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Rechtsmittelfähiger Bescheid, Frist abgelaufen und nun?

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

darf ich bitte nochmal euer Wissen in Anspruch nehmen, vielen Dank!.

IN einem Schreiben habe ich einer Behörde eine Frist gesetzt u. um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten.

Die Frist ist abgelaufen, die Behörde hat nicht reagiert.

Was kann ich nun tun?

Danke u. Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela

Prüfe mal, ob § 75 VwGO anwendbar ist.
§ 75 VwGO, Klage bei Untätigkeit der Beh - Gesetze des Bundes und der Länder
§ 75 VwGO - Einzelnorm

Wenn alle für die Entscheidung erforderlichen Sachverhalte ermittelt wurden, muss eine Behörde ohne Verzug entscheiden, aber daraus ergibt sich auch die zeitliche Spannweite, die die Behörde hat.

Wenn du einen Antrag eingereicht hast, dann ist 3 Monate danach theoretisch denkbar, eine Untätigkeitsklage einzureichen.

Musterschreiben für eine Untätigkeitsklage findet man im www.
Ich halte für sinnvoll, sich ein paar Beispiele anzuschauen wegen der Begründungen.

An anderer Stelle finde ich dies:
§ 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.​
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.​

Was zutrifft, weiß ich nicht.
Du weißt: Ich bin juristisch Laie.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wieder einmal ein ganz herzliches Dank für deine große Hilfe!

Du hast meine Gedanken bestätigt, und ich bin noch viel mehr Laie u. nicht nur juristisch, you know ;-)

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

ich würde auch den Weg der Untätigkeitsklage gehen.

Aber aus eigener Erfahrung kann ich aus meinem Fall berichten, die Untätigkeitsklage ging ordentlich seitens des Gerichts raus, aber danach
liess sich die Richterin auf der Nase herum tanzen. Die gegn. Seite hat brav die Fristen verstreichen lassen und die Richterin hat dies geduldet.

Von daher, prüfe mal für Dich, ob Du nicht sogar einen sogn. Eilantrag beim SG stellen kannst. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Lies Dich mal ein, er muss ein paar Grundbedingungen erfüllen. Aber da findest Du unter Tante google o. ä. sehr viele Beispiele und Hinweise.

Du musst salopp gesagt darstellen können, welche primär finanziellen und gesundheitlichen Auswirkungen das auf Dich / für Dich hat.

Mach Dich mal schlau.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo zusammen

Ich habe eine Frage dazu, welche der oben genannten Gerichtsbarkeiten wann gilt.
Davon hängt die Frist ab, ab wann überhaupt Klage wegen Untätigkeit eingereicht werden könnte.

Thread steht in Rubrik Versorgungsamt:
Sofern es um einen Antrag (und nicht um einen Widerspruch) beim Versorgungs- und Integrationsamt / Amt für Versorgung und Integration ginge, wäre dann das SGG maßgeblich und die mindestens abzuwartende Frist wäre 6 Monate?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,

Dein Thema ist ja aktuell nicht, dass Du z. B. einen Verschlechterungsantrag gestellt hast und vom Amt keinen Bescheid erhälst.

Oder verwechsel ich gerade etwas in Deinen Themen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

es geht hier nicht um den Verschlimm.antrag, wo ich mich im Widerspruch befinde u. keine Akteneinsicht bekomme.

Nachdem die Behörde meine mehrf. schriftl. Aufforderungen bezügl. einer Auskunft (mich betreffend) ignorierte, habe ich eine letzte Frist gesetzt u. um einen rechtsmittelfähig Bescheid gebeten.

Die Behörde hat wieder nicht reagiert. Was kann ich tun, damit die Behörde reagiert? Wie kann ich die Behörde zwingen zu reagieren?

- ohne rechtsmittelfähig. Bescheid kann ich meines Wissens keinen Widerspruch machen oder doch?
- gibt es die Möglichkeit gleich zu klagen?
- ???

IN einem Schreiben habe ich einer Behörde eine Frist gesetzt u. um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten.

Die Frist ist abgelaufen, die Behörde hat nicht reagiert.

Was kann ich nun tun?
 
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