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Regressanspruch wie lange?

Hallo Sekundant,
mal was neues in meinem Fall. Die BG übernimmt anstandslos meine IGeL Leistungen (Augenarzt). Für Leistungen meiner Brillen haben die, sich wehement immer gewehrt und siehe da jetzt soll ich meine Rechnungen zuschicken....................... da soll noch einer durchsteigen.
Ansprüche soll ich selber gegen die Versicherung geltend machen. Hier über können die keine Auskunft geben. Da frage ich mich langsam, wo der Haken ist.

Gruß
Uwe
 
Akteneinsicht

Hallo Seenixe,
Der Rentenversicherungsträger hat geantwortet aber nicht auf meine Schadensnummer.
Meine Anfrage an den Rentenversicherungsträger war, wieviel ich zuverdienen darf ohne meine Rente zu gefährden zumindestens die halbe zu behalten.
Ergebniss: Montl. Hinzuverdienst € 3150.- Brutto bei vollen Rentenbezug alles darüber wird auf die Rente angerechnet.

Wie kann so eine Rechnung zustande kommen?

Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe2007,
ich verstehe jetzt den Zusammenhang nicht ganz. Um welchen konkreten Zuverdienst ging es Dir?
In dieser Broschüre hättest Du dies auch so erfahren. Bei Dir geht es doch aber um die entgangenen Renteneinkünfte und Ihre Anrechnung auf Deine Altersrente. Dafür ist doch die Haftpflicht zuständig und die Rentenversicherung holt sich in einem Regressverfahren diesen entgangenen Anspruch von der Haftpflicht wieder. Darüber muß Dir die Rentenversicherung Auskunft geben. Dafür gibt es eine eigene Abteilung bei der DRV.

Gruß von der Seenixe
 
Moin seenixe, meine Anfrage an die DRV war wie viel ich auf selbständigen Basis verdienen darf. Hat mich gewundert das ich soviel verdienen darf und trotzdem volle Rente weiter beziehe ohne Einbußen.
 
Habe mir gerade die Broschüre durchgelesen davon trifft aber nichts auf mich zu..........
 
Hallo Uwe2007,

sieh es mir nach. Von welcher Rente sprichst Du?
Volle Altersrente?
Volle EMR?
Volle Schwerbehindertenrente?
Es gibt leider so viele Spielarten. Gerade, wenn die Altersrente nicht der Grund ist. Vielleicht hilft Dir schon dieser Artikel.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, ja, ich habe eine volle EMR auf dauer. Hätte ich zuschreiben sollen - sorry

Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe,

dann ist der Artikel im Beitrag 55 eigentlich die Antwort auf Deine Frage. Der Betrag von Montl. Hinzuverdienst € 3150.- Brutto scheint also eine Illussion. Aber auch mit Deinem letzten Beitrag gibst Du jetzt keine genaue Antwort. Weil nicht daraus hervorgeht, was der Grund ist. Eine Erwerbs-Unfähigkeit = EU-Rente oder eine voller Erwerbsminderungsrente = EMi

Es ist interessant, dass wir immer von EMR sprechen, aber zwischen verschiedenen Renten unterschieden werden muß.

Bei der Höhe des Hinzuverdienstes wird zwischen verschiedenen Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit unterschieden:

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Rente wegen voller Erwerbsminderung und
Rente wegen Berufsunfähigkeit

Die Grenzen für den Hinzuverdienst werden individuell berechnet. Hierfür sind vor Eintritt in die Erwerbsminderung die rentenrechtlichen Zeiten – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und ob in den alten oder neuen Bundesländern der Verdienst erzielt wurde, entscheidend.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
ich habe, volle EMi bzw. Arbeitsmarktrente und habe es mir nochmals durchgelesen - Bei einer Selbstständigen Tätigkeit € 3115.- brutto mtl. ohne Abzug meiner Rente - volle Rente bleibt bestehen und ich bin 57 Jahre. Meine Rente zahlt ja weiterhin die Betriebshaftpflichtversicherung des Unfallverursachers (Fremdfirma)

Gruß
Uwe
 
ich habe einen Antrag auf Kfz Hilfe bei der DRV gestellt -natürlich abgelehnt-. Gelesen habe es auch dass es für selbstständige EM-Rentner einen Anspruch gibt.
Auch wurde mein Antrag nicht auf zuständigkeit geprüft -weitergeleitet- BG, Integrationsamt......... etc.. Antrag 16.03.23 - ablehnung 04.04.23 Posteingang. Bescheid aber mit Datum 30.03.23. Was zählt für eine Fristwahrung der DRV?

Gruß
Uwe














u
 
Hallo uwe

regulär gilt, dass der Postweg 3 Werktage dauert, das wäre
Fr.31.3.+Sa.1.4.+Mo.2.4.

Du könntest schriftlich (aktenkundig) den
—>> „Erhalt des Schreibens vom 30.3.23 mit Eingang am 4.4.23
bestätigen.

Wenn ich auf Nr. Sicher gehe, rechne ich die Frist wegen obiger Rechnung ab 2.4., also so als wäre das Schreiben am 2.4 angekommen.

LG
 
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