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Rechtslage / Motorradunfall

Martisha

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Feb. 2007
Beiträge
22
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier... Hatte schon eine zeitlang die Beiträge hier verfolgt. Mich würden Eure Erfahrungen / Meinungen interessieren sowie der Verlauf der kompletten Entwicklung einer Situation nach einem schweren Unfall.
Kurz zu meiner Geschichte: Ende Oktober 2006 hatte ich einen fast tödlichen Motorradunfall. Als ich eine grosse Kreuzung gradaus überqueren wollte, nahm mir eine Autofahrerin die Vorfahrt. Zwei Wochen Koma und sehr schwere Verletzungen waren die Folgen (mehrere Organe geplatzt, Brüche, Gesichts-/Kieferfrakturen incl Gesichtlähmung). Motorrad war ein kompletter Totalschaden. Natürlich wurde die Sache dem Anwalt übergeben. Obwohl die Schuldfrage meiner Meinung nach klar sein müsste, sind Zweifel offen. Alle warten auf das Gutachten über meine Geschwindigkeit. Was nun anscheinend sehr schwer zu errechnen ist, da es schon fast ein halbes Jahr her ist. Die Frage der Teilschuld ist gemäß den Akten offen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann. In diesem Fall fühlt sich niemand verpflichtet, irgendwelche Zahlungen zu leisten, bis die komplette Schuldfrage nicht geklärt ist. War schon jemand von Euch in so einer ähnlichen Situation? In welchem Fall bekommt man eine Teilschuld zugesprochen Wieviel zu schnell hätte ich sein dürfen? Für Eure Beiträge sag ich schon jetzt DANKE.
 
vielen dank

danke für den hinweis. diesen link kenne ich bereits.
 
Hallo Martisha,

entscheidend ist hier wohl die Frage der Übersichtlichkeit der Kreuzung. In einem Zeit/Wegegutachten läßt sich ziemlich exakt errechnen mit welcher Geschwindigkeit Du gefahren bist und ob der Autofahrer Dich überhaupt schon sehen konnte als er losgefahren ist.

Von wem wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? Gegnerischer Versicherung oder Staatsanwaltschaft? Was ist aus dem Strafverfahren geworden?

Auch hatte der Autofahrer ein Stop-Schild oder war an der Kreuzung eine Ampel?

Gruß
Gerd
 
Antworten...

es handelt sich dabei um eine sehr grosse ampel-kreuzung mit mehr wie zwei spuren. aus meiner richtung waren es vier spuren (zwei rechtsabbieger mit separater ampel sowie gradaus und linksabbieger). ich bin auf der gradausspur gewesen. die gegnerin kam aus der entgegenkommenden richtung mit drei spuren (rechtsabbieger, gradaus und linksabbierger) als linksabbieger. wenn ich grün hab, haben die entgegenkommenden auch grün. der linksabbieger hat die möglichkeit sich in die kreuzung vorzutasten oder eben den zum schluss grün aufleuchtenden pfeil abzuwarten. was meine gegnerin nicht getan hatte.
das gutachten wurde durch die staatsanwaltschaft angeordnet.
es gibt kein strafverfahren. ich hatte leider nie die möglichkeit, mich selbst dazu zu äußern bzw zu entscheiden, da ich im koma lag und mein damaliger anwalt auf den strafantrag verzichtet hatte. habe jetzt einen anderen anwalt.
 
Hallo Martisha,

nachdem die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben hat läuft wohl ein Ermittlungsverfahren, gegen wen auch immer. Eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten ist durchaus im Rahmen des Üblichen. Es hilft dzt. nur eines - abwarten.

Der Versicherer des anderen Unfallbeteiligten wird bei dieser Sachlage den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten. Du weißt ja nicht, wie der andere Unfallbeteiligte den Unfall schilderte. Vor Abschluß des Ermittlungsverfahrens wird auch Dein Anwalt keine Akteneinsicht bekommen.

Du kannst Dich nur in Geduld üben - so schwer es auch fallen mag.
Alles Gute!

