Hallo Zusammen,
ich befinde mich auf dem Weg der aussergerichtlichen Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, es handelt sich um einen großen Personenschaden. Hierzu habe ich ein paar grundsätzliche Fragen:
1. Der immaterielle Schadenersatz (Schmerzensgeld) wird als Einmalzahlung geleistet, Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft sind damit abgegolten. Ist diese Vorgehensweise in Deutschland üblich?
2. Der materielle Schadenersatz auf die vermehrten Bedürfnisse für die Vergangenheit wurde beziffert. Hier konnten wir unterm Strich gute Einigkeit erzielen.
3. Der materielle Schadenersatz für die Zukunft bereitet mir noch Kopfzerbrechen. Ich soll quartalsweise vorschüssig zu zahlende Renten erhalten und den Anspruch dann jährlich beziffern und belegen. Es ist noch etwas wirr, welche Schadenersatzpositionen dann konkret berechnet werden und welche als Pauschalbetrag laufen (im Regulierungsgespräch hatten wir bei ein paar Positionen einen monatlichen Pauschalbetrag beziffert).
Grundsätzlich gibt es ja folgende Möglichkeiten:
a) Pauschalbetrag X für sämtliche Schadenersatzpositionen ohne nachträgliche konkrete Berechnung (bedeutet ein gewisses Risiko für beide Seiten)
b) Pauschalbetrag X für sämtliche Schadenersatzpositionen, die im Nachhinein konkret berechnet werden (bedeutet entweder Nachzahlung durch Versicherung an mich oder Rückzahlung an Versicherung durch mich)
a) hätte den Vorteil, dass ich nicht ständig alles sammeln und belegen muss und es dann nicht immer wieder zu zig Fragen kommt. Aber was ist, wenn größere Anschaffungen nötig sind?
b) hätte den Vorteil, dass für beide Seiten alles klar beziffert ist und keiner mit einem Risiko von Unter- oder Überzahlung leben muss. Ein großer Nachteil ist, dass ich wieder in der Beweispflicht bin und ich die Befürchtung habe, dass es dann wieder zig Schreiben hin und her gibt, bis alles geklärt ist.
Welche Vorgehensweisen sind in der Praxis üblich und auch praxistauglich?
Vielleicht könnte Ihr mir ein paar Ideen mitteilen, damit ich meinem Rechtsanwalt gut zuarbeiten und die richtigen Entscheidungen treffen kann.
Vielen Dank schonmal und herzliche Grüße
Emma
ich befinde mich auf dem Weg der aussergerichtlichen Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, es handelt sich um einen großen Personenschaden. Hierzu habe ich ein paar grundsätzliche Fragen:
1. Der immaterielle Schadenersatz (Schmerzensgeld) wird als Einmalzahlung geleistet, Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft sind damit abgegolten. Ist diese Vorgehensweise in Deutschland üblich?
2. Der materielle Schadenersatz auf die vermehrten Bedürfnisse für die Vergangenheit wurde beziffert. Hier konnten wir unterm Strich gute Einigkeit erzielen.
3. Der materielle Schadenersatz für die Zukunft bereitet mir noch Kopfzerbrechen. Ich soll quartalsweise vorschüssig zu zahlende Renten erhalten und den Anspruch dann jährlich beziffern und belegen. Es ist noch etwas wirr, welche Schadenersatzpositionen dann konkret berechnet werden und welche als Pauschalbetrag laufen (im Regulierungsgespräch hatten wir bei ein paar Positionen einen monatlichen Pauschalbetrag beziffert).
Grundsätzlich gibt es ja folgende Möglichkeiten:
a) Pauschalbetrag X für sämtliche Schadenersatzpositionen ohne nachträgliche konkrete Berechnung (bedeutet ein gewisses Risiko für beide Seiten)
b) Pauschalbetrag X für sämtliche Schadenersatzpositionen, die im Nachhinein konkret berechnet werden (bedeutet entweder Nachzahlung durch Versicherung an mich oder Rückzahlung an Versicherung durch mich)
a) hätte den Vorteil, dass ich nicht ständig alles sammeln und belegen muss und es dann nicht immer wieder zu zig Fragen kommt. Aber was ist, wenn größere Anschaffungen nötig sind?
b) hätte den Vorteil, dass für beide Seiten alles klar beziffert ist und keiner mit einem Risiko von Unter- oder Überzahlung leben muss. Ein großer Nachteil ist, dass ich wieder in der Beweispflicht bin und ich die Befürchtung habe, dass es dann wieder zig Schreiben hin und her gibt, bis alles geklärt ist.
Welche Vorgehensweisen sind in der Praxis üblich und auch praxistauglich?
Vielleicht könnte Ihr mir ein paar Ideen mitteilen, damit ich meinem Rechtsanwalt gut zuarbeiten und die richtigen Entscheidungen treffen kann.
Vielen Dank schonmal und herzliche Grüße
Emma