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Regressanspruch wie lange?

Hallo Uwe,

ich weiß nicht, ob es nur an meinen juristischen Schwachkenntnissen liegt, jedenfalls verstehe ich deinen "Fall" nicht richtig.

Bzw. schildere ich, wie ich es jetzt verstehe und frage dich, ob das so richtig ist:

- Du hattest vor ca. 20 J. einen Arbeitsunfall.
- Das Ganze lief über die BG-Bau.
- Der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt, Schäden wurden festgestellt, du hast keine Klage gegen BG-Bau geführt.
- Du wusstest, dass ein Fremdarbeiter (andere Firma) der Unfallverursacher war, aber du wusstest nicht, dass du bei der Haftpflichtversicherung des Fremdarbeiters (oder seiner Firma) einen Schaden hättest geltend machen können.
- Du hast nie Kontakt zu der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgenommen.
- So lief das "für dich" knapp 20 Jahre über die BG.
Inzwischen bist du teilweise erwerbsgemindert (EMR) und erhältst Arbeitsrente [und strebst aktuell an, dich selbstständig zu machen].
- In diesem Zusammenhang hast du (zufällig) durch die DRV erfahren, dass die DRV gegen die HPflV des Unfallverursachers in Regress gegangen ist, erfolgreich.
- Nach deinen bisherigen Infos ist die BG-Bau nicht in Regress gegangen.
- Unterlagen hast du keine, ein Anwalt war nicht involviert (jedenfalls nicht wegen Bg-Bau oder der gegnerischen HPV).

Wäre prima, wenn du das entwirren könntest.
Du willst ja herausfinden, wenn ich dich richtig verstehe, ob du noch Ansprüche bei der gegnerischen HPV geltend machen kannst oder ob die Fristen verstrichen sind (Verjährung).

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uwe,

ich weiß nicht, ob es nur an meinen juristischen Schwachkenntnissen liegt, jedenfalls verstehe ich deinen "Fall" nicht richtig.

Bzw. schildere ich, wie ich es jetzt verstehe und frage dich, ob das so richtig ist:

- Du hattest vor ca. 20 J. einen Arbeitsunfall.
- Das Ganze lief über die BG-Bau.
- Der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt, Schäden wurden festgestellt, du hast keine Klage gegen BG-Bau geführt.
- Du wusstest, dass ein Fremdarbeiter (andere Firma) der Unfallverursacher war, aber du wusstest nicht, dass du bei der Haftpflichtversicherung des Fremdarbeiters (oder seiner Firma) einen Schaden hättest geltend machen können.
- Du hast nie Kontakt zu der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgenommen.
- So lief das "für dich" knapp 20 Jahre über die BG.
Inzwischen bist du teilweise erwerbsgemindert (EMR) und erhältst Arbeitsrente [und strebst aktuell an, dich selbstständig zu machen].
- In diesem Zusammenhang hast du (zufällig) durch die DRV erfahren, dass die DRV gegen die HPflV des Unfallverursachers in Regress gegangen ist, erfolgreich.
- Nach deinen bisherigen Infos ist die BG-Bau nicht in Regress gegangen.
- Unterlagen hast du keine, ein Anwalt war nicht involviert (jedenfalls nicht wegen Bg-Bau oder der gegnerischen HPV).

Wäre prima, wenn du das entwirren könntest.
Du willst ja herausfinden, wenn ich dich richtig verstehe, ob du noch Ansprüche bei der gegnerischen HPV geltend machen kannst oder ob die Fristen verstrichen sind (Verjährung).

