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Regierung will Unfallopfer besser absichern

Pharao50

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Registriert seit
3 Sep. 2006
Beiträge
403
Hallo zusammen!

Habe diesen Bericht in der Zeitung gefunden:

Regierung will Unfallopfer besser absichern


Opfer von Autounfällen sollen nach dem Willen der Bundesregierung finanziell besser abgesichert werden. Bei Sachschäden soll zudem der Mindestversicherungsschutz angehoben werden. Das Bundeskabinett beschloss Änderungen auch beim Pflichtversicherungsgesetz, um die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung transparenter zu machen. Justizministerin Brigitte Zypries sagte, auch die Opfer alkoholbedingter Unfälle würden besser geschützt. Der Kabinettsbeschluss setzt eine EU- Richtlinie um. Die Neuregelung sehen unter anderem bei Unfällen mit Personenschäden höhere Mindestversicherungssummen vor. Die bestehende Summe von 7,5 Millionen Euro pro Unfall kann künftig auch von einem einzelnen Unfallopfer ausgeschöpft werden. Bislang war sie pro Person auf 2.5 Milloinen Euro begrenzt. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden wird von 500000 auf eine Million Euro angehoben.
Bei Alkohol-Unfällen soll ein Fahrzeuginsasse nicht mehr vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden können, weil er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Fahrer bertrunken war. Bisher konnte ein Mitfahrer den Versicherungsschutz verlieren, wenn er einem Betrunkenen das Steuer überließ. Auch Versicherungen müssten künftig auf Anfrage eine Bescheinigung über die Schadensfreiheit ihres Kunden ausstellen.


Was haltet Ihr davon?


MFG Pharao50
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pharao50,

danke Dir für den Zeitungsbericht.

Ich halte diese "Verbesserung" für besser als nichts, aber für keinen Durchbruch.

Es ist prima, dass du hier unsere Meinung anforderst, da könnten sich gute Vorschläge sammeln.

Meine Vorschläge:

1. Alle Fristen bezüglich der Unfallverletzungen zu erweitern auf mind. 10 Jahre oder länger! Also, es ist dann nicht mehr grundsätzlich "nach 4 Wochen abgeheilt", sondern es ist der individuelle Fall maßgeblich.

Grund: Die meisten Folgen stellen sich erst später ein, sind schleichend und anfangs nur schwer erkennbar, beweisbar sowieso erst bei Manifestierung als Organschaden. Z.B. Arthroseentwicklung bei unfallgeschädigtem Gelenk und folglich eine Bewegungsfunktionsstörung.

2. Selbst bei Abfindung der Versicherung, darf das nicht unter Zwang zur totalen Schadensersatzverzichtes geschehen. Der Passus "Vorbehaltlich einer Verschlimmerung" muss in jedem Fall erhalten bleiben, gesetzlich verankert.

Grund: Bei nicht voraussehbaren, weil diagnostisch nicht oder noch nicht erkennbarer, Verletzungsfolgen, soll der zerstörerische Stress der Auseinandersetzung mit der Versicherung unterbleiben. Diese Verletzungsfolgen gehen immer zu Lasten der Allgemeinheit der Beitragszahler (Zwangsentgeld)der gesetzlichen KK., dem hat sich die Private (freiwilliges Entgeld) unter zu ordnen.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Die Versicherungen werden weiterhin Milliardenüberschüsse horten und die Unfallopfer hinhalten und vergackeiern. (Darf das bösere Wort nicht mehr schreiben...).

LG

CHEVY
 
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