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Regressanspruch wie lange?

uwe2007

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2006
Beiträge
316
Hallo Forum,
ich hoffe das, ich hier richtig bin. Gestern habe ich überraschender weise und per Zufall erfahren das, meine EM-Rente von der Versicherung des Schädigers
(AU von 1996) bezahlt wird. Ich habe weder was schriftliches erhalten noch Berufsschadensausgleich erhalten. Ferner musste ich mein erhaltenes Geld vom Arbeitsamt zurückzahlen.
Wäre hier nicht die, Versicherung zuständig? Und was meint die, Versicherung der Fall sei abgeschlossen? Wie lange besteht ein Regressanspruch? Ich habe bisher keinen Cent gesehen.....

Gruß
Uwe
 
M.M.
Ich glaube, es geht um den Ausgleich zwischen Eu rente und normalem Verdienst. Die RV holt sich hier wahrscheinlich die rente zurück und uwe2007 hat hier nix schriftlich drüber. wirst du auch nicht erhalten. Das sind Unternehmen untereinander, die machen das. Anders wie bei uns. Wir stehen quasi im Regen..

Uwe2007?? Du hast, bzw die RV hat dein ALG für den Zeitraum der, rückwirkenden Bewilligung der Eu rente (Datum der Antragstellung bei der RV!) zurückgezahlt?! Ich gehe fast davon aus. Dazu kommt vlt wahrscheinlich noch, dass die RV der kk ihr Krankengeld für diesen Zeitraum, ab Antragstellung der Eu rente/RV zurückgezahlt hat?!

Du, uwe2007, warst im Arbeitsverhältnis bist erkrank.. und hast darin den Antrag bei der RV auf Eu rente gestellt. Zwecks aussteuerung der kk, RV Antrag.. übergreifend wg der Nahtlosigkeit betr. Krankenversicherung!?! Antrag beim arbeitsamt/aa, die traten ein bis die Bürokratie des Amtsschimmel betr. Bewilligung der EU Rente/RV durch war.. undnun die RV, EURente, für Dich Uwe2007. Und, nix weiter..

Ab 1996 Eu rente?!?? Verstehe ich nicht. 1996 erkrankt, Unfall o.a. Schuldiger.
??

Der RV hast Du vlt Rede und Antwort stehen müssen, und div. Dokumente einreichen müssen?! ?
Wenn, dann "Schuldiger " da? Dann holt sich die RV das Geld/EU Rente wieder. Punkt. S.o.

Das kannst Du nicht alleine stemmen!

Wenn Du einen Ausgleich und irgendwie, Deine Rechte....erhalten *möchtest*, solltest du Dir einen RA suchen.

Es sind viele Fragen auf... wie ist Dein Stand Uwe?
MdE jetzt,seit?! Und was hast Du, entschuldige die Frage! - seit1996 gemacht? Das heißt eher, Sinn und, Therapien und am Leben teilgenommen soweit es Dir möglich war..bis, kürzlich, erkrankt und, s.o. ???

LG
Tina79
 
Hallo Uwe2007,
ja, im Haftpflichtfall holt sich die Regressabteilung der DRV in einem langwierigen Verfahren die Rentenversicherungsbeiträge ein und wird dies dann irgendwann entsprechend einpreisen in Deinen Rentenanspruch.
Da frage doch einfach mal bei der Rentenversicherung konkret nach. Ich habe das nur mitbekommen, weil die DRV von meinem Arbeitgeber Angaben haben wollte über Ausfallzeiten und Begründungen dafür. Inzwischen habe ich auch eine Neuberechnung meiner Altersrentenansprüche bekommen, wo diese Ausfallzeiten und die Ersatzleistungen berücksichtigt sind.

Für Deine Fragen, die Du oben stellst fehlen noch viele Informationen. Du schreibst von einem Arbeitsunfall und einem Schädiger. Kannst Du das näher erläutern?

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @,

mein Bekannter wurde auch schon mehrfach von der DRV angeschrieben, aber bis heute 10 Jahre nach Unfall keine Info von der DRV!
 
Hallo Seenixe,
Vor 8 Wo. habe ich überraschender weise und per Zufall erfahren das, meine EM-Rente von der Versicherung des Schädigers
(AU von 1996) bezahlt wird. Ich habe weder was schriftliches erhalten noch Berufsschadensausgleich/Schmerzensgeld erhalten. Ferner musste ich mein erhaltenes Geld vom Arbeitsamt zurückzahlen.
Wäre hier nicht die, Versicherung zuständig? Und was meint die, Versicherung der Fall sei abgeschlossen? Wie lange besteht ein Regressanspruch? Ich habe bisher keinen Cent gesehen.....

