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Rechtsbeugung – Strafanzeige – keine Folge § 152 (2) StPO – Beschwerde erfolglos

Hallo,

für solche Vorhaben wie

aus meinem Bauchgefühl würde ich vermuten, dass Machts Sinn hier versucht eine Arbeit für sein Jura-Studium zu lösen?
gibt es sehr gute juristische Foren.

Aber im übrigen Diskussionsverlauf verstehe ich die allgemeine Aufregung ehrlich gesagt nicht ganz.

Jeder, der eine Frage stellen oder ein Problem zur Lösung schildern will, wird sich fragen, was und wieviel er in der konkreten Sache preis gibt. Dies wird allgemein hier doch akzeptiert, auch aus gutem Grund, wie ich meine, da Datenschutz eines meiner eigenen Anliegen ist.

Abhängig von sachlichen Angaben fällt sicher auch die Möglichkeit einer zielgerichteten Auskunft aus. Das wird der Anfragende auch wissen, zumindest wird er darauf hingewiesen werden, reicht ihm die gegebene Antwort nicht aus.

Wie weit die Angaben der Anfrage - zumindest für mich - ausreichten, habe ich geschrieben. Das hierbei angesprochene Problem von juristischer Arbeit wird und wurde hier verschiedentlich diskutiert und scheint für einen weiteren Personenkreis nicht gerade als uninteressant. Die Abhandlung mittels PN schiene mir wiederum den Vorhalt einzubringen, allgemein interessierende Themen nicht auch offen zu diskutieren. Zudem stellt sich die Frage, an wen ich mich hier wenden sollte.

Allgemein kann man darüber streiten, wie geschickt eine Fragestellung ist. Dies sollte aber nicht daran hindern, eine Antwort zu versuchen. Im Zweifel bleibt die Nachfrag, die auch ich in meiner Antwort mit angebracht hatte.

Und nochmal zum Ausgangsaspekt: derjenige, der die Regeln erstellt, kann sich selbst am besten vor ihnen schützen. Da ist dann doch der Eine gleicher als der Andere, was in diesem Fall besonders die Juristen betrifft. Das zieht sich aber über die ganze bisherige Geschichte hin. Fürsten und Barone haben heute nur andere Namensbezeichnungen.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,
ich finde es schön, wenn ihr euch solche tief greifenden Gedanken macht und bitte jeder möge sich seine Freizeit so gestalten, wie er es mag aber der Ausgangspunkt war ein ganz anderer. Machts Sinn hat in seinem vorletzten Beitrag eindeutig erklärt, dass er keine rechtlichen Schritte einleiten will und trotzdem weiter nur die fachsimpellei. Ohne den Hintergrund versteht man diese Diskussion aber kaum. Der Hinweis auf Juraforen machen natürlich Sinn, wenn es denn um eine Auslegung geht. Wenn aber beschlossen wurde nichts zu handeln, dann verstehe ich nicht, warum nicht "Butter bei den Fischen" gemacht wird und stattdessen weiter die Diskussion geführt wird.
Macht nur, aber verstehen muß dies keiner. Schönen 1.Advent.

Gruß von der Seenixe
 
Was hat das Thema mit Unfallopfer zu tun?

Lange war ich nicht mehr hier und nun stelle ich fest, dass das UO-Forum zu einer Alternative zum Recht -Forum umsattelt. Selbst in recht.de muss man konkret vortragen, sonst gibts keine Antworten.

Gruss Ariel
 
Vielleicht hilft es Dir, z.B. eine Anfrage an einen RA über eine der Internet-Angebote zu stellen

Hallo Sekundant und Interessierte,

danke für die Hilfe, aber auch für das Interesse!
Inzwischen kristalisiert sich die Sache etwas heraus.
Hier gibts die Möglichkeit näheres zu erfahren:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-des-Klageerzwingungsverfahrens-__f126197.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/Rec...engeld-aufschiebende-Wirkung)--__f126377.html

Gruß!
Machts Sinn
 
Anwalts-Websites?

Nun ja! So kann man es auch machen!
 
Hallo,

für die rechtlich näher Interessierten und Kritiker: nun ist zu dieser Rechtsanwaltsanfrage http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=126377& auch der Stein des Anstoßes öffentlich zugänglich: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=136918&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Zeigt das, wie die Rechtsprechung im Einzelfall damit umgeht, wenn ihr gegen die jahrelange gesetzesferne Abschreiberei beim BSG konkrete rechtliche Argumente entgegen gehalten werden? Sie entscheidet einfach über einen anderen Sachverhalt. Dabei ist der ins Internet gestellte Beschluss in sich vollkommen schlüssig - obwohl er auf den Beschwerdeinhalt und den damit verbundenen Antrag mit keinem einzigen Wort eingeht - fiktive Rechtsprechung als 3. Staatsgewalt?

