Cindy
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 6 Sep. 2006
- Beiträge
- 467
Hallo allerseits,
das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten. Auf laufende Verträge (Verträge, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden; Altverträge) findet bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung; danach gilt auch für diese Verträge das neue Recht.
Interessant u.a.:
Beratung und Information der Verbraucher
Versicherungen müssen ihren Kunden künftig vor der Unterzeichnung des Vertrags alle relevanten Unterlagen aushändigen. Außerdem müssen die Kunden über Vertragsdetails wie Staffelungen und Laufzeiten vorab informiert werden. Die Beratung muss dokumentiert werden. Verletzen die Versicherungen diese Beratungs- und Dokumentationspflichten, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Der Versicherungsnehmer kann allerdings auch auf Beratung und Dokumentation verzichten.
Außerdem muss der Kunde vor der Vertragsunterzeichnung nur noch diejenigen Umstände angeben, nach denen der Versicherer schriftlich gefragt hat. Damit liegt das Risiko einer Fehleinschätzung, ob ein Umstand für das versicherte Risiko erheblich ist, nicht mehr beim Kunden.
Mehr darüber auch z.B. hier:
Versicherungsvertragsrecht
Gruß
Cindy
das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten. Auf laufende Verträge (Verträge, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden; Altverträge) findet bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung; danach gilt auch für diese Verträge das neue Recht.
Interessant u.a.:
Beratung und Information der Verbraucher
Versicherungen müssen ihren Kunden künftig vor der Unterzeichnung des Vertrags alle relevanten Unterlagen aushändigen. Außerdem müssen die Kunden über Vertragsdetails wie Staffelungen und Laufzeiten vorab informiert werden. Die Beratung muss dokumentiert werden. Verletzen die Versicherungen diese Beratungs- und Dokumentationspflichten, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Der Versicherungsnehmer kann allerdings auch auf Beratung und Dokumentation verzichten.
Außerdem muss der Kunde vor der Vertragsunterzeichnung nur noch diejenigen Umstände angeben, nach denen der Versicherer schriftlich gefragt hat. Damit liegt das Risiko einer Fehleinschätzung, ob ein Umstand für das versicherte Risiko erheblich ist, nicht mehr beim Kunden.
Mehr darüber auch z.B. hier:
Versicherungsvertragsrecht
Gruß
Cindy