• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rechtskraft im Strafprozess (Aut)

Hrc4Life

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2016
Beiträge
316
Ort
Nähe Wien
Ein PKW überfuhr auf einer Freilandstrasse von links eine Stoptafel, und rammte dabei einen Motorradfahrer (welcher aus Sicht des PKW von rechts kam) frontal.
Die Aussage der eigentlich schuldigen Person fand etwa eine Woche nach dem Unfall statt. Man brauchte Zeit um eine entsprechende Aussage zu formulieren.
"Ich hielt meinen PKW vorschriftsmäßig an der Haltelinie an, die Sicht war durch ein Verkehrsschild behindert, (Ergänzung: fahre diese Strecke mehrmals wöchentlich) deshalb tastete ich mich in Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hinein, als ich etwa eine halbe Fahrzeuglänge über der Haltelinie war, (im Stillstand) kam plötzlich der Motorradfahrerr mit absolut überhöhter Geschwindigkeit auf der linken Seite herbei, und prallte in den stehenden PKW"
Diese Aussage hat anscheinend Rechtskraft und führt in (Ö) zu einer Diversion.


Grüße

Gery
 
hallo Gery,

man kennt zwar die örtlichkeit nicht, um die schilderung zu beurteilen. trotzdem halte ich sie für unzureichend und auch nicht ganz nachvollziehbar, was die einfahrt in die vorfahrtsberechtigte strasse und die angebliche geschwindigkeit betrifft.
davon abgesehen scheint es aber um eine straf-/ordnungswidrigkeitsrechtliche aufarbeitung, nicht um eine zivilrechtliche zu handeln, wenn du von einer "Diversion" ausgehst.

wurden massnahmen durchgeführt, die das vorbringen erhärten? also berechnung der geschwindigkeit des kradfahrers, einsicht in die fahrbahn und erkennbarkeit des herannahenden krades (lichtbilder, ggf ortstermin), bewegung des fahrzeugs beim zusammenstoss (siehe #Rekobär). bei zuvor wie angegeben gefahrener schrittgeschwindigleit - angenommen ca 5 km/h - bewegt sich das fahrzeug immerhin noch 1 - 1 1/2 meter pro sekunde.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant!

So wie es hier dieses Forum gibt, ist ja eindeutig ersichtlich welch Missbrauch da stattfindet, und noch dazu sind die Alle immun gegen Konzequenzen.
Ich wollte damit "nur" anführen, was für einen Blödsinn man aussagen kann,
und es dabei keinen interessiert was tatsächlich geschah.
Fakt aber ist das der PKW ohne angehalten zu haben das Motorrad frontal rammte. Im Strafprozess ist es ja so, das es wenn es 2 beteiligte gibt, im Normalfall einer Schuld hat,
Und eine Diversion im Prinzip im Gegensatz zu einen Strafprozess nur zulässig ist, wenn gewisse Faktoren zutreffend sind.
Im besagten Fall hat folgend auf die Diversion die gegnerische Versicherung aufgrund eben dieser blödsinnigen Aussage behauptet, das dadurch ein 50%iges
Mitverschulden bestehe.
Wenn man damit nicht einverstanden ist müsse man eben Zivil klagen.
Beim Vergehen, kann man z.B. an einer Stoptafel anhalten und folgend bei Missachtung einen Unfall verursachen, oder es kann diese Stoptafel auch ohne angehalten zu haben überfahren werden. Zweiteres sehe ich als deutlich schwereres Vergehen und somit nehme ich auch an, das dies zu den schwersten
Vergehen gehört einen Unfall zu verursachen.
Wie ich schon festgehalten habe, gab es eben diese Aussage, und vom Lenker des Motorrades kam eben eine andere.
Nähmlich, das man in einer 70kmh Zone in Richtung eines Kreuzungsbereiches unterwegs war, als plötzlich ein PKW (trotz Stoptafel) auftauchte, das Motorrad extremst Verrissen wurde, dann Sendepause.
Nachdem es ja daraufhin eine Duversion gab, muss man diese Aussage als Unfallhergang gesehen haben.
Diversion: hinreichend geklärter Sachverhalt
Dazu: gemeinsam mit dem Opfer ist ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen.
Diese "Befriedigung" stellt sich hier so dar, das nach Abschluss der strafrechtlichen Geschichte die gegnerische sagt, das aufgrund der Aussage ein
50%iges Mitverschulden bestehe.


Grüße

Gery
 
kommt mir irgendwie bekannt vor

Hallo Geri,

so, wie Du den Fall beschreibest, kommt er mir bekannt vor. Lass mich raten, der Motorradfahrer landete im rechts daneben liegenden Feld.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo Sekundant!

