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Rechtsstaatliche Sozialgerichtsurteile?

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
2,565
Ort
BW
Hallo,

schon seit längerem, werde ich den Eindruck nicht los, dass es für die Geschädigten- Verunfallten, gerade in BG-Verfahren,
eher negativ, als positiv Entscheidungen gibt. Obwohl die Aktenlage, dies hergeben könnte.
% Feststellungen von eigenen § 103 SGG Gutachten werden dezimiert, § 109 SGG sowieso nicht mehr berücksichtigt
und oder die § 109 SGG Gutachter sind so gebrieft, dass hierbei, ein "unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen" auch nicht mehr möglich ist.


Summa Summarum handelt es sich um s. g. "politische Urteil" wo meisten, der Geschädigte- Verunfallten den "Kürzeren" zieht.

M. E. wird sich dieser Umstand, durch die "Corona Krise" mit seinen €€€ Auswirkungen noch verstärken!

Grüße
 
hallo,

ich erkenne hier den zusammenhang nicht, und zwar in mehrfacher hinsicht. du schreibst über sozialgerichtsurteile in der rubrik "Strafrechtliche Gerichtsverfahren" und bringst es mit der "Corona Krise" in verbindung.

im grunde gebe ich dir recht, allerdings nicht nur auf BG-Verfahren bezogen; es betrifft alle bereiche der leistungs- und zahlungspflichtigen im versicherungs- und finanzbereich. eben habe ich auf eine frage und recherche für ein mitglied den beitrag "Versicherungsopfer : Im Stich gelassen" der Zeit-Online unter https://www.zeit.de/2013/02/Versicherungsopfer-Unfall-Berufsunfaehigkeit/komplettansicht offen, der einige fälle auflistet und auch die verantwortliche ausrichtung der versicherer anreisst.

das dilemma mit dem 109er SGG ist allerdings offenkundig. einerseits ist es in der hand des betroffenen, den SV nach seiner wahl vorzugeben, andererseits fehlt ihm aber gleichzeitig die nötige info über eine allgemeine verfügbarkeit, unabhängigkeit und zuverlässigkeit. politisch daran ist nach m.A. die fehlende lenkung und juristische gleichstellung der beteiligten im bestehenden lobbyismus.

dass die "Corona Krise" auswirkungen hat ist unbestritten, aber die beziehen sich auf alle bereiche und lebenssituationen. einen sondereffekt für betroffene sehe ich über das schon bestehende mass hinaus eher nicht.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nee in Rubrik "Sozialrechtliche Gerichtsverfahren "

Ja, es ist betrifft alle andere Sozial und Versicherungs Bereiche auch. Leider ist das Phänomen, dass die Richter z. B. in
BG- Verfahren, die MdE % unter den Feststellungen von den Gutachter drücken, leider kein Einzelfall.
(siehe auch den Kollegen hier BK Knie Feststellungen Gutachter ~~30% und das Richterlein spuckt 15% aus.

Grüße
 
schön, dann ist das schon mal korrigiert.

aber im übrigen beschreibt es eben die bekannten unzulänglichkeiten; und den zusammenhang mit corona verstehe ich trotzdem nicht wirklich. worauf willst du denn hinaus?


gruss

Sekundant
 
Gestatten das ich auch noch meinen Senf dazu gebe.

In einem Fall aus 2018 Urteil 2019
Es ging um BK 2113 und zwar um die MdE 10 - Stützrenzte
Die Gutachterin bestätigt MdE 10
Der beratende Arzt Dr. Hierholzer aus Pulheim, bestätigt BK 2113 bds ohne MdE
Hauptrichterin Pxxxxer + die 2 Ehrenrichter schließen sich der Meinung des beratenden Arztes an.

Man könnte jetzt denken, es ist ein Einzelschicksal, nein das ist zwar ein Einzelfall, aber es ist Methode geworden.

Der Staat mit seinen Richterinnen und Richter greift massiv in die Kassen der gesetzlichen UV-Träger ein,
nicht zum Wohl von Verunfallten und Berufskranken, zum Wohle der die dort beschäftigt sind, vor allem den GF und stellv. GF

Wer die Zahlen in so manchen Datei der Gerichte oder Anfragen z.b. der Linken bei der Regierung betrachtet, wird feststellen
was Siegfried und andere User beschreiben.

Es wird noch schlimmer noch werden - nach Corona!
 
Hallo Mouin,

der Sozialstaat, wird jetzt in "Corona" sehr stark €€€€ gefordert und viele Unternehmen, werden es wohl nicht überleben und oder längere Zeit, schwer zu Kauen haben.
Andere Großunternehmen:
Dax-Konzerne in der Corona-Krise: Staatshilfen für Steuervermeider?
Was soll man da noch sagen:oops:o_O

Auf den Punkt:
Für die Beiträge der GUV..... kommen ausschließlich die Unternehmer auf.

Schon vor Corona, wurden die Daumenschrauben, in BG/DRV Verwaltungs und Gerichtsverfahren ect.
(warum auch immer) gegen die Geschädigte-Kranke, deutlich angezogen. (Anerkennung, Bewilligung)

Es wäre,ein "Trugschluss" zu meinen, dass die Daumenschrauben, in der jetzigen und folgenden Lage, so bleiben oder noch gelockert werden.

Grüße
 
Hallo zusammen,

der Zusammenhang zu Corona zeigt sich z.B auch schon bei den Reiserücktritsversicherungen bzw. Eventveranstaltungen oder den Hotels und Gaststätten die sich für solche Pandemiefälle versichert hatten.
Hier hilft die Regierung den Versicherungen / Veranstaltern, indem eine Rückerstattung nicht in Bar sondern als Gutschein zum Standart erkoren wurde, was bei einigen Veranstaltungsbetrieben vielleicht auch den Fortbestand sichern kann.
Im Gaststättengewerbe sollten wohl nur 10% der eigentlichen Summe geleistet werden, so wie ich das in den letzten Tagen aus den Nachrichten mitbekommen hatte.

Da wird dann sicherlich noch stärker an dehnen gespart die keine Lobby haben, die bekanntlich bisher auch schon den Machenschaften hilflos ausgeliefert waren.

VG Dahlie
 
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