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Rechtsschutz, wer kennt sich aus

humpel

Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
85
Hallo,

also ich habe noch keine Rechtsschutzversicherung.
Wenn ich jetzt eine abschließe, sind dann auch folgen meines Unfalles versichert, wenn ich da mal vor Gericht müsste.
Ich meine, wenn ich nach 4 Monaten jemanden verklagen will,der Grund (also der Unfall) dafür aber schon vor Vertragsbeginn bestand, ist das abgedeckt

Es gibt im Moment von mir keinerlei Klagen.

Danke
 
Hallo Humpel,

wenn am Zeitpunkt des Unfalls eine Rechtschutz mit einsprechenden
Versicherungspaket bestand schon.
Aber wenn du nach dem Unfall eine abschließt und jemanden wegen dem Unfall verklagen möchtest, wird dies nicht von deiner Rechtschutz abgedeckt.

Wenn jetzt eine RV. zu Abschluss kommt und du in der Zukunft z. B.
die DRV (D-Rentenversicherung) wegen den Unfallfolgen, auf Zahlung für
eine Erwerbsminderungsrente verklagen müsstest, dann wäre dies nach einer
Wartezeit nach dem Abschluss abgedeckt.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Humpel,

ich würde davon ausgehen das alles was vor dem Anschluß der RV passiert ist nicht in den Schutz fällt.

Aber um es ganz sicher zu machen würde ich der RV gegenüber mit ganz offenen Karten spielen und alle Fragen (schriftlich) gut beantworten.
Und auch schriftlich alle Deine Fragen stellen.

Sonst kommt das traurige Erwachen bei Ablehnung der Kostenübernahme.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo

Ich bezw. mein Mann hatte 1 Tag nach meinem Unfall eine große RV abgeschlossen. Uns wurde es so erklärt. Was die BG betrifft greift die Rechtschutz denn beim Sozialverfahren gilt der 1. Schriftwechsel. Was das Zivilverfahren betrifft also gegen die Versicherung greift die Rechtschutz nicht, denn da gilt der Unfalltag.

Da aber bei mir die Schuldfrage geklärt war konnte ich mir trotzdem einen Anwalt nehmen, denn der rechnet mit der gegn. Versicherung ab.

Was das Gericht betrifft besteht dann die Möglichkeit das man Prozeßkostenhilfe beantragen kann, wenn das Gericht der Meinung ist das der Rechtsstreit erfolgsversprechend ist. Leider macht aber nicht jeder Anwalt das gern, denn er verdient da weniger. Also wenn du dir einen Anwalt suchst frage ihn als erstes nach den auf dich zukommenden Kosten. Bei mir sieht es vermutlich so aus das wir uns außergerichtlich einigen können. Das hatte mein Anwalt mir schon von Anfang an gesagt das er es versuchen will, aber er hat auch schon einen von mir ausgefüllten Antrag auf Prozeßkostenhilfe bei sich liegen.

Wenn du nur gegen die gegn. Versicherung vorgehen willst, dann lohnt sich eine Rechtschutzversicherung nicht. Wie gesagt nur gegen die BG lohnt isch das.

Liebe Grüße
 
Hallo Speetwomen,
so einfach ist es nicht mit der Prozeßkostenhilfe.
Du mußt Dich über zig-Seiten Formular offenbaren und alle Deine Geldmittel offen legen.

Dazu kommt das Du es auch zurück zahlen mußt.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

ich habe zwei Prozesse (gegen zwei Versicherungen) gewonnen. Beim ersten Gespräch mit meinem Anwalt sagte dieser: „Prima, machen wir über Prozesskostenhilfe (PKH).“

Das ging ganz einfach: vier Seiten Formulare (hat ein Anwalt vorrätig) ausfüllen und Belege beifügen, ab die Post! (Über einen weiteren Vorteil der PKH berichte ich noch)


Dazu kommt das Du es auch zurück zahlen mußt.

Was muß man zurückzahlen? Ich habe nichts zurückbezahlt.

