• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Regressanspruch wie lange?

Hallo Uwe,

ein Schritt nach dem anderen ... (Ich denke, ich hab die Problemlage einigermaßen verstanden.)
Lies noch einmal den Beitrag von #Aramis.
Entweder versuchst du es auch telefonisch oder du vereinbarst einen Termin für ein persönliches Gespräch. Aber wende dich an die DRV.

Das ist ein erster Schritt.
Von der DRV erhältst du vielleicht / voraussichtlich Unterlagen, die erstes Licht ins Dunkel bringen und mit denen du die weiteren drängenden Fragen evtl. etwas leichter klären kannst.

Du schreibst: AU 1996, Unfallgegner zu 100% Schuld
1. Meinst du mit AU = Autounfall?
2. War es ein privater Unfall (wie ich vermute) oder ein Wegeunfall (Arbeitsunfall)?
3. Wer hat die "100% Schuld" festgestellt? Dazu wird es vermutlich etwas Schriftliches geben?

Nochmal:
Hattest du einen Anwalt eingeschaltet, ein Mandat vergeben?
Besteht eine RSV?

Und nun: Ran an das Gespräch mit der DRV! Viel Erfolg!

LG
 
P.S.

Ich hab deine anderen Beiträge eben noch einmal angeschaut.
Ich hatte die Problemlage wahrscheinlich doch nicht richtig verstanden.
Es war wohl doch kein Autounfall / Verkehrsunfall?
Also gibt es auch keine gegnerische Haftpflichtversicherung?

War das 1996 ein Arbeitsunfall?
Anerkannter Arbeitsunfall ohne anerkannte Unfallfolgen?
So habe ich deine älteren Beiträge nun verstanden.

Aber ich schwimme und rätsel weiter, denn wer hatte 100% Schuld? Und wer hat die festgestellt?
Regressanspruch: Wessen Regressanspruch?

Weiter lese ich aus alten Beiträgen heraus, du hattest anfangs einen Rechtsanwalt, der aber inzw. verstorben ist.
Aus der Zeit dürften evtl. noch Unterlagen existieren?

Auch wenn es in diesem Thread eigentlich um die Rentenversicherung geht, wären Antworten zu den anderen Themen evtl. hilfreich. Danke.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
Arbeitsunfall war es . Ich habe heute einen Brief an die Regressabteilung der DRV geschrieben. Die Schuld wurde von der DRV festgestellt.
Der Unfallverursacher kam von einer Fremdfirma. Ich hatte kein Mandat vergeben, weil ich davon keine Kenntniss hatte - erst vor 8 Wochen bin ich durch Zufall drauf gestossen erst als ich mit einem ehemaligen SB telefoniert habe und der hat mich erst auf die Sache gebracht mit - Schmerzensgeld - Erwerbsschaden............ etc. wer weiss was ich noch für Ansprüche geltend machen kann...........

Gruß
Uwe

Hallo Aramis,
wie errechnet sich dein Rentenschaden von 1/3 ?
Gruß
Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Uwe,

die Haftpflicht ist bereit den Unfall mit 50% anzuerkennen und diesen bis zum 58 Lebensjahr zu regulieren.
Die DRV errechnete aber auch die Punkte, die bisher eingingen und bis zum 65 Lebensjahr eingegangen wären!
So ergibt sich der 1/3 Minderbetrag.

Die Hpft ist aber zu100% eintrittspflichtig laut Strafverfahren nach Unfall. Auch nach deren eigenen Anerkenntnissen!

Fall eines Bekannten (unschuldigt verunfalltl vor 30Jahren) hatte es geschafft seine Ansprüche bisher durchzusetzen. Da kommt ein neuer Sachbearbeiter in die Versicherung: Mein Bekannter wird nun 58, da würde er sicher in Vorruhestand gehn, weiterer Erwerbsschaden fällt nun weg.
Mein Bekannter fragt nach dem entstandenen Rentenschaden.... , Antwort, das hätte er doch längst klären müssen!
Natürlich kriegt der neue Sachbearbeiter jetzt viel Arbeit /Ärger.

