uwe2007
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 14 Dez. 2006
- Beiträge
- 316
Hallo Forum,
ich hoffe das, ich hier richtig bin. Gestern habe ich überraschender weise und per Zufall erfahren das, meine EM-Rente von der Versicherung des Schädigers
(AU von 1996) bezahlt wird. Ich habe weder was schriftliches erhalten noch Berufsschadensausgleich erhalten. Ferner musste ich mein erhaltenes Geld vom Arbeitsamt zurückzahlen.
Wäre hier nicht die, Versicherung zuständig? Und was meint die, Versicherung der Fall sei abgeschlossen? Wie lange besteht ein Regressanspruch? Ich habe bisher keinen Cent gesehen.....
Gruß
Uwe
ich hoffe das, ich hier richtig bin. Gestern habe ich überraschender weise und per Zufall erfahren das, meine EM-Rente von der Versicherung des Schädigers
(AU von 1996) bezahlt wird. Ich habe weder was schriftliches erhalten noch Berufsschadensausgleich erhalten. Ferner musste ich mein erhaltenes Geld vom Arbeitsamt zurückzahlen.
Wäre hier nicht die, Versicherung zuständig? Und was meint die, Versicherung der Fall sei abgeschlossen? Wie lange besteht ein Regressanspruch? Ich habe bisher keinen Cent gesehen.....
Gruß
Uwe