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Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo liebes ich war sehr lange nicht im Forum .
Ich brauchte nach dem Arzthaftungsprozess eine Pause.
Nun hätte ich wieder eine Frage.
Ich habe damals den Prozess mit einem Vergleich gedeckelt , bekomme auch inzwischen eine bg Rente .
Der Vergleich ist nicht aufgeschlüsselt und betitelt nur Schmerzensgeld und Mehrbedarf
Und das alle Gesundheitsschäden und kosten damit abgedeckt sind. soweit so gut...
Nun bekam ich einen Fragebogen der drv
In dem unter anderem fragen zu klageverffahren , gegnerischen Haftpflicht und Aktenzeichen und Rechtsanwalt gefördert werden sowie Aktenzeichen der bg wenn vorhanden ....
Um die drv geht es mir jetzt im Grunde nicht ich habe keine drv Rente beantragt.
Ich frage mich nur : bin ich verpflichtet Aktenzeichen etc meines zivilrechtlichen Vergleiches anzugeben . Ich hätte ja den Arzt nicht verklagen müssen von einem Vergleich muss ja niemand wissen die werden nicht veröffentlicht.
Muss ich diese Angaben machen ?
Lg Espresso
 
Hallo,

die DRV möchte Ihre und Deine Ansprüche an den Haftpflichtversicherer geltend machen. Dies ist für Dich von Vorteil. Sie fordern für Krankzeiten Rentenzahlungen, als wenn Du den Unfall nicht erlitten hättest. Dieses kommt Dir zu Gute.

Gruß von der Seenixe
 
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