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Regressanspruch wie lange?

Hallo Forum,
jetzt ist es wieder mal soweit. Alle 3 Institutionen verweigern die Akteneinsicht. Irgendwas wie auch immer haben diese zu verbergen
- nur was? Keine Transparenz - geheimnisstuerei da kann denen nur Übel aufstossen. Ich weiss im mom nicht weiter.

Gruß
Uwe
 
Hallo Forum,
hat jemand ne Vermutung warum meine Akten nicht offen gelegt werden sollen?

Gruß
Uwe
 
hallo Uwe,

hast du schon mal die suchfunktion stapaziert? meiner erinnerung nach gibt es mehrere beiträge zur rechtlichen regelung auf akteneinsicht, auch je nach rechtsgebiet und anspruchsgegener.


gruss

Sekundant
 
Hallo Forum,
in meiner Sache, wird es wohl auf eine Untätigkeitsklage hinauslaufen (BG-Bau). Jede Seite blockt ja meine Anfragen. RA meinte die versuchen meine Akten vorab zu ihren gunsten zu "frisieren" wenn es so sein soll, woran erkenne ich sowas und ist es so einfach möglich?

Das kann ja noch'n Ritt werden...................

Gruß
Uwe
 
hallo uwe2007,

aus Erfahrung:

bei der Untätigkeitsklage kann dir passieren, dass darüber womöglich erst Jahre später entschieden wird.

Lg. Rolandi
 
also bis zu erreichen der Altersrente................................ so das jetzt noch keine Leistungen erbracht werden müssen.

Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe,

nach Sozialgesetz steht Dir rückwirkend für 4 Jahre die Anerkennung zu.

Nun erschließt sich mir nicht, gegen wen Du klagst.

Thema unter Rentenversicherung = 4 Jahre rückwirkend.

BG = 4 Jahre rückwirkend.

Zivilrecht = 3 Jahre zur Anspruchsstellung (BGB).

Viele Grüße

Kasandra
 
Zivilrecht = 3 Jahre zur Anspruchsstellung (BGB).

So kenne ich das auch bei meine / m / r Ehepartner / in, da holt sich die DRV die jährlichen Betragsleistungen, d.h. die Haftpflichtversicherung zahlt Beiträge als ob gearbeitet worden wäre bis zu Eintritt Regel-Rentenalter. Es kommt jährlich die Mitteilung über die Summe die eingezahlt wurde. Ich gehe mal davon aus aus, dass auch die Rentenleistung zurückgefordert wird.

Rechtsanwältin hatte damals die Frist zum Ende des übernächsten Jahres genannt. Klageschrift wurde zwischen Weihnachten und Silvester bei Gericht eingereicht. Waren fast 3 Jahre.
Können knapp 3 Jahre, aber auch nur etwas mehr als 2 Jahre sein.

und b) eine andere annahme andernfalls aus der zeit von 1996 verjährt sein dürften. es wäre jedenfalls schwer zu begründen, weshalb nicht rechtzeitig und ohne schuldhaftes verzögern die ansprüche gestellt wurden.
Die KK, AfA oder auch die DRV, sowie die BG´s wollen sich absichern und für die Zukunft ihre Rechtsansprüche sichern.
Alle o.g. haben bei Antragstellung auf Leistungen auch diesen Fragebogen zum Übergang von Schadensersatzansprüchen bei ihren Unterlagen und jeder macht für sich seine Ansprüche geltend.

Da kann nach meiner Meinung, nach diesem Zeitraum @uwe2007 keine neuen Forderungen erheben.
Ich frage mich jedoch, wieso der Ra da nicht weiter drangeblieben war?

Bei meine / m / r Ehepartner / in hatte die KK das zwar nicht versäumt, sie ließ auch auf unserer Anregung hin, zwar ein MDK Gutachten anfertigen, dieses kam auch zu dem Ergebnis, dass in den Unterlagen des Arztes Wichtiges fehlte, kam jedoch nicht zu dem Ergebnis eines Behandlungsfehlers und die KK war nach dem Gerichtsurteil wegen Behandlungsfehler wegen abgelaufener Frist der Geltendmachung auf Kostenerstattung / Schadensersatzanspruch auf ihren 2 x 78 Wochen KG incl. mehrerer Folge OP´s und sonstigen Leistungen sitzen geblieben.
Das Verfahren dauerte insgesamt 6 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Forum,
mag sein aber die Akte ist noch offen weil die gegnerische Versicherung meine EMR zahlt.
Seit jahren erhalte ich keinen jährlichen Bescheid von der DRV. Den Fragebogen hätte ich auch gern gehabt um meine Ansprüche zu sichern. Die Frage bleibt immer noch warum wird meine Akteneinsicht von allen geblockt? Es wird auf jeden fall auf einer Untätigkeits Klage rauslaufen.
Gruss
Uwe
 
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