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Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Cuti

Mitglied
Registriert seit
17 Okt. 2006
Beiträge
46
Wer weiß Rat?
1999 hatte ich einen anerkannten Wegeunfall, der jetzt vor das Sozialgericht geht. Habe meinen Anwalt gebeten, vorsorglich eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen.
1.] ARAG, hier besteht ein langjähriger Familienrechtsschutz,
2.] ROLAND, hier besteht ein langjähriger Betriebshaftpflicht- u. Rechtsschutz.
Nun habe ich die Antworten auf dem Tisch.
1.) ARAG :“Aus den uns vorliegenden Informationen ergibt sich, dass die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit steht..Der bestehende Rechtsschutzvertrag sieht eine Kostenünernahme ...blah, blah..nicht vor.
2.) ROLAND :“ Es handelt sich um eine Angelegenheit aus dem privaten Lebensbereich. Versichert ist der Berufsrechtsschutz für Selbstständige.
Wenn ich mir dazu noch folgenden Link http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,q0vl9q3xguvni4wb~cm.asp
ansehe, frage ich mich, ob das Geld gut angelegt ist.
Bei Plusminus war man anscheinend sehr „amüsiert“. Ich bin es weniger!
Ich soll erst einmal den Versicherungen jeweils Kopien zusenden und um Stellungnahme bitten.
Werde dann berichten!
Gruß Cuti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo cuti,


Ich hatte auch jahrelang eine Rechtschutz und jedes Mal, wenn ich diese in Anspruch nehmen wollte, kam eine Absage.
Die haben immer Ausreden gefunden.
Ich frage mich, wozu all die Versicherungen? Wenn mal letztendlich sowieso kaum eine Leistung zu erwarten hat.:mad:

Gruß Ramona
 
Hallo,

jaja, das kennen wir von den RS-Lurchen. Schaust du hier:

Landgericht Dortmund, 2 O 314/06
Datum:​
01.02.2007

Gericht:​
Landgericht Dortmund

Spruchkörper:​
2. Zivilkammer

Entscheidungsart:​
Urteil

Aktenzeichen:​
2 O 314/06

Schlagworte:​
Rechtsschutzversicherung; private Unfallversicherung

Normen:​
ARB 94 § 28


Leitsätze:​
Bei dem Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten
Unfallversicherung handelt es sich um eine
Interessenwahrnehmung im privaten Bereich des
Versicherungsnehmers der Rechtsschutzversicherung, und zwar
unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer bei Ausübung
seiner beruflichen Tätigkeit verunfallt.


Tenor:​
Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den Schadensfall vom
22.12.2005 Schaden-Nr. ########## Rechtsschutz im Hinblick
auf die vom Kläger unter dem 22.06.2006 beim Landgericht
Münster eingereichte Klage auf Unfallversicherungsschutz
aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages mit der Nr.
############## bedingungsgemäß zu gewähren hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis
zu 50.000,00 € die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.



siehe unter www.justiz.nrw.de suchen nach: versicherung LG Dortmund

mfg

U.
 
Danke UN48341

Danke, das hilft mir weiter.
Schade, dass ich nicht schon 1999 dieses Forum kannte,
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo cuti,

ich will dich jetzt nicht verunsichern, berücksichtige aber bitte, dass du gegen die gesetzliche Unfallversicherung klagen möchtest und nicht gegen die private. Ich kenne mich inhaltlich nicht damit aus, ob dies ein Thema für den Privat- oder Berufsrechtsschutz ist, aber mache dich bitte unbedingt zuvor - sei es über Internet, Urteilsrecherchen und/oder Rücksprachen mit deinem Anwalt - kundig, wer tatsächlich zuständig ist. Nicht, dass hinterher von der falschen Stelle Leistungen eingefordert werden und du einen RÜckschlag erleidest....

Viel Erfolg!
Joker
 
Hallo,

betroffen ist hier wohl der Sozialgerichts-RS für den betrieblichen Bereich. Vielleicht mal den Roland daraufhinweisen.

Gruß
Gerd
 
Roland-RS unseriös?

Danke Gerd1949,
hatte schon auf der Homepage von Roland entdeckt, dass sie den "Sozialgerichts-Rechtsschutz
z. B. bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft"
sogar besonders herausstellen.
http://www.roland-rechtsschutz.de/c...chutz_fuer_Unternehmen_und_freie_Berufe_4.jsp
Anscheinend handelt man bei ROLAND nach dem Motto: Man kann ja mal versuchen, sich vor der vertragsmäßigen Leistung zu drücken
 
Roland-RS rudert zurück

Hi,wollte kurz berichten.
Mit schreiben vom 14.03.07 bittet ROLAND um
"Bescheide vom ...
Angabe, welche Ansprüche in welcher Höhe geltend gemacht werden sollen.
Einwendungen gegen die Bescheide"
Weiter:" Unser Schreiben vom 06.03.07 betrachten Sie bitte als gegenstandslos"

Ja ja, man kann`s ja mal versuchen! Wenn sich ein paar Kunden nicht mehr melden, hat man ja auch viel Geld gespart!

Gruß Cuti
 
Hallo Cuti,

Ein Schelm der böses dabei denkt ;-)


Gruß von der Seenixe
 
Verläd ROLAND mich?

Nun hab ich eine Kostenzusage der ROLAND mit der Einschränkung „ Übernahme der gesetzlichen Kosten. (auch im Schreiben fett gedruckt) und „diese Kostenzusage gilt zunächst nur für die erste Instanz“.
Soll das heißen, dass ich den Anwalt eh selbst bezahlen muss und die RSV nur die billigen Vefahrenskosten zahlt?
Hab noch eine ADAC-Rechtschutz-Versicherung. Weiß jemand, ob die sich bei einem Wegeunfall und Sozialgerichtsverfahren gegen die BG zuständig fühlt?
Gruß Cuti
 
Hallo Cuti,

die gesetzlichen Kosten beinhalten selbstverständlich auch die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühr.

Dass Dir der Rechtsschutz vorläufig nur für die erste Instanz zugesagt wurde, braucht Dich m.E. nicht zu beunruhigen. Es ist deren gutes Recht, weiteren Rechtsschutz zu verweigern, wenn nach dem erstinstanzlichen Urteil klar zu ersehen ist, dass eine Weiterführung der Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Dass der ADAC-Rechtsschutz Dir hilft glaube ich nicht. Aber Du kannst ja mal deren Bedingungen durchlesen.

Grüsse von
IngLag
 
Danke IngLag

nu werd ich ruhiger schlafen!
Wenn man sich lange genug mit diesen Dingen rumschlägt, wittert man überall nur noch Fallstricke und Stolpersteine.
Gruß Cuti
 
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