Oder ist das nur ein "Ausrutscher"? Obwohl das kann kaum sein, denn der 11. Senat des LSG BW kennt die Problematik offenbar genau:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=126818&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Der Fall des Bundesrichtes Wolfgang Meyer vom früheren Vierten Senat des BSG lässt grüßen:

http://www.zeit.de/online/2009/18/bundessozialgericht-wolfgang-meyer und http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Meyer_(Jurist)

Also heute Abend auch ein "hoch" auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?

Da stellt sich für mich schon die Frage: Wie würde sich erst eine Abschmettertechnik der subtilen Art darstellen? Und natürlich: Wann ist von Rechtsbeugung auszugehen, wenn der Tatbestand des § 339 StGB sogar hier ohne nähere Prüfung zu verneinen ist?

Jedenfalls war es höchste Zeit, dass das Bundesversicherungsamt mit seinem Rundschreiben vom 12.11.2010

http://www.bundesversicherungsamt.de/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben49.pdf

zumindest in Ansätzen zur sozialen Rechtsstaatlichkeit beitragen wollte - ganz unabhängig davon, was letztlich daraus wird – denn offenbar sträuben sich die Krankenkassen.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

Für mich ist derartiger staatlicher Umgang mit dem Recht unerträglich.

Das ist eine richtige Erkenntnis, die man nur aus Erfahrung machen kann.

Lustig ist immer der krampfhafte Versuch zu beobachten, wie in China und Russland auf Menschenrechtsmängel hingewiesen wird, und bei uns vor der eigenen Haustür werden die Bürger immer mehr entrechtet mit willkürlichen Anreicherungen juristischer Erschwernissen, dem Einzelen zu seinem Recht kommen zu lassen.

Gruß Ariel
 
Hallo,

ich glaube schon lange nicht mehr an den Weihnachtsmann:eek:denn
bestimmte Angelegenheiten, will man von oben her so belassen wie sie sind.

Danach kann sich z. B. ein Geschädigte/Unfallopfer auf den Kopf stellen
und sein Prozedere der Staatsanwaltschaft vortragen.

Am Ende wird er wohl wie in den allermeisten Fällen, die Ar....karte ziehen:(

Die haben doch keine Lust-Zeit sich z. B. mit einem "Falschgutachten" ect.
herum zu schlagen bzw. gegen einen Arzt/Gutachter zu ermitteln und auch sonst, ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen:(:

Info:
Bei einer Strafbarkeit kommt es vor allem auf den Vorsatz des Beschuldigten an

Quelle:
http://www.fr-online.de/frankfurt/s...-psychiater-eingestellt,1472798,11750300.html


z. B.
Ohnmächtige Justiz:
Wie der Staat die Finanzkrise ein zweites Mal verliert!

Quelle und Info:
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/0329/banken.php5

http://www.jenapolis.de/2010/05/sta...tl-enthuellt-versagen-des-justizministeriums/


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Ariel, Siegfried21 und sachsblau,

wir können da ohne weiteres beim konkreten Ausgangsfall bleiben:

Wie mit Beitrag #18 im letzten Absatz dargestellt, hat das Bundesversicherungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen versucht, mit seinem Rundschreiben vom 12.11.2010 anhand von Beispielen auf die für diesen Thread ursächliche Rechtslage hinzuweisen http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben49.pdf

Ohne Erfolg, wie sich nach einem Jahr und fünf Monaten deutlich zeigt: Die Krankenkassen pfeifen auf die Vorgaben ihrer Rechtsaufsicht und tun bisher was sie wollen – das Gegenteil.

Aber langsam dürfte es spannend werden, denn das Bundesversicherungsamt will sich wohl vom Krankenversicherungssystem, insbesondere von der Interessenvertretung der Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, und von der Sozialgerichtsbarkeit nicht weiter „auf der Nase herum tanzen lassen“ und hat seinen Standpunkt mit dem weiteren Rundschreiben vom 16.03.2012 präzisiert http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf

Ich möchte mal wissen, wie viele Krankengeldbezieher - außer mir - bereits um berechtigte Ansprüche betrogen wurden und wie das nun weiter geht.

Gruß!
Machts Sinn
 
Vom VerfG entwickelte Rechtsprechung hat entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
„Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Deutschland, mit dem Personen vor einem Verfassungsgericht eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können.“

Hört sich gut und rechtsstaatlich an, oder?