Doch bitte setz alle Hebel in Bewegung!

Schreib bitte weiter!

LG
Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Seenixe,
ich wurde heute von der DRV angerufen und die meinten es gehe alles über die Bau-BG die hat die Finger drauf. Habe die BG heute angeschrieben um Akteneinsicht gebeten im Versicherungsfall. Mal sehen wie weit die zwecks meiner Finanzierung zur selbsständigkeit empfänglich sind. Zur Beratung kann ich auch ohne Termin kommen.... nur früh genug. Mal sehen wie die mir helfen können. Achso die Provinzialversicherung ist zu 100% aufgekommen.

Gruß
Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Uwe2007,

no, no, no
Du hast ein Einsichtsrecht in die Akten der DRV. Schon zum Abschecken, was Dir die BG so auftischt solltest Du dort Akteneinsicht nehmen. Eine Begründung wird sich da doch wohl finden lassen. Lasse Dich nicht abwimmeln.
Aber dann kommt langsam Licht in die Sache...

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
heute habe ich mir die Finger wund gewählt. Die Bau-BG H-H hat nix und die Bau-BG Hannover auch nix und die DRV auch nix aus dem Vorgang.
Tja, wer hat denn überhaupt noch irgendwas? Danach habe ich meinen Anwalt angeschärft und die Versicherung angeschrieben.
Ich für mein Teil steh voll in der Luft.............. weiss nicht was ich von dem all halten soll.

Gruß
Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

die DRV hatte Dich zurückgerufen, kannst Du die Rufnummer noch ermitteln? Dann rufe dort an und bitte um schriftliche Beantwortung Deiner Anfrage. Irgend jemand muß ja Unterlagen haben.
Keine Fall wird abgeschlossen, wo noch Forderungen offen sind. Sie können Dir notfalls auch die Anschrift der BG-Seite und den entsprechenden Sachbearbeiter geben.

Und nicht so viel telefonieren, lieber schriftlich agieren und die entsprechenden Behörden müssen notfalls die Schreiben weiterleiten, am Telefon ist schnell abgewimmelt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Uwe2007,

ein persönlicher Termin bei der DRV erscheint mir am sinnvollsten.

MFG Marima
 
Hallo,

die DRV hatte Dich zurückgerufen, kannst Du die Rufnummer noch ermitteln? Dann rufe dort an und bitte um schriftliche Beantwortung Deiner Anfrage. Irgend jemand muß ja Unterlagen haben.
Keine Fall wird abgeschlossen, wo noch Forderungen offen sind. Sie können Dir notfalls auch die Anschrift der BG-Seite und den entsprechenden Sachbearbeiter geben.

Und nicht so viel telefonieren, lieber schriftlich agieren und die entsprechenden Behörden müssen notfalls die Schreiben weiterleiten, am Telefon ist schnell abgewimmelt.

Gruß von der Seenixe
Hallo Seenixe,
habe gerade Post bekommen. Bau-BG ist nicht in Regress gegangen......... bleibt nur noch DRV und da werde ich am Freitag Morgen sein.

Gruß
Uwe
 
Hallo Forum,
DRV hat nur ihren eigenen Regress eingefordert - liegt mir schriftlich vor. Also bleibt mir nur der Zivilprozess.

Gruß
Uwe
 
hallo uwe2007,

meine Meinung:

also ich glaube laut § 119 SGB X wäre der DRV in der Pflicht

Also ich verstehe den § 119 und ff. nicht so,
dass man als UO alles für die DRV selbst erkämpfen muss.

Leider sieht es wohl so aus, dass die DRV dich machen lässt und
dass ist meiner Meinung nicht Sinn und Zweck des § 119 SGB X und ff.

Lg. Rolandi
 
Top