Gruß
Gerd
 
Hallo
erstmal herzlichen Glückwunsch, das Du den Unfall überlebt hast, denn wenn man sich Deine Verletzungen durchliest wird einem ganz anders.

Ich kann Dir aus meiner Erfahrung als Witwe eines tödlich verunglückten Motorrad Fahrers mitteilen:
Mein Mann ist 2004 im September mit seinem Bike auf einer geraden Strecke gefahren, eine Autofahrerin ist nach links abgebogen und hat ihm dabei die Vorfahrt genommen.
Das erstellte Gutachten hat ergeben dass mein mann mit ca 120 Kmh im Ortsausgangsberei unterwegs war und somit viel zu schnell. Dieses Gutachten erklärt aber auch, das die Autofahrererin ihn hätte sehen müssen und den Unfall eindeutig hätte vermeiden können.
Genauso steht es auch in dem Strafbefehl den die Dame erhalten hat.
Ich warte nunmehr seit 2 einhalb Jahren auf eine Entscheidung, wieviel Haftungsquote die Versicherung der Autofahrerin mir und meinem Sohn zugestehen will.
Der Schadensbeauftragte will immer nur 25% anerkennen, da die Geschwindigkeitsübertretung so hoch war von meinem Mann...... es ist seit dem Unfall immer wieder das selbe und wir müssen wahrscheinlich noch lange kämpfen!
Es wurde mit nur einmal eine Zahlung gewährt, ca 3 Wochen nach dem Unfall, und dieses Geld ist schon alleine für die Beerdigung fast komplett draufgegangen. Seit dem habe ich außer Ärger mit dieser Versicherung nichts bekommen.
Also denke ich auch wirst noch eine Zeitlang mit Deinem Unfall beschäftigt sein, mal von den gesundheitlichen Folgen abgesehen.
Aber bitte gib niemals auf und kämpfe! Kämpfe für Dich und Dein Recht, auch wenn man einen Punkt erreicht hat, wo man am liebsten den Kopf in den Sand stecken möchte, aber das ist genau das was die wollen!
Viel Kraft wünscht Dir Zaubermaus
 
Hallo Zaubermaus,

ich verkenne durchaus nicht die Tragik dieses Unfalls für Dich aber ich bitte um Verständnis wenn ich meine ehrliche Meinung zum Ausdruck bringe und diese unangenehm sein kann.

Im Fall Deines verstorbenen Ehemanns fällt auf, dass das Gericht den Unfall im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt hat. Das ist bei Unfällen mit Todesfolge absolut die Ausnahme.

Hattest Du von Anfang an keinen rechtlichen Beistand? Warum bist Du nicht als Nebenkläger aufgetreten? Es hätte dann die Möglichkeit gegeben einen weiteren Sachverständigen einzuschalten.

In diesem Fall liegt also eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 150% vor.

Die Obergerichte und der BGH bürden dem Verkehrsteilnehmer, der die Geschwindigkeit erheblich überschreitet in aller Regel die überwiegende Haftung auf.

So beispielsweise auch das Kammergericht Berlin vom 27.7.98 ( Az.: 12 U 3625/97 ):

"Im Hinblick auf die bewiesene Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges des Klägers von jedenfalls 60 km/h statt zugelassener 30 km/h ist nach § 17 Absatz 1 StVG gegenüber dem sorgfaltswidrig abbiegenden Beklagten zu 1) eine Haftungsquote von ¾ gerechtfertigt, nicht aber eine höhere. Denn nach der Rechtsprechung des BGH, (NJW 1984, 1962) entlastet nicht bereits eine mehr als 60%ige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Kraftfahrer stets den Wartepflichtigen, weil dieser etwa darauf vertrauen dürfe, der Bevorrechtigte werde die Geschwindigkeit nicht in grober und außergewöhnlicher Weise überschreiten. Wenn im vorliegenden Fall eine Haftungsquote von ¾ zu Lasten des Bevorrechtigten - und nicht nur wie in der Entscheidung BGH, NJW 1984, 1962, von 2/3 - für angemessen gehalten wird, so ist dies vor dem Hintergrund der Umstände des vorliegenden Einzelfalles gerechtfertigt . . . "

Die von der gegnerischen Versicherung geltend gemachte Mithaftungsquote von 75% liegt nicht aus der Welt. Ich würde hier empfehlen, sofern eine abschließende Regulierung möglich ist, den Schaden mit einer Pauschale zu erledigen. Der Schadenregulierer der Gegenseite wird sich schwer tun in seinem Bericht beispielsweise eine Mithaftungsquote von 60% bei seinem Vorgesetzten durchzubringen.

