Hallo,
Rechtsschutzversicherungen dürfen sich gemäß ARB nicht unendlich Zeit für eine Ablehnung des Versicherungsschutzes lassen!
Laut http://www.ihr-anwalt.com/blog/versicherungen/frist-bei-ablehnung-des-versicherungsschutzes/ hat eine Ablehnung "unverzüglich" stattzufinden, wobei der Autor des Blogs unverzüglich mit ca. 2 bis 3 Wochen gleichsetzt.
Im Umkehrschluss wird gefolgert, dass bei länger gehender Prüfung auf Deckung die Deckungszusage erteilt werden muss, da ja nicht unverzüglich abgelehnt wurde
Hoffentlich wissen das auch die Rechtsschutzversicherer!
Gruß
Joker
Rechtsschutzversicherungen dürfen sich gemäß ARB nicht unendlich Zeit für eine Ablehnung des Versicherungsschutzes lassen!
Laut http://www.ihr-anwalt.com/blog/versicherungen/frist-bei-ablehnung-des-versicherungsschutzes/ hat eine Ablehnung "unverzüglich" stattzufinden, wobei der Autor des Blogs unverzüglich mit ca. 2 bis 3 Wochen gleichsetzt.
Im Umkehrschluss wird gefolgert, dass bei länger gehender Prüfung auf Deckung die Deckungszusage erteilt werden muss, da ja nicht unverzüglich abgelehnt wurde
Hoffentlich wissen das auch die Rechtsschutzversicherer!
Gruß
Joker