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Rechtsschutzinteresse im Ablehnungsverfahren

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
303
Ich hätte da mal eine Frage, wie Ihr das seht:

Derzeit wurde ich von einem Richter des Sozialgericht angeschrieben, dass ich doch eine Anhörungsrüge gegen eine Ablehnung einer Richterin im vorherigen Ablehnungsantrag zurück ziehen möge.

Denn zwischenzeitlich hat der Richter gewechselt und die Abgelehnte Richterin gegen die ich den Ablehnungsantrag gestellt hatte ist nicht mehr "meine Richterin". Das Verfahren wurde einem anderen Richter zugewiesen. In diesem Zeitraum wurde mein Ablehnungsantrag abgewiesen, wogegen ich die Anhörungsrüge gestellt hatte.

Da ich nun lt. schreibendem Richter kein Rechtsschutzinteresse mehr hätte, möge ich doch bitte, im Sinne der Kapazitäten der Sozialjustiz die Anhörungsrüge für erledigt erklären.

Ich muss gestehen, dass ich schon gern hätte das es bearbeitet wird udn habe dies auch dem Richter geschrieben und als Beispiel, dass es ja nicht unmöglich sei, dass abermals mein Verfahren einem anderen Richter zugewiesen wird und die ursprüngliche Richterin wieder das Verfahren erhält. Der Richter jedoch wiederholte sein Anliegen, ich möge die Anhörungsrüge für erledigt erklären, da aus seiner Sicht der rein theoretische Fall auf die orginäre Richterin nicht ausreicht um ein Rechtsschutzinteresse erkennbar werden zu lassen.
 
Hallo,
ja, es wäre schön, wenn sie das Verfahren entsprechend betreiben, abschließen usw. Aber was macht das für einen Sinn, wenn daraus nichts folgt, der Richter nicht zuständig ist usw. Du produzierst damit wirklich nichts als "heiße Luft". Es interessiert niemanden, es bringt keine Ergebnisse und andere Arbeiten bei Gericht bleiben liegen. Du erzeugst Frust bei dem Richter der es bearbeiten muß und vielleicht stuft er Dich als Querulanten ein und bringt dann an anderer Stelle seine Meinung zum Ausdruck, wo es Dir nicht passt.
Aber das wirst Du Dir sicher schon selbst gesagt haben....

Gruß von der Seenixe
 
Ich hatte tatsächlich ebenfalls entsprechende Überlegungen angestellt, wollte aber sicher gehen und deshalb Eure Ansichten einholen.

Denn andererseits für das Drängen des Richters auf Rückzug natürlich zu Irretationen bei mir, denn so bleibt in der Statistik dann der Ablehnungsbescheid als "zu Recht abgelehnt". Andererseits führt möglicherweise auch die Anhörungsrüge nicht zu einem anderen Ergebniss, aufgrund fehlendem Rechtsschutzbedürfnis.

Vielen Lieben Dank "Seenixe" für Deine freundliche Antwort
 
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