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Regulierung durch die PUV?

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 März 2008
Beiträge
441
Ort
NRW
:confused: Hallo!

Nach meinem Unfall im September 2007 , mehreren Operationen und mit
einem verbleibenden Sudeck im rechten Arm, habe ich im September 07 den Unfall sofort meiner PUV gemeldet, Zahlung Übergangsgeld, Krankenhaustagegeld - alles problemlos. Da nach 12 Monaten klar war, das eine bleibende Invalidät bestehen bleibt, im November 2008 Mitteilung an die Versicherung. Erst im Februar 2009 Termin beim Gutachter (erstaunlicherweise war das auch mein behandelnder Chirurg). Gutachten wurde erstellt, 70 % Invalidität. Berufsunfähigkeit wurde schon im August 2008 von einer anderen Versicherung anerkannt. Danach nichts mehr von der Versicherung gehört. Heute Anruf meines Arztes, das er sämtliche Diagnosen mitteilen muß, wegen denen ich bei ihm jemals in Behandlung war. Ausserdem wollen die sämtliche Berichte von allen Ärzten haben von denen ich behandelt wurde mit allen Diagnosen. Ich denke hier stinkt was ganz gewaltig. Mein Arzt meint, die suchen einen Grund, z.b. Vorerkrankungen um die Auszahlung der Versicherungssumme, sowie die
Invaliditätsrente hinauszuzögern oder um unter 50% Invalidität zu kommen. Wegen den Nachforschungen habe ich keine Angst, da ich an dem Arm nie irgendetwas hatte.
Mein Arzt meint jetzt, ich solle die Versicherung anschreiben und auf eine angemessene Vorschusszahlung bestehen, notfalls einen Anwalt nehmen!

Die Versicherungssumme ist nicht sehr hoch:

90.000 Euro

Todesfallsumme 25.000 Euro

monatliche Rente bei Invalidität von 50% 1000.- Euro.

Ausserdem meinte mein Arzt, die Invalidität sei innerhalb der 15 monatigen Frist erfolgt und die Versicherung müsste, und die Versicherung müsste innerhalb von 3 Monaten entscheiden ob und wieviel sie zahlen.

Wie gehe ich jetzt am besten vor. Nicht das ich hier eine Frist versäume und dann der Dumme bin. Anwalt finde ich etwas heftig.

Danke für Eure Hilfe!
 
Hallo Thimonreiten,

dein Arzt liegt mit seiner Einschätzung absolut richtig. Bei Vorliegen einer 70 % igen Invalidität, versucht die Versicherung alles, um die vorliegende Invalidität prozentual nach unten drücken zu können resp. um Dir noch ein Bein stellen zu können. Das ist nicht eine einzelfallspezifische sondern eine allgemeingültige Vorgehensweise aller Versicherungsgesellschaften.

Ich fürchte, dass da noch weitere Gutachten folgen werden. Du musst aber nicht alles offenbaren. Da gibt es im FAQ-Bereich ein Urteil, auf das Du dich beziehen kannst. Ich würde mir aber in jedem Fall einen versierten RA suchen, dessen Fachgebiet das Versicherungsrecht ist. Allein hast Du gegen die Versicherung nach meiner Einschätzung kaum eine Chance.


Gruss
kbi1989
 
Guten Morgen Thimonreiten,

ich würde erst einmal abwarten und sehen was die PUV anbietet.

Nicht immer gleich ans Schlimmste denken, dazu ist noch Zeit genug.
Du hast ja sicher die 3-Jahresfrist
Ein RA würde Dich jetzt vertreten und den Streitwert als Grundlage seiner Abrechnung nehmen. Obwohl es jetzt noch nichts zu vertreten gibt.
Sollest Du trotzdem RA-Rat benötigen, einige Dich mit ihm VORHER SCHRIFTLICH auf eine einmalige Beratungsgebühr (Brutto ca. 250€)

Vielleicht hast Du eine RSV, die würde ich jetzt in Anspruch nehmen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe, hallo Kbi 1989 !

Wie sieht das denn nun mit der Abschlagszahlung aus? und wie komme ich an dieses Urteil, von dem Kai-Uwe gesprochen hat?

Thimonreiten
 
Sorry, meinte natürlich das "Urteil von dem Kbi1989" gesprochen hat. Hatte heute morgen anstrengendes, aber sehr nettes und äusserst effektives Gespräch mit einem Forumsmitglied. Ohne dieses Forum und das sehr große Fachwissen einiger Mitglieder wäre ich wohl voll in die Falle getappt. Allen nochmal an dieser Stelle meinen allerhezrlichsten Dank!
 
Hallo Thimonreiten,

wir waren mit dem 1.GA der PUV nicht einverstanden, haben eine Zahlung erhalten und dieses als Anzahlung angenommen.

Du mußt warten bist die PUV Dir ein Angebot macht.

Schreib sie doch einfach mal an und setzte eine Frist, dafür brauchst Du keinen RA.
Sollte eine Rente fällig werden, muß sie (so steht es in unserem Vertrag) bis zum Unfalltag nachgezahlt werden.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe!

Vielen Dank für den Tip! Werde die Versicherung erst mal anschreiben!
Melde mich dann zurück.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

mach dich vor der begutachtung mit deinen verletzungen genau vertraut.

http://www.euromed.de/downloads/EMC_Schulter_Web.pdf
und andere

Neurologie Untersuchungspunkte werden vermtl. sein
NEUROLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN:

1) Bewusstseinsprüfung
2) Prüfung auf Meningismus
3) Untersuchung der Hirnnervenfunktionen
4) Prüfung der Motorik
5) Prüfung der Reflexe
6) Sensibilitätsprüfung
7) Prüfung von Stand, Gewicht, Gleichgewicht
8) Evtl . psychiatrische Untersuchung


Wegen ulnaris beiträge dazu hier.
http://www.softrock.de/forum/thw/showtopic.php?thread[threadid]=4075&post_start=525

Urteil zu sulcus ulnaris und MdE
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C24000915_L20.pdf

sollte man sich ansehen wie die schweizer es handhaben.
Urteil
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=02.07.2008_8C_756/2007


viel erfolg am dienstag

gruß natascha
 
hallo, natascha

dein softrock funktioniert nicht
lg
pussi
 
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