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Regal stürzte im Baumarkt auf meine Frau

bambam_f1

Nutzer
Registriert seit
19 Sep. 2007
Beiträge
2
Hallo Forum,

schön, dass es sowas wie euch gibt - ich suche Rat ...

Hintergrund (etwas länger in der Beschreibung, dafür wahr ...):
Beim Einkauf in einem Baumarkt stürzte ein leeres Regal auf meine Frau, weil die Mitarbeiter unachtsam dieses Regal befüllten. Es war ein "normaler" Einkaufs-Samstag und keine Absperrungen etc. angebracht.
Meine Frau stand zum Zeitpunkt des Sturzes mit dem Rücken zum Regal, weil Sie Artikel in einem Regal auf der Gegenseite betrachtete.

Meine Frau war leider in der Sturzzone des Regals - die Oberseite des stürzenden Regals streifte Sie an der hinteren Seite des Beines, riss dabei die Hose vom Oberschenkelansatz (also knapp unterm Po) bis 20 cm unter die Kniekehle auf und verursachte eine blutende Risswunde am Unterschenkel auf eine Lönge von ca. 15 cm. Zudem war bereits nach kurzer Zeit die Wundumgebung von einem ca. 10 x 20 cm grossen, dunklem Hämatom gezeichnet.

Die beiden Mitarbeiter, welche den Sturz des Regals herbeiführten sind Angestellte eines Dienstleisters, welche die Regale auffüllt und nicht Angestellte des Baumarktes.

Nach Einleitung erster Hilfe-Massnahmen vom zuständigen Marktleiter (die Unfallverursacher waren ausser Stande dies zu tun und rannten wie aufgescheuchte Hühner umher) wurden meiner Fau die Adresse des Dienstleisters und der beiden Personen genannt, und lapidar gesagt, sie solle sich doch an die Firma wenden, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Marktleiter schenkte meiner Frau noch einen Übertopf, welchen meine Frau verdutzt annahm - an die Schenkung wurden aber keinerlei Bedingungen geknüpft.

Zuhause angekommen wurde meine Frau von Familienangehörigen sofort ins Krankenhaus gefahren, um die Wunde ambulant versorgen zu lassen.
Die Verletzung wurde nochmals versorgt. Krankgeschrieben wurde Sie nicht - das hat auch unserer Meinung nach nicht sein müssen!

Nach tel. Meldung des Unfalls beim Arbeitgeber der beiden Unfallverursacher wurde meiner Frau mitgeteilt, Sie solle die Belege einsenden, der Schaden werde der Versicherung gemeldet.
Haben wir bis dato nicht gemacht (also nichts eingesandt).

In den nächsten 2 Wochen wechselte das Hämatom alle Farben des Regenbogens, meine Frau hatte natürlich lokale Schmerzen und wir standen 5 Tage vor Abreise zu einem 3-wöchigem Urlaub.

Sie ging also zum Hausarzt - um die Wunde zu begutachten und auch, um Feststellen zu lassen, dass selbst nach 2-wöchiger Heilung das Hämatom in seiner Größe nicht zurückgegangen ist.

Wir fuhren dann in Urlaub und in der 3. Woche des Urlaubs war das Hämatom dann verschwunden, so dass man von insgesamt von 4 Wochen ausgehen kann, in denen dieses "Baumarktrelikt" vorhanden war - natürlich mit stetig abklingenden Schmerzen.


Die jetzige Anfrage beim Arbeitgeber der Unfallverursacher brachte zu Tage, dass die Firma diesen Unfall bei deren Versicherung nicht gemeldet hat - wir würden auch kein Angebot zur Schadensregulierung erhalten, sondern müssten von uns aus Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern.

jetzt endlich meine Frage:
1. müssen wir uns wirklich selbst darum kümmern? Muss nicht die Gegenseite nach Meldung des Unfalls eine Schadensregulierung einleiten?

