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Rechtschutzvers.: Frist zur Ablehnung des Versicherungsschutzes

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

Rechtsschutzversicherungen dürfen sich gemäß ARB nicht unendlich Zeit für eine Ablehnung des Versicherungsschutzes lassen!

Laut http://www.ihr-anwalt.com/blog/versicherungen/frist-bei-ablehnung-des-versicherungsschutzes/ hat eine Ablehnung "unverzüglich" stattzufinden, wobei der Autor des Blogs unverzüglich mit ca. 2 bis 3 Wochen gleichsetzt.

Im Umkehrschluss wird gefolgert, dass bei länger gehender Prüfung auf Deckung die Deckungszusage erteilt werden muss, da ja nicht unverzüglich abgelehnt wurde :D

Hoffentlich wissen das auch die Rechtsschutzversicherer!

Gruß
Joker
 
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