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Rechtsbeugung Richter - Verjährungsfrist für Strafantrag?

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo,

gibt es eine Verjährung für einen Strafantrag wegen der Anzeige der Rechtsbeugung durch den Richter?

Hat jemand ein Muster für so eine Anzeige bzw. kann mir in etwa sagen, wie man es am Besten formuliert und was alles da reingeschrieben werden muss?
 
Hallo,

gibt es eine Verjährung für einen Strafantrag wegen der Anzeige der Rechtsbeugung durch den Richter?

Hallo Rolandi,
nein du kannst jederzeit einen Strafantrag stellen genauso wie du jederzeit dieselben Fragen hier im Forum in immer wieder neuer Form stellen kannst :rolleyes: Nur irgendwann interessiert es inhaltlich keinen mehr :D

P.S. Wenn du hier im Forum schreiben kannst hast du doch sicherlich einen Internetzugang und kannst googlen oder :rolleyes:
Bei so einfache Fragestellungen findet man so ganz einfach Antworten ;)

VG DH
 
hallo DieHard,

habe für verschiede Angelegenheiten Verjährungsfristen nachgefragt, denn es sollte dir bekannt sein, dass ZPO, SG usw. diverse unterschiedliche Regelungen beinhaltet oder beinhalten kann. Leider kenn ich mich da nicht so aus, daher die Frage.

Anwälte sind der Auskunft nicht so zugewandt, da man die Beratungsgebühren aus meiner Sicht wohl leichter verdienen kann und evtl. kann du mir einen Tipp geben, was man gegen solche Anwälte machen kann?

Im Übrigen ist dir bestimmt auch bekannt, dass man im gesamten Verfahren stets alles wiederholen muss und dennoch wird es vom Richter, Gegenseite das überlesen, was man nicht hören will bzw. darauf reagieren will bzw. im Urteil weglassen muss - da ansonsten man Probelem hat, dieses geplante Urteil durchzusetzen.
Wieso schreiben wir den Richter, der BG usw. nicht einfach, sie haben doch alles - nur lesen müssen sie - leider funktioniert das nicht -
da wiederholfen wir ständig - und es nützt auch nichts

Hast du da eine Lösung ? Oder dürfen die Großen ALLES
 
hallo DieHard,

habe für verschiede Angelegenheiten Verjährungsfristen nachgefragt, denn es sollte dir bekannt sein, dass ZPO, SG usw. diverse unterschiedliche Regelungen beinhaltet oder beinhalten kann. Leider kenn ich mich da nicht so aus, daher die Frage.

Hallo Rolandi,
es ging also auch noch um mehrere Angelegenheiten in deiner Frage. :rolleyes:
Kleiner Tipp: Wenn man einen Strafantrag stellt, geht übrigens auch ohne Anwalt, dann geht es immer um Strafrecht bei den Fristen. Also ZPO und SG haben mit den Fristen nichts zu tun. ;)

Und da du dich nicht so gut auskennst :rolleyes: hier mal der Link zu Google: ;)
https://www.google.de/

VG DH
 
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