beilitz
Erfahrenes Mitglied
Ich möchte gerne folgende Polemik zur Diskussion stellen:
In einem Verwaltungsverfahren wurde der Klage nicht stattgegeben. D.h. dem Willen des Klägers wurde nicht entsprochen.
Vor dem VG wurde der Klage nicht stattgegeben, weil die beauftragten GA zu der Erkenntnis gelangten, der Unfall an sich sei nicht zu bestreiten, jedoch könne es nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung gekommen sein.
Die Frist für ein Widerspruch und Beantragung eines Revisionsverfahren ist verstrichen.
In einem Zivilverfahren in gleicher Sache, z.Bsp. Dienst-, Arbeits- oder Wegeunfall, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Verletzungen und die sich daraus ergebenen dauerhaften Beeinträchtigungen folge des (Arbeits-,Dienst-oder Wege-) Unfalles sind. Dieses wird mit GA, die das Zivilgericht in Auftrag gegeben hat, bekräftigt.
Nun meine Frage:
Läßt sich mit solch einem Urteil ein neuerliches Verfahren vor dem VG einleiten und durchführen?
Wer hat bereits solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und mit welchem Ergebnis?
Gruß Beilitz
In einem Verwaltungsverfahren wurde der Klage nicht stattgegeben. D.h. dem Willen des Klägers wurde nicht entsprochen.
Vor dem VG wurde der Klage nicht stattgegeben, weil die beauftragten GA zu der Erkenntnis gelangten, der Unfall an sich sei nicht zu bestreiten, jedoch könne es nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung gekommen sein.
Die Frist für ein Widerspruch und Beantragung eines Revisionsverfahren ist verstrichen.
In einem Zivilverfahren in gleicher Sache, z.Bsp. Dienst-, Arbeits- oder Wegeunfall, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Verletzungen und die sich daraus ergebenen dauerhaften Beeinträchtigungen folge des (Arbeits-,Dienst-oder Wege-) Unfalles sind. Dieses wird mit GA, die das Zivilgericht in Auftrag gegeben hat, bekräftigt.
Nun meine Frage:
Läßt sich mit solch einem Urteil ein neuerliches Verfahren vor dem VG einleiten und durchführen?
Wer hat bereits solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und mit welchem Ergebnis?
Gruß Beilitz