Der Schädiger ist zu 100% schuldig. Die DRV zahlt mir die Rente und holt sich diese vom Schäger/Provinzialversicherung zurück.
Ich habe eine Arbeitsmarktrente unbefristet. Mein GDB ist 60%. Was mich wurmt ist das ich nicht selber erfahren kann was in den Akten drin steht! Was ist da so geheimnisvollles drin? Mich interessiert wieviel die Versicherung zahlen muss um meine Selbständigkeit zu Finanzieren - Aufträge sind massenweise vorhanden und was läuft noch alles im Hintergrund ab wovon ich nichts weiss oder Wissen soll. O-Ton der Versicherung:" Ist Geheim zu viele sensibele Daten" nur über RA.

Gruß
Uwe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Uwe2007,
Hier die andere Seite DRV:


Akteneinsicht

Der Rentenversicherungsträger hat den Beteiligten Einsicht in alle das Verfahren betreffende Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis erforderlich ist, um rechtliche Interessen geltend machen oder verteidigen zu können.
Enthalten die Akten medizinische Unterlagen, kann der Rentenversicherungsträger den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen. Diese Möglichkeit dient insbesondere dem besseren Verständnis der nicht medizinisch ausgebildeten Beteiligten.
Der Rentenversicherungsträger soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, wenn zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil (gesundheitlich) zufügen würde.


Also nicht bei der gegnerischen Versicherung sondern bei der DRV nachfragen ;-)
Hiert dann gleich noch das entsprechende Formular

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Uwe,

ich habe mit der DRV bezüglich Nachfragen und Informationsfreiheit gute Erfahrungen gemacht. Die Mitarbeiterinnen (es gab nur weibliche) waren allesamt kompetent und freundlich, es gab keinen Druck und niemals das Gefühl, man sei "ja wohl zu dumm", um etwas zu begreifen, alles wurde er/geklärt, bis ich es verstanden hatte. Mitgebrachte Unterlagen wurden direkt angenommen, kopiert, elektronisch aufgenommen etc. Dies war eine unerwartet positive Erfahrung. Deshalb kann ich Seenixe nur unterstützen, bei der DRV einen Termin auszumachen (oder mit Wartezeit dort im Wartebereich auf einen zu warten, aber mit Termin fand ich es besser) und 1. Einblick in dein "Konto" zu nehmen, 2. deine Akte hinsichtlich Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einzusehen und 3. deine (ersten) Fragen zu klären. Dann nimmst du die neuen Infos schriftlich mit nach Hause, lässt alles sacken, liest alles durch und meldest dich wieder. Wenn danach neue Fragen auftauchen, ist es auch kein Drama, einen weiteren DRV-Termin zu verabreden.

Dies scheint mir zzt. der für dich beste Weg zu sein.

(Nach DRV-Terminen kann man i.d.R. online schauen.)

LG

Nachtrag bzw. Nachfragen:
Hattest du nach deinem AU einen Anwalt eingeschaltet, ein Mandat vergeben?
Gab es ein Gerichtsurteil?
Welche Unterlagen hast du von der gegnerischen HPV?
Und: Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uwe,

bei uns wollte kein RA auf den Rentenschaden eingehen.
Beim Regulierungsgespräch mit der Gegnerischen fragte ich den Gegneranwalt einfach, was mit dem Rentenschaden ist!

Bekam eine rotzfrech hingeschnaubtes : dass geht sie garnichts an! Dass wird von uns mit der DRV geklärt!

Unser Anwalt sagte dazu garnix!

Jahre später fragte der Richter, wie sieht es mit dem Rentenschaden aus, weil bevor dass nicht geklärt ist , würde er (an unserer Stelle) überhaupt nicht auf eine Abfindung eingehen!

So haben wir bei der Regressabteilung der DRV angerufen, dort war unser Fall wohl bekannt- nach etwas Wartezeit bekamen wir die gerichtsverwertbare Beschreibung unseres Rentenschadens ( wir hätten ca. 1/3 Verlust)!

Bitte bleib dran!

LG
Aramis
 
Hallo HWS,
das, ist ja das komische ich habe nichts. Alle Unterlagen seit 1996 durchsucht.......... nix zu finden nicht mal ansatzweise.
Gerichtsurteil gab es auch nicht. Das, alles ist mir mehr als merkwürdig. Wenn ich noch Ansprüche habe , haben die das gut hinterm Berg gehalten............... kein Kläger kein Richter.

Gruß
Uwe
 
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