Deshalb mein Vorschlag "irgendeinen runden Betrag" nehmen, "der irgendwo dazwischen" liegt.

Alles Gute
Gruß
Gerd
 
Hallo Martisha,

im dümmsten Fall drückt dir die gegnerische Versicherung die 25 % für Gefährdungshaftung auf.

Grundsätzlich erfordert jede Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen ein Verschulden (Verschuldenshaftung).

In bestimmten Ausnahmen wird gesetzlich jedoch auch ohne schuldhaftes Handeln eine Schadensersatzpflicht begründet, wenn eine Person eine besonderes Risiko für andere geschaffen hat.Die Schadensersatzpflicht entsteht, wenn sich in dem entstandenen Schaden das typische Risiko der Anlage, Sache oder Tätigkeit realisiert hat.

Eine Gefährdungshaftung unterliegt beispielsweise das Halten von Kraftfahrzeugen.

Hatte selbst 1996 einen Motorradunfall bei dem mir ein PKW beim Ausparken ohne blinken das Hinterrad wegriss. Trotz Nässe (Straßenbelag Kopfsteinpflaster) und der Angabe, dass ich ca 15 mtr. später in die Hofeinfahrt meines Wohnhauses einbiegen wollte und höchstens 20 km/h gefahren bin, unterstellte mir die Versicherung zu schnelles fahren und regulierte den Schaden nur zu 70 %.

Kannst eigentlich nur erstmal nur abwarten, auch wenns schwerfällt.
Alles Gute für die Zukunft
Gruß Jens
 
...

an zaubermaus:
das tut mir sehr leid. an dieser stelle wünsch ich dir ebenfalls ganz viel kraft. danke für deine hier niedergeschriebene erfahrung / situation.
ich habe natürlich einen rechtsanwalt, welcher mich bei dieser ganzen sache unterstützt / vertritt. wie es ja im allgemeinen scheint, werd ich sehr viel geduld haben müssen. nun ja... eigentlich das wichtigste für mich ist, dass ich bald wieder komplett gesund bin. denn die gesundheit ist unbezahlbar.

an jens:
danke auch dir an dieser stelle. und auch du schreibst "abwarten". wird einem ja wohl nichts anderes übrig bleiben. immer wieder stelle ich fest, dass man als motorrad-fahrer immer den kürzeren zieht, egal ob schuldig oder nicht.

ich halt euch auf jeden fall aufm laufenden mit der hoffnung, dass es sich doch nicht über jahre ziehen wird.

liebe grüsse

Martisha
 
Hallo Martisha,

musst ja warten, kannst ja ohne das Gutachten nicht wissen was dir vorgeworfen wird. Bei Motorradfahrern denken eh die meisten an hirnverbrannte Raser, egal ob man im Recht ist oder nicht. Seit ich mal Einblick in eine RA-Kanzlei hatte weis ich, das Recht haben noch lange nicht heißt Recht zu bekommen. Trotzdem wünsche ich dir alles Gute und am besten einen Richter der selbst Motorrad fährt. Schließlich entscheidet ja der Richter und nicht der RA ...
Gruß Jens
 
Hallo Jens,
bekam letzte Woche eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft, dass dieses Gutachten noch nicht vorliegt aufgrund ARBEITSÜBERLASTUNG. Nun ja, angesagt ist Geduld, Geduld und nochmals Geduld.
Deine erwähnten Vorurteile gegenüber Motorradfahrern kennt man ja. Zu gut
Danke für Deine Wünsche. Auch ich selbst hoffe sehr, dass ich einen Richter hab, der selber Motorrad fährt und sich somit in die Lage eines Motorradfahrers versetzen kann.
Grüsse Martisha
 
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