2. es ist ja zweifelsfrei ein Schaden eingetreten - der Sachschaden kann leicht reguliert werden (Rechnung einer neuen Hose und Fotots der alten) - wie sieht es mit Schmerzendgeldforderungen aus:
a) zweifelsfrei nachgewiesenes und ärzt. bestätigtes Hämatom und Risswunde
b) "entgangene Urlaubsfreuden" - 2 Wochen Strandurlaub mit der "10c20cm-Plakette" waren auch eine Beeinträchtigung. Ist mir aber fast zu lächerlich, sowas einzufordern

3. Sollen wir einen Anwalt in Anspruch nehmen? Wer zahlt diesen - wir haben zwar eine Rechtschutzversicherung, diese aber mit € 150,- Selbstbehalt. Die Gegenseite ist doch aber Schuld - muss die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen? Zudem habe ich keine Ahnung, was bei einer solchen Verletzung als Schmerznsgeld angesetzt werden soll. Habt ihr evtl. Tipps?


Ich hab natürlich selbst das Gefühl, dass die Verletzungen im Vergleich zu vielen anderen hier geschilderten lächerlich sind, trotzdem würde ich mich über Tipps freuen - ich will die Gegenseite nicht Abzocken, es geht aber wenigstens um eine Geste - was das Schmerzensgeld betrifft.

Vielen Dank vorab und Grüße
bambam_f1
 
Hallo Bambam,
herzlich willkommen hier im Forum.
Zu Deinen Fragen: Dass Der Unfallverursacher sich um nichts kümmert, ist eigentlich logisch. Er will ja nichts oder wenn, nur wenig zahlen. Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Kosten wird letztendlich der Gegner übernehmen müssen, auch wenn die Rechtsschutz ersteinmal eintritt. Die Sachlage ist relativ einfach. Aber hoffe nicht auf ein sehr hohes Schmerzensgeld. Nach meiner Einschätzung dürften bei gutem verhandeln ca. 1000,-Euro drin sein, eher weniger. Passt auf, wer Euer Gegner ist. Meiner Meinung kann sich der Markt nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. Aber der Anwalt sollte dies geklärt bekommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

bezueglich der entstandenen Sachschäden müßt Ihr Euch an den Marktleiter wenden. In den Organisationshandbüchern ist eine sofortige finanzielle Schadensregulierung vor Ort geregelt. Der Marktleiter darf aber nur bis zu einen bestimmtem festgesetzten Betrag entscheiden, alles was höher geht muß durch seinen Vorgesetzten (meist per Rückfrage per Telefon) genehmigt werden. Mit Auszahlung des Betrages ( Höhe der Summe nach ca. Zeitwert / Vorlage von evt. vorhandenen Rechnungen) müßt Ihr auch eine Verzichtserklärung für evt. weitere SACHschäden unterzeichnen. Soviel zu den materiellen Dingen.
Für die physischen und evt. psychischen Schäden empfehle ich Euch dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Es spielt keine Rolle ob ein Mitarbeiter oder Subunternehmer den Unfall verursacht hat. Ansprechpartner ist für Euch die Geschäftsleitung des Bauhauses. Nicht unbedingt der Marktleiter, er ist salopp gesagt nur Erfüllungsgehilfe. Wendet Euch per Anwalt an die Zentrale. Der Marktleiter wird Euch mit Sicherheit gerne die Adresse und Ansprechpartner benennen.
Die GL wird es schon regeln. Denn diese muß im Endeffekt für alles haften was passiert.
Seid unbekümmert die holen sich ihre Auslagen vom Outsourcer bzw. Subunternehmer schon wieder :) Jedes große Unternehmen hat meist eine große Versicherungsabteilung die mit Euch das schon irgendwie regeln werden.
Das jeder der Parteien versucht dabei günstig wegzukommen ist doch klar.
 
Hallo seenixe & gold.baerchen,

vielen Dank für euere Antworten, wir werden wohl demnächst den Baumarkt aufsuchen und dort unsere Schadenersatz-Ansprüche über deren Zentrale geltend machen.

Bzgl. Schmerzensgeld werden wir uns erstmal bei unserer Rechtschutz-Versicherung absichern und dann einen Anwalt aufsuchen.

Vielen Dank für die schnellen Ratschläge - Grüße
bambam_f1
 
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