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Rechtsprechung

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Liebe Leute,
immer öfter hört man von Urteilen unserer löblichen Gerichte, dass Kindergärten wg. Lärmbelästigung um- oder ausziehen bzw. unnötige Baumassnahmen (Lärmschutzwände) durchführen müssen.
Kinder sind nun mal lauter als Altenheime oder stört da die Sirene vom
Krankenwagen.
Man kann den Kleinen doch nicht die Stimmbänder kappen, bis sie ein lärmadäquates Verhalten an den Tag legen.
Natürlich ist es lästig im Mittagsschläfchen gestört zu werden, aber die Kläger kommen mir vor, wie die Urlauber, die Klagen weil die Brandung tost, der Bach plätschert, die Kühe bimmeln oder der Misthaufen stinkt.
In diesem Sinne
Paro
 
Hallo Paro,

In der Tat, derartige Urteile, die das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung eines Kleinkindes einschränken, nur auf Grund der Tatsache, dass sich einige lebensfertige Personen nicht in Geduld ihrer Mitmenschen üben können, das ist haarsträubend und voller Ungerechtigkeit.

Nur mal so nachgedacht:

Ein Kleinkind hat ein eine Recht auf größere Rücksichtnahme, das ist man (die Erwachsenenwelt) seiner Würde schuldig.

Richter gehören nun mal zu den Häuslesbesitzern, die in ihrem Umfeld Ruhe haben wollen, Sowas wie Friedhofsruhe, wo man die Ruhe der Toten zu respektieren hat.
Deshalb ist ein Richter/in voller Verständnis der klagenden älteren Bürger, die in ihrer Rücksichtslosigkeit gegenüber den kleinen Mitbürgern ihren egozentrischen Willen durchsetzen wollen.

Was wird mit solch einem Urteil alles verletzt:
Die freie Persönlichkeitsentfaltung von noch nicht selbständig denkenden Heranwachsenden.
Es wird ihnen ein Beispiel verpasst, wie man als stärkerer speziell im deutschen Rechtsstaat Schwächere demütigen und schikanieren kann.
Wie man als Stärkerer immer sein Recht durchsetzen kann, ohne auf die Rechte der anderen Mitbürger Rücksicht nehmen zu brauchen – ohne Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzip und Zumutbarkeitsprizip !

Der Artikel 2 des GG sagt, dass jedes menschliche Verhalten geschützt ist, solange es nicht andere Schädigt.

Was schädigt ein Geschrei, und lautes freudiges Spielen von Kleinkinderstimmen ausgewachsene Personen?
Es stört sie in ihrem Ruhebedürfnis, OK, na und? Stören ist nicht schädigen!

Warum verbringt ein Ausgewachsener, extrem Ruhebedürftiger älterer Mensch seine Tagesfreizeit nicht auf dem Friedhof?
Friedhöfe sind angelegt wir Parks, flach, also gut zum Spazierengehen, meist sind Bänke vorhanden, man kann sich an dem Anblick der vielen frischen Blumen erfreuen, die sogar fast täglich gewechselt werden, zur Ehre der Toten.
Ältere Personen würde diese Bewegung des Spaziergangs gut tun, die frische Luft, wenn nur halt das laute Vogelgezwitscher nicht wäre!
Aber es hat auch den Vorteil, dass man sich mit dem Ort anfreundet, auf dem man in absehbarer Zeit sowieso bald selbst ruht, ruht, ruht, viel Zeit zum Ruhen in fast vollkommener Ruhe hat. Also eine gute Vorkostung.

Diese Forderung an die älteren Mitbürger, die sich in ihrer Tagesruhe gestört fühlen, also nicht geschädigt werden, denen kann man durchaus zumuten, ihren Tag, die paar Stunden, in denen Kleinkinder ihrer ungezwungen Persönlichkeitsentfaltung nachkommen wollen, spielen und Toben an frischer Luft.- wie gesagt, es geht ja nur um ein paar Stunden!
Dafür zwingt man diese heranwachsenden, friedlichen aber fröhlichen Truppen in enge Räume, oder sogar zum Auszug – Ortswechsel!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“!
Gilt das nicht für Kleinkinder? Ist eine Ruhestörung durch „Kinderlärm“ für begrenzte Zeit des Tages eine Entwürdigung?

Die Klagen der Bewohner, die an Straßen wohnen, wo jede Minute Lastzüge dicht vor den Wohnungsfenstern vorbeijagen, manchmal auch an die Hausfront rasen, Bewohner, die in Einflugschneißen wohnen, sich wehren gegen Ausbau neuer Landebahnen, womit der Lärm ja zwangsläufig größer würde, und nicht nur für paar wenige Stunden am Tag?
Auf diese Personen wird keine Rücksicht genommen, warum muss man dann unbedingt auf diejenigen Rücksicht nehmen, die sich nur von ein bisschen Kinderlärm gestört fühlen?

Kinderlärm ist keine Gewaltanwendung!
Und nur wenn es das wäre, dann dürfte das Recht der Kinder auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie das Recht auf Würde eingeschränkt werden.

Im Artikel 3.3 heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
Man kann ältere Mitbürger als Behinderte insofern ansehen, als dass sie unter schwachen Nerven leiden und Geräuschempfindlich sind, aber sind sie Geräuschempfindlicher, als ältere Personen, die durch anderen Dauerlärm belästigt werden?

Kinder sind noch nicht in der Lage, sich selbst penetrant zu kontrollieren in ihrem Verhalten, also haben sie eine Art Behindertenstatus, wegen dem sie nicht benachteiligt werden dürften.

Ebenso wenig, wie wenn ein Autofahrer seinem ‚Vorderman’ dicht auffährt, mit Licht- und dröhnendem Hupsignal innerstadts nötigt, die Fahrbahn frei zu machen, oder zwingt schneller zu fahren, und sich dabei selbst gefährden würde.

Gruß Ariel
 
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