LG
Hallo HWS,
die Bau-BG ist nicht in Regress gegangen aber die DRV und hat nur ihren eigenen Regress genommen das zu 100%- ich nehme mal an das, ich auch 100% Regress bekomme.
Mal sehen was die HPflV meinem Anwalt zuschickt dann weiss ich mehr.
Es wird wohl auf eine Zivilklage hinauslaufen. Welche Regress punkte ich für mich in Anspruch nehmen kann weiss ich nicht.
- "Du hast nie Kontakt zu der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgenommen"-
Bis vor kurzem wusste ich noch nix darüber und Kontakt schon garnicht! Wie gesagt, habe ich nichts schriftliches gehabt - von keiner Seite dazu.
Auch wusste ich nicht das, ich gegenüber der Haftpflichtversicherung Regress geltend machen konnte. Ich war im guten glaube das, alles über Bau-BG oder DRV abgewickelt wird und alles seine Richtigkeit hat.................. weit gefehlt hier ist die Automatisierung ihr Ziel verfehlt . Ich fühle mich richtig verschaukelt und deshalb will ich jetzt das, Maximum rausholen. Hast du noch Tips für mich? Ich werde mich jetzt intensiv darin reinarbeiten.......... .

Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe,

wenn du anwaltlich beraten wirst, ist das eine gute Nachricht.
Bevor du über eine Zivilklage nachdenkst, muss geklärt werden, ob du nach so langer Zeit noch Ansprüche geltend machen kannst. Vielleicht weiß zum Bsp. @Sekundant das.

LG
 
hallo,

wirklich gesichert kann ich dazu wenig sagen. aber wenn eine haftpflicht des verursachers involviert ist, kann es sich eigentlich nur um einen wegeunfall oder um eine vorsätzliche schädigung handeln. das sollte erst einmal geklärt werden, bevor man über weiteres spekuliert. und wenn ein RA tätig ist, wird er schon entsprechend reagieren oder reagiert haben. in beiden fällen wird man aber in betracht ziehen müssen, dass ein schuldhaftes verzögern der anspruchstellung im raum steht.
was die weitere frage der regressnahme ggü dieser haftpflicht angeht, so ist das wohl ein völlig normaler vorgang. der anspruch geht dann per gesetz auf den leistungserbringer über.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
meine Schädigung resultiert durch Explosion von 2-Komponentendübeln. Bau-Ing. hat diese mit dem Heisluftföhn - Kann man mit Abbeitzen oder sogar Feuer entzünden- erhitzt. Verätzung der Augen mit Schnittwunden - Verstoß gegen § 15 UVV besteht kein Zweifel.
Schmerzensgeld und Erwerbschaden ginge also nur über Zivil Klage - verstehe ich das richtig? Was kann ich noch erstreiten?
Meine Brille habe ich auch von keinem ersetzt bekommen seit Unfall.

Gruß
Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

der Fall- Angelegenheit ist alles im allem:(:oops::rolleyes:

Die DRV macht z. B. Rentenregress:
§ 116 SGB X Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige - dejure.org

Beitragsregress:
§ 119 SGB X Übergang von Beitragsansprüchen - dejure.org

Kann der Geschädigte weiterhin, gemindert arbeiten oder auch nicht mehr, verdient weniger als vor dem Unfall oder ist EMR Rentner, muss der Schädiger-Haftpflichtversicherer die Differenz erstatten.

Dem Verletzten-Geschädigten drohen keine Nachteile, wenn die DRV schlampt, die Verjährung nicht beachtet.

Kommt die DRV als s. g. Treuhänder nicht oder nicht im vollem Umfang nach, kann der Verletzte-Geschädigte, seinen Schadenersatzanspruch
vor dem Sozialgericht geltend machen. (pVV des Sozialleistungsverhältnisses , § 839 BGB)

Grüße
 
Hallo Siegfried,

wenn ich alles richtig verstanden habe, dann hat die DRV nichts verschlampt, von der DRV hat Uwe ja überhaupt die Info, dass es da Regress gibt gegenüber der Haftpflicht des Unfallverursachers (des Arbeitsunfalls).
Es geht um seine Ansprüche gegenüber der HP, z.B. Kosten für Brille, evtl. Schmerzensgeld, evtl. Haushaltsführungsschaden usw.

