradunfall (SHT, rechtsseitige Laehmung, etc.). Auf dem Entlassbericht der Reha im Feb. stand, dass er nach einem halben Jahr eine neue Reha beantragen soll. Das haben wir auch gemacht. Jetzt, nach drei Monaten und einigen Nachfragen, wurde mir gesagt (am Telefon), dass die Reha nicht genehmigt wird, da er mittlerweile Erwerbsunfaehigkeitsrente bekommt und somit erst mal keine Aussicht auf baldigen Wiedereinstieg in den Beruf besteht. Aber: den Rentenantrag haben wir auf 'Wunsch' der Dt. RV einreichen muessen.
Geht das einfach so, dass die eine notwenige Rehamaßnahme nicht bewilligen? Ohne schriftliche Mitteilung?
Bin fuer jede Nachricht dankbar.
Viele Grueße
Fritzi
 
Hallo Fritzi...

Das was deinem Freund widerfahren ist so ging es uns auch.
Mein Mann wurde in die Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschoben
damit er nicht weiter in einer weiterführenden teuren Reha -Maßnahme
teilnehmen kann. Da er ja zu krank für eine Reha ist.

Alle Therapien haben wir uns dann vom Hausarzt verschreiben lassen.
Wenn er eine AHB (Anschlußheilbehandlung) hatte, darf er erst wieder
nach 4 Jahren eine Reha beantragen....soviel ich weiß.

Aber andere User kennen sich damit bestimmt besser aus...
und werden dir bestimmt noch Antworten.

Gruss Schuftine
 
Hallo Fritzi


Wenn man die EMR bekommt kann mit der ERwerbsfähigkeit nicht mehr gerechnet werden also keine Reha.Das einzige währe wenn er wieder ne Op oder was hätte und es über dieAHB läuft die natürlich auch dann erstmal genehmigt wird.
Er kann nicht mehr Arbeiten also keine Reha damit es ihn besser geht.
Die Ablehnung werdet ihr wohl sicherlich noch erhalten.
Der Rehaantrag wurde wohl in eine EMR umgewandelt da mir der Arbeitsfähigkeit nicht zu Rechnen ist.
Es könnte aber sein wenn er viele Behanslungen benötigt das er über die GKK ne Reha erhält aber in welchen Abstand kann ich leider nicht sagen.
War der Unfall ein Freizeitunfall ohne Fremdbeteiligung wo er selber Schuld hatte?

LG SONJA
 
Hallo Fritzi,


ich geh mal davon aus, dass die Reha deines Lebensgefährten nach dem Fahrradunfall eine Anschlussheilbehandlung (AHB) war, die über die Krankenkasse finanziert wurde. Im Entlassungsbericht wurde eine weitere Reha nach einem halben Jahr angeregt.

Was sich für mich nicht ganz schlüssig darstellt, ist die Tatsache, dass anschliessend in kürzester Zeit eine Erwerbsminderunsrente durch die DRV gewährt wurde.

Dann nämlich wäre die DRV gehalten gewesen - zu prüfen - ob die Voraussetzungen einer med. bzw. beruflichen Reha gegeben sind, nach dem Prinzip: "Reha vor Rente".

Andersherum, muss die Krankenkasse dennoch auch prüfen, ob eine weitere med. Reha deren Kosten sie weiterhin zu tragen hat, zu gewähren ist, egal ob Erwerbsminderungsrentner oder arbeitslos Suchender. Denn die weitere Reha dient ja nicht dem Ziel, einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen zu können oder für das Jobcenter weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu können. Denn soweit ich deine Intention verstanden habe, dient diese Reha-Massnahme ausschliesslich der med. festgestellten Indikation und derer gesundheitlichen Auswirkungen.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sonja,

vielen Dank fuer Deine Antwort .Das war zwar ein Freizeitunfall, aber kein selbstverschuldeter. Auf seiner Seite kam ihm ein Transit entgegen (mein Freund fuhr bergab, hatte also ordentlich Tempo drauf). Wir werden jetzt auch versuchen, ueber eben jene Unfallgegnerversicherung eine Kostenuebernahme zu bekommen. Alles ziemlich bloed. Ich meine: sollte man nicht so viel wie moeglich und so zeitnah wie moeglich nach einem solchen Unfall tun? In einem Jahr wird mein Freund auch keine Reha mehr brauchen, denn dann wird sich sicher auch nichts mehr aendern an seinem Zustand. Lt. VdK kann man versuchen ueber die Krankenkasse eine Reha zu bekommen! Schon fies, da hat man einen 'kranken' Mann zu Hause und kriegt nur Steine in den Weg gelegt

Liebe Gruesse
Fritzi
 
Hallo!
Ja,die erste 'Reha' war im Anschluss an seinen Unfall von Nov 2011 bis Feb 2012.Lief ueber Krankenkasse und die letzten Wochen ueber die RV. Danach hat er Krankengeld bezogen und im Juli wurden wir von der RV bereits aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen! Dieser wurde dann auch recht schnell bewilligt. Die Dame von der RV meinte jedoch, dass wir keinen negativen Bescheid mehr bekaemen. Insofern koennen wir nicht einmal Widerspruch einlegen!
Ich wuerde so gern mehr tun und ich fuehle mich immer ganz schlecht, wenn ich arbeiten bin und mein Freund allein zu Hause ist. Gibt es nicht irgendwelche Hilfsangebote? Bei uns in der Gegend (Plz: 778) eher nicht, zumindest nichts was fuer ihn passt.
LG
Fritzi
 
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