Jetzt aber ganz genau lesen:
Die vor allem in diesen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den Grundrechten aus Art. 1 bis Art. 19 Grundgesetz (GG) und den in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten grundrechtsgleichen Rechten hatte und hat entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis und die Fortbildung des Rechts in nahezu allen Lebensbereichen.“

Für jene, die aus Texten nicht das wesentliche ins Auge sticht hier nochmal Hilfe, es geht darum:
„Die vor allem in diesen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Rechtsprechung ….. hat entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis und die Fortbildung des Rechts ….“

Dazu muss man sich diese Art und Vorgehensweise der „entwickelte Rechtsprechung“, welchen "entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis und die Fortbildung des Rechts …ganz genau anschauen. Dann wird man auch verstehen, warum für unsere Verfahren immer nur zurückgewiesen und abgelehnt werden.

Wir haben Grundrechte, und weil die stören, bei den Selbstbereicherungsstrategien einiger Industrieen wenn sie Schadensersatz pflichtig werden, so werden sie mit Hilfe von Rechtshürden, die der Rechtsbeugung vorschub leisten, umgangen.

Die Anträge der Verfassungsbeschwerden werden zu ca 92-95 % abgelehnt.
Das ist unvorstellbar hoch, sind wir doch in einem Rechtstaat und nicht in China, wo man behauptet, das sei kein Menschenrechtsstaat. Wenn von 100 Anträgen, die vortragen, dass ihr Recht von Behörden oder vergleichbares verletzt wurde, nur ca 5 Anträge die Verfassungsrichter überhaupt erreichen dürfen, dann ist das so gut wie ein Hohn im Umgang mit Menschenrechten.

Wir haben zwar Menschenrechte auf dem Papier im GG, damit sieht Deutschland nach außen ganz hübsch aus, aber nicht so in der Praxis.

Die Aufrufung von Versicherungsgutachtern als Gerichtssachverständige ist ein Instrument der Menschenentrechtung. Damit wird dem klagenden Schadensersatzantragsteller sein Rechtsstatus behördlich entzogen. Das gelingt mit der „entwickelten Rechtsprechung …. hat entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis --- in nahezu allen Lebensbereichen“ hat.

Damit nicht jeder einfach so zu seinem Recht komme, mit Hilfe des Verfassungsgerichts, dem wurden mehrere Firewalls vorgebaut. Das differenziert die rechtsuchenden Bürger in unterschiedliche Klassen ein:
„Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Diese Annahmeentscheidung ist (theoretisch) der eigentlichen Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung vorgelagert. Das Annahmeverfahren dient der Selektion der Verfassungsbeschwerden und soll ein »Ventil gegen eine Überflutung des Bundesverfassungsgerichts« sein. Seine verfassungsrechtliche Ermächtigung findet es in Art. 94 Abs. 2 S. 2 GG“


Selektion wegen Überflutung, soll heißen, wegen Personalmangel darf nicht jede Rechtsverletzung eine Rechtsverletzung sein, weil der betroffene Bürger nicht erster Klasse der Rechtsverletzung entspricht und somit für ihn kein Personal eingesetzt werde. 95% der Bürger ergeht es so mit ihren Anträgen auf Verfassungsbeschwerde. Damit dürfen wir dem Bundespräsidenten a.D., Jurist aus Baden Württemberg, für seinen genialen Einfallsreichtum gratulieren.
Und wegen Bügern mit zweiter oder dritter Klasse-Rechten, wäre weiterer Personalbestand unwirtschaftlich. Somit ist bewiesen, Recht hängt am Geld und nicht am Gesetz.

Deutschand hat seine Grenzen vergrößert, seine Rechtsprechung aber dem Gewinnmaximierungsprinzip unterstellt.
Wir haben eine Regierung, aber regiert und gerechtet werden wir von der Wirtschaftsindustrie.

Gruß Ariel
 
“Befangenheit und Rechtsbeugung” bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Der Thread kann wiederbelebt werden, denn “Befangenheit und Rechtsbeugung” bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

ist inzwischen ein Thema:

http://www.02elf.net/allgemein/peti...bei-gerichten-und-staatsanwaltschaften-228846

Die Frage ist: Interessiert das auch die Politik in einem Staat mit gewährleistetem Rechtsbeugungsprivileg für Kollegial-Gerichte?

Bei 50.000 Mitzeichnungen wird über die Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten, falls sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses nicht mit einer zweidrittel Mehrheit dagegen entscheiden.

Also eine Bitte: reinschauen und mitzeichnen:

Verantwortlichkeit der Richter - Diskussion von Mängeln im deutschen Rechtssystem vom 25.07.2013

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_07/_25/Petition_44520.nc.html

Gruß!
Machts Sinn
 
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