Ich hatte nie eine Rechtsschutzversicherung (RV) und kann solch eine Versicherung nicht empfehlen. Man kann nicht unbedingt darauf bauen, das eine RV einen voll unterstützt wenn der belangte Versicherer zur gleichen Firmengruppe gehört. Was macht der Versicherungsmitarbeiter der Deine Akte verwaltet, wenn er Deine Ansprüche aus einem Schaden ablehnen soll und gleichzeitig entscheiden soll, ob die RV eintritt ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

Was stand denn in Deinem PKH-Beschluss drin?
Stand dort nicht von Ratenzahlungen, kann das Gericht nach § 120 Abs. 4 ZPO handeln und auch bei Dir Anfragen, ob eine Verbesserung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, so dass ggf. eine Ratenzahlung in Betracht kommt. In diesem Fall schicken sie einen Fragebogen, den man dann wahrheitsgemäß ausfüllen und an das Gericht schicken muß. Hat sich an den Verhältnissen nichts geändert, wird man von Dir auch keine Raten oder Rückzahlung verlangen.
Wenn Du Deine Verfahren gewonnen hast, dann trägt die Kosten die Gegenseite.
Das Gericht kann im Übrigen bis zu 4 Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung des Verfahrens Nachforderungen stellen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

Ich hatte meine RV beim gleichen Unternehmen wie meine PUV und meine RV hat mir versucht zu kündigen. Jetzt dürfen sie für alle Verfahren in Zusammenhang mit dem Unfall kräftig bezahlen auch im Verfahren gegen die PUV vor dem Landgericht.
Der Versicherungsmitarbeiter der PUV unterscheidet sich vom Mitarbeiter der RV und eine Ablehnung der RV ist so leicht auch nicht möglich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Luise,

es kann ja sein das Du Deine PKH schon vor einiger Zeit beantrag hast, die Zusagen für eine PKH hat sich sehr verschlechtert, genau wie Seenixe schreib mußt Du Deine Einkommenverhältnisse ganz offen legen und ggf zurück zahlen.

Ich habe eine RV beim ADAC und hatte noch keine Probleme, bis jetzt haben sie immer alles übernommen.

Ich würde jedem raten in "Friedenszeiten" eine RV abzuschließen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai Uwe

Ich weiß das man die PKH wieder zurückzahlen muß, aber ich denke nicht im Falle eines unverschuldeten Unfall wo man den Prozeß gewinnt. Ich denke das muß dann auch die gegn. Versicherung zahlen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bestand die Frage ob eine nachträglich beantragte RV im Falle einer Klage gegen die Versicherung dann greift, wenn der Unfall vor Monaten war. Da muß ich ganz klar sagen nein, denn in dem Fall zählt der Unfalltag.
Klar ist eine RV prinzipell nicht schlecht, aber es lohnt sich jetzt nicht nur wegen der gegen. Versicherung eine abzuschließen denn das bringt nichts.

Es ist zwar schon ungefähr 2 Jahre her wo ich den Antrag für eine PKH ausgefüllt habe, aber bei mir waren es auch nur 4 Seiten und ich habe unser Einkommen darlegen und fertig. Abgeschickt ist es noch nicht, weil es so aussieht das wir uns ohne Gericht einig werden.

Ich wollte nur auf Ausweichmöglichkeiten hinweisen, denn bei den meisten scheidert es doch in 1. Linie an den Kosten, weswegen auch viele alles auf sich beruhen lassen und nicht um ihr Recht kämpfen.

Liebe Grüße
 
Hallo alle,

das PKH-Formular besteht nur noch aus 2 Seiten, die relativ leicht auszufüllen sind. Dann noch für die ausgefüllten Felder die Belege beifügen (Einkommensbescheide, Mietvertrag etc.) - fertig.

Nach 3 Jahren prüft ein Revisior vom Gericht, ob die Voraussetungen für die Gewährung der PKH noch gegeben sind. Sollten sich die Einkommensverhältnisse gebessert haben, kann unter Umständen eine (auch teilweise) Rückzahlung in Frage kommen.

Das ganz aus dem Hintergrund, dass die Leute immer weniger Geld haben und dadurch die Kosten für die Staatskasse (z. B. durch ALG II - Klagen) förmlich explodiert sind.

Hab das Formular als PDF und Worddokument da, wer Interesse hat kann mir seine E-Mail senden, ich beam es rüber. Eine Erklärung zum Ausfüllen ist auch mit bei.

Gruß Jens
 
Hallo Seenixe,

Du stellst vielleicht Fragen:

Was stand denn in Deinem PKH-Beschluss drin?

Da musste ich erst einen Aktenordner finden, von dessen Existenz ich nichts mehr wusste!

Landgericht …
Beschluss

In dem Rechtsstreit
Tante Luise ./. Versicherung

wird der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in erster Instanz Rechtanwalt … beigeordnet.

Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin werden keine Zahlungen festgesetzt.

Ort, Datum
Landgericht, XX Zivilkammer

Richter Richter Richter

Ausgefertigt
Name, Stempel
Als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle



Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wurde formlos von meinem Anwalt gestellt, ich hatte nur eine zweiseitige, einfach auszufüllende „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beigefügt.

Gruß
Luise
 
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