HWS-Schaden
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Hallo Uwe,
ich weiß nicht, ob es nur an meinen juristischen Schwachkenntnissen liegt, jedenfalls verstehe ich deinen "Fall" nicht richtig.
Bzw. schildere ich, wie ich es jetzt verstehe und frage dich, ob das so richtig ist:
- Du hattest vor ca. 20 J. einen Arbeitsunfall.
- Das Ganze lief über die BG-Bau.
- Der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt, Schäden wurden festgestellt, du hast keine Klage gegen BG-Bau geführt.
- Du wusstest, dass ein Fremdarbeiter (andere Firma) der Unfallverursacher war, aber du wusstest nicht, dass du bei der Haftpflichtversicherung des Fremdarbeiters (oder seiner Firma) einen Schaden hättest geltend machen können.
- Du hast nie Kontakt zu der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgenommen.
- So lief das "für dich" knapp 20 Jahre über die BG.
Inzwischen bist du teilweise erwerbsgemindert (EMR) und erhältst Arbeitsrente [und strebst aktuell an, dich selbstständig zu machen].
- In diesem Zusammenhang hast du (zufällig) durch die DRV erfahren, dass die DRV gegen die HPflV des Unfallverursachers in Regress gegangen ist, erfolgreich.
- Nach deinen bisherigen Infos ist die BG-Bau nicht in Regress gegangen.
- Unterlagen hast du keine, ein Anwalt war nicht involviert (jedenfalls nicht wegen Bg-Bau oder der gegnerischen HPV).
Wäre prima, wenn du das entwirren könntest.
Du willst ja herausfinden, wenn ich dich richtig verstehe, ob du noch Ansprüche bei der gegnerischen HPV geltend machen kannst oder ob die Fristen verstrichen sind (Verjährung).
LG
ich weiß nicht, ob es nur an meinen juristischen Schwachkenntnissen liegt, jedenfalls verstehe ich deinen "Fall" nicht richtig.
Bzw. schildere ich, wie ich es jetzt verstehe und frage dich, ob das so richtig ist:
- Du hattest vor ca. 20 J. einen Arbeitsunfall.
- Das Ganze lief über die BG-Bau.
- Der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt, Schäden wurden festgestellt, du hast keine Klage gegen BG-Bau geführt.
- Du wusstest, dass ein Fremdarbeiter (andere Firma) der Unfallverursacher war, aber du wusstest nicht, dass du bei der Haftpflichtversicherung des Fremdarbeiters (oder seiner Firma) einen Schaden hättest geltend machen können.
- Du hast nie Kontakt zu der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgenommen.
- So lief das "für dich" knapp 20 Jahre über die BG.
Inzwischen bist du teilweise erwerbsgemindert (EMR) und erhältst Arbeitsrente [und strebst aktuell an, dich selbstständig zu machen].
- In diesem Zusammenhang hast du (zufällig) durch die DRV erfahren, dass die DRV gegen die HPflV des Unfallverursachers in Regress gegangen ist, erfolgreich.
- Nach deinen bisherigen Infos ist die BG-Bau nicht in Regress gegangen.
- Unterlagen hast du keine, ein Anwalt war nicht involviert (jedenfalls nicht wegen Bg-Bau oder der gegnerischen HPV).
Wäre prima, wenn du das entwirren könntest.
Du willst ja herausfinden, wenn ich dich richtig verstehe, ob du noch Ansprüche bei der gegnerischen HPV geltend machen kannst oder ob die Fristen verstrichen sind (Verjährung).
LG
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