So wie es hier dieses Forum gibt, ist ja eindeutig ersichtlich welch Missbrauch da stattfindet, und noch dazu sind die Alle immun gegen Konzequenzen.
Ich wollte damit "nur" anführen, was für einen Blödsinn man aussagen kann,
und es dabei keinen interessiert was tatsächlich geschah.
Fakt aber ist das der PKW ohne angehalten zu haben das Motorrad frontal rammte. Im Strafprozess ist es ja so, das es wenn es 2 beteiligte gibt, im Normalfall einer Schuld hat,
Und eine Diversion im Prinzip im Gegensatz zu einen Strafprozess nur zulässig ist, wenn gewisse Faktoren zutreffend sind.
Im besagten Fall hat folgend auf die Diversion die gegnerische Versicherung aufgrund eben dieser blödsinnigen Aussage behauptet, das dadurch ein 50%iges
Mitverschulden bestehe.
Wenn man damit nicht einverstanden ist müsse man eben Zivil klagen.
Beim Vergehen, kann man z.B. an einer Stoptafel anhalten und folgend bei Missachtung einen Unfall verursachen, oder es kann diese Stoptafel auch ohne angehalten zu haben überfahren werden. Zweiteres sehe ich als deutlich schwereres Vergehen und somit nehme ich auch an, das dies zu den schwersten
Vergehen gehört einen Unfall zu verursachen.
Wie ich schon festgehalten habe, gab es eben diese Aussage, und vom Lenker des Motorrades kam eben eine andere.
Nähmlich, das man in einer 70kmh Zone in Richtung eines Kreuzungsbereiches unterwegs war, als plötzlich ein PKW (trotz Stoptafel) auftauchte, das Motorrad extremst Verrissen wurde, dann Sendepause.
Nachdem es ja daraufhin eine Duversion gab, muss man diese Aussage als Unfallhergang gesehen haben.
Diversion: hinreichend geklärter Sachverhalt
Dazu: gemeinsam mit dem Opfer ist ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen.
Diese "Befriedigung" stellt sich hier so dar, das nach Abschluss der strafrechtlichen Geschichte die gegnerische sagt, das aufgrund der Aussage ein
50%iges Mitverschulden bestehe.


Grüße

Gery
 
Hallo,

so, wie Du den Fall beschreibest, kommt er mir bekannt vor. Lass mich raten, der Motorradfahrer landete im rechts daneben liegenden Feld.

Aufgrund mehrerer Differenzen mit PUV gegnerischer Haftpflicht usw. habe ich
mich vor einigen Monaten hier registriert. Mit der Hoffnung auch vielleicht
irgend etwas bewirken zu können.
Ich kann nur dazu sagen, wenn ich da auf der anderen Seite stehen würde,
würde man feststellen, das das überhaupt nicht stimmt. Zudem würde auch in einer Verletzungsanzeige die in den Strafakt geht nicht "leicht verletzt" stehen.
D.H.weiter, das es wäre ich auf der anderen Seite, es wahrscheinlich zu keiner Diversion kommen würde.
So wie es aussieht, ist die Diversion gar nicht zulässig.
Aber wenn ja überall so verfahren wird, braucht es einen doch nicht wundern.

Laut Flugrettungsprotokoll:
Motorradfahrer kollidierte mit hoher Geschwindigkeit mit einem querenden Fahrzeug, und kam nach mehrmaligen Aufschlagen nach etwa 100 m im
Straßengraben zu liegen.
Sieht so aus, als jemand das Bedürfnis hatte, das festgehalten wird, das der Motorrdfahrer an die Hundert Meter weit geflogen ist.
Dürfte der Flugrettungsarzt nicht von sich aus angeführt haben!

Grüsse

Gery
 
es ist offensichtlich der Fall

Hallo Gery,

so, wie es aussieht, habe ich schon für Dich gearbeitet. Beim Umfall wurde doch auch ein Leitpfosten umgeknickt, den der SV-Kollege vom Gericht wieder rein gestellt hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,


Hallo Gery,

so, wie es aussieht, habe ich schon für Dich gearbeitet. Beim Umfall wurde doch auch ein Leitpfosten umgeknickt, den der SV-Kollege vom Gericht wieder rein gestellt hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Ja, das ist Richtig.
Dieser Leitpfosten war abgebrochen und wurde vor Ort von jemanden wieder aufgesetzt. Der SV (SWV) war erst fast zweieinhalb Jahre nach dem Unfall Vorort.
Diese 8 Bilder von den Spuren stammen von einem Bekannten von mir, am Folgetag nach dem Unfall angefertigt. Der Grund war jener, das er bei Leuten von der Feuerwehr nachfragte wo der Unfall war, als er dort aber ankam, deutete nichts auf einen Unfall hin, keine Markierungen. Deshalb nahm er das genauer in Anschein und machte in einem Aufwand von etwa 45 Minuten diese Bilder. Für mich selbst hat natürlich der Leitpflock und auch die Einschlagstelle in der Böschung eine besondere Bedeutung. Das ist nur ein Zufall das es diese Fotos gibt. Ebenfalls ein Zufall ist es, das ich von der Feuerwehr diese Bilder habe.
Als ich schon bald von meiner Versicherung beauftragt wurde eine Unfalldarstellung auszufüllen, habe ich dort angegeben, das das Auto von rechts gekommen ist. D.H. Ich wusste zwar das da auf einmal ein Auto da war und ich das Motorrad verrissen habe, doch das dieses von links kam wusste ich nicht mehr. So gegen Ende 2012 wurde anhand des beschriebenen Materials die Unfallstelle vermessen. Kostete alles zusammen einige tausend Euro.
Übrigens wurde auch kein Beweissicherungsverfahren gemacht, sodaß zusätzlich auch vom Auto nicht das übliche vorhanden war und vom Schaden des Motorrades musste ich auch eigene Bilder anfertigen und übermitteln.
Fraglich das das vom Gericht angenommen wird.

Grüsse

Gery
 
Top