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Reform des Leistungsrechts

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Zusammen,


es wurde hier schon vom neuen Gesetzentwurf geschrieben, somit stellen meine Zeilen nur eine Ergänzung dar.

Die Selbstverwaltungen von BGFE und TBBG trafen sich am 16. März 2007 auf einer Veranstaltung in Köln, um mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages, Gerald Weiß, (CDU), über das Thema Reform des Leistungsrechts zu diskutieren.

Weiß betonte, dass sich das System der Selbstverwaltung aus seiner Sicht bewährt hat. Aber nicht nur die Selbstverwaltung sei erhaltenswert, auch die Bedeutung der praxisorientierten Prävention sei immens: "Das müssen wir erhalten!"

Historisch gesehen sah Weiß bei der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) den geringsten Reformbedarf. "Bei der GUV gab es keine krisenhaften Kostenentwicklungen, wie in anderen Sozialzweigen. Das Bild wurde intensiv durch die hohe Belastung durch das Insolvenzgeld* beschädigt."

Weiß erklärte, dass das Ziel sei, das Gesetz am 01.01.2008 als Ganzes in Kraft treten zu lassen. "Wir wollen keine halben Sachen machen. Wir wollen ein ganzes und vernünftiges Werk." D. h. durch das Gesetz sollen Organisation und Leistungsrecht reformiert werden. Zu allen Themen seien aber noch Diskussionen notwendig. "Qualität und Gründlichkeit gehen vor Schnelligkeit", betonte der Vorsitzende des Sozialausschusses. Bezogen auf die Umsetzung sah er noch keinen akuten Druck: "Die Vereinsgründung des Spitzenverbandes ist auf dem Weg, bei der Lastenverteilung muss ein Verfahren gefunden werden und die Leistungsrechtsreform muss nicht zwangsläufig, wie im Konzept vorgeschlagen, umgesetzt werden." "Viele gehen hier mit zentralistischen Ansätzen an die Aufgabe heran. Für mich hat klar die Selbstverwaltung Vorfahrt."

Hier noch 2 Links dazu:
http://www.bgfe.de/ueber_uns/wu_sv_aktuell.html
http://www.bgfe.de/aktuell/ap_bruecke.html (1/2007)
 
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