• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rechtskräftiges Urteil -durch neues Klageverfahren entkräften?

beilitz

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Nov. 2006
Beiträge
141
Ort
bei Berlin im Barnim
Ich möchte gerne folgende Polemik zur Diskussion stellen:

In einem Verwaltungsverfahren wurde der Klage nicht stattgegeben. D.h. dem Willen des Klägers wurde nicht entsprochen.
Vor dem VG wurde der Klage nicht stattgegeben, weil die beauftragten GA zu der Erkenntnis gelangten, der Unfall an sich sei nicht zu bestreiten, jedoch könne es nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung gekommen sein.
Die Frist für ein Widerspruch und Beantragung eines Revisionsverfahren ist verstrichen.

In einem Zivilverfahren in gleicher Sache, z.Bsp. Dienst-, Arbeits- oder Wegeunfall, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Verletzungen und die sich daraus ergebenen dauerhaften Beeinträchtigungen folge des (Arbeits-,Dienst-oder Wege-) Unfalles sind. Dieses wird mit GA, die das Zivilgericht in Auftrag gegeben hat, bekräftigt.

Nun meine Frage:

Läßt sich mit solch einem Urteil ein neuerliches Verfahren vor dem VG einleiten und durchführen?
Wer hat bereits solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und mit welchem Ergebnis?

Gruß Beilitz
 
Ich weiss nicht, ob die strengen Voraussetzungen einer Restitutionsklage (die gibt es im Zivilrecht; ob es die im Verwaltunsgrecht auch gibt, müsstest Du recherchieren) vorliegen, da die Umstände erst nach Rechtskraft eingetreten sind. Eventuell solltest Du das mal überprüfen. Bei der R-Klage laufen aber sehr kurze Klagefristen (1 - 2 Wochen nach Kenntnis vom R- Grund). Also musst Du schnell sein.
 
Top