Hallo Uwe,

von der BG Bau hast du nur eine mündliche Auskunft. Ich würde (was du ursprünglich auch vorhattest) dort Akteneinsicht fordern und mich selber überzeugen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ja, und darin besteht ja eigentlich ein klein wenig das Problem.
Es war ein Arbeitsunfall und wurde durch die BG entsprechend SGB VII bearbeitet. Trotzdem muß irgendwann festgestellt worden sein, dass es eine Haftpflichtversicherung gibt, die gegenüber der DRV in Regress genommen wird.
Für mich ist eigentlich die Frage, darf Uwe2007 daraus eigene Ansprüche herleiten? Und wenn, für was und gegen wen?

Gruß von der Seenixe
 
hallo Uwe,

ich habe mal ein paar wesentliche punkte herausgepickt, um das ganze zu entwirren (thx an das Mitglied hier für den "stubser").

ich denke zum einen, dass weitere ansprüche a) nach den gegebenheiten kaum bestehen - siehe SGB VII (§ 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer - § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen - § 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen) und b) eine andere annahme andernfalls aus der zeit von 1996 verjährt sein dürften. es wäre jedenfalls schwer zu begründen, weshalb nicht rechtzeitig und ohne schuldhaftes verzögern die ansprüche gestellt wurden.

Ich habe weder was schriftliches erhalten noch Berufsschadensausgleich erhalten. Ferner musste ich mein erhaltenes Geld vom Arbeitsamt zurückzahlen.

beides ist mit der BG zu regeln. einen ausgleich wirst du beantragen müssen/hätte beantragt werden müssen; hast du zunächst vom AA leistungen erhalten, wurde sicher von der BG nochmal an dich die volle zustehende leistung ausgezahlt und diese doppelzahlung wird wohl zurückgefordert worden sein.

O-Ton der Versicherung:" Ist Geheim zu viele sensibele Daten" nur über RA.

ob es geheim ist, sei mal dahingestellt. du hattest doch einen RA in den beiträgen erwähnt - weshalb fordert er das nicht an?
andernfalls wäre es vll auch möglich, diese "geheimen" stellen zu schwärzen, es kann sich ja nur um persönliche daten etc von bspw dem, schadensverursacher handeln. allzuviel sollte dann aber nicht geschwärzt sein.
was sich dabei herausstellen könnte: dass ein bedingter vorsatz den schaden auslöste, dann wäre allerdings der verursacher haftbar und dir damit die umstände erst jetzt bekannt, somit das oben unter b) genannte wiederum hinfällt.

auf die akteneinsicht sollte daher in der einen oder anderen weise hingewirkt werden. bei AE über deinen RA solltest du dir aber dann auch alles geben lassen, um prüfen zu können.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
meine Schädigung resultiert durch Explosion von 2-Komponentendübeln - Chemie pur. Bau-Ing. hat diese mit dem Heisluftföhn erhitzt war im November. Seine Aussage" Dann binden die schneller ab" - Verätzung der Augen mit Schnittwunden - Verstoß gegen § 15 UVV besteht kein Zweifel. Den schadensverursacher kenne ich per Namen und auch die Fremdfirma in der er tätig war. Nur warum kommt die Haftpflicht jetzt für meine EMR auf? Irgendwas muss ja dran sein und für mich ein bisschen undurchsichtig alles. Ich hoffe wenn die Akten da sind es Licht ins (für mich) dunkle bringt.
Ich bedanke mich bei allen die mir im ganzen wirrwarr einen Überblick geben konnten.
Sobald ich näheres weiss, werde ich umfassend berichten.



Gruß
Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Moin Forum,
wenns nicht so traurig wäre könnte man Lachen.......... was wir auch laut getan haben.
Brief der Versicherung:
Zitat: "Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens.
Die Akte ist hier weg gelegt. Wir können leider keine Auskunft geben. "

Das war alles?............... na toll und nu????
Mir stehen die Haare zu berge bei so einem Schreiben.

Gruß
Uwe
Allen ein Frohes Fest und einen guten Rutsch
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo uwe,

wo ist die Akte weg gelegt?

Frag nach, vermutlich im Keller (Archiv) dann bitte Sie doch diese Akte wieder von dort herzuholen.

Lg. Rolandi
 
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