Hallo HWS-Schaden,
hallo Bascat,
die 3-Jahresfrist läuft für das Einreichen der Klage am 31.12.2019 ab. Die Klage wurde schon längst bei Gericht eingereicht mit entsprechenden Antrag auf Feststellung......, der normalerweise die Verjährung hemmt. Es gibt aber auch andere Hemmnisse der Verjährung - wir kennen den Prozessverlauf nicht.
Ich vermute eher, dass der Anwalt sich beeilen muß, eine Klageerweiterung einzureichen in Anbetracht eines bereits vom Gericht anberaumten Verhandlungstermins im Dezember. Der Anwalt könnte evtl. mit dem Einreichen der Klageerweiterung eine Aufhebung des Verhandlungstermins beantragen. Wir haben jetzt den 10. November 2019 und der Anwalt weiß, dass das Gericht nicht gerade erfreut sein wird, wenn man 2 Wochen vor einem Verhandlungstermin noch mit einer Klageerweiterung kommt, da ja die Beklagte dann evtl. auch wieder erst mal rechtliches Gehör bekommt und vom Gericht unter Fristsetzung evtl. eine Stellungnahme zur Klageerweiterung abgeben kann.
Ob das Gericht die Klageerweiterung dann zum bereits anberaumten Gerichtstermin im Dezember mit verhandelt oder eben den Verhandlungstermin verschiebt, kann ich nicht sagen. Es ist sicher auch ein Kriterium wie umfangreich die Klageerweiterung ist.
Nix Genaues weiß man nicht.
Gruß Bobb