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Rechtsbeugung – Strafanzeige – keine Folge § 152 (2) StPO – Beschwerde erfolglos

Problematik der Richter

Hallo Machts sinn,

die Problematik müsste noch erweitert werden, da Richter danach beurteilt werden für ihre Karriereleiter, wie viele Fälle sie pro Jahr schaffen.

Und dies wird von den Juszitministerien der einzelnen Bundesländer vorgeschrieben.

Soll heißen, ein Richter, der möglichst viele Fälle im Jahr schafft (und das kann er nur, wenn er die Akten nur überfliegt, aber nicht gründlich durcharbeitet) steht im Endeffekt besser da, als ein Richter, der sich mit jedem Fall gründlich auseinandersetzt und folglich weniger Fälle im Jahr abarbeitet.

Herzliche Grüße vom RekoBär:confused:
 
Hallo zusammen,

...die Problematik müsste noch erweitert werden, da Richter danach beurteilt werden für ihre Karriereleiter, wie viele Fälle sie pro Jahr schaffen....
Soll heißen, ein Richter, der möglichst viele Fälle im Jahr schafft.....steht im Endeffekt besser da...
:eek: Danke für diese Erklärung. Da wird mir ja einiges klar.
...man kann beispielsweise besonders viele Fälle schaffen, wenn man alle erstinstanzlichen Klagen abweist und sich gern auch nicht die Mühe einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung macht. Da haben viele von uns also sehr fleißige Richter kennengelernt...


Viele Grüße
sachsblau...auf alle Fälle zeichnend
 
Hallo,

ja, es gibt schon viele Urteile zwischen "Gut und Böse" Zwang -Unfähigkeit-Rechtsbeugung- im Sinne:(......:confused:

Danach gibt es auch s. g. "Hoffungschimmer":eek: gerade in BG-Angelegenheiten, wiederum sind diese Urteile an zehn fingern ablesbar.
In jüngster Zeit haben bestimme Kammern vom LSG-BW aufhorchen lassen, indem sie der Übermächtigen BG die Stirn geboten haben. Die BG meint schon in überheblicher Weise, dass z. B. das LSG ihre Leibeigene sind:rolleyes:, und wenn man da den kürzen ziehen sollte, es eine Art "Majestätsbeleidigung" darstellt:p.

Wenn die genossinnen und genossen Richter "wollen", dann kann hier und da schon mal was vernüftiges - lebensnahes rauskommen.

Ansonten....allen.... schöne - geruhsame Weihnachten!

Siegfried
 
Hallo,

Zitat vom Urteil:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 225/13 -


a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, ihren Rechtsansichten zu folgen (BVerfGE 64, 1 <12>; 87, 1 <33>).

Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann darin liegen, dass ein für den Prozessausgang wesentliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist; allerdings muss sich dies im Einzelfall aus besonderen Umständen deutlich ergeben (BVerfGE 65, 293 <295 f.>; 70, 288 <293>).
Das kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten, der für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (BVerfGE 47, 182 <189>; 86, 133 <146>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

Grüße

Siegfried21
 
Liebe Forenmitglieder,

scheint ja endlich Bewegung reinzukommen.

"Das kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten, der für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (BVerfGE 47, 182 <189>; 86, 133 <146>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris Rn. 12

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=18944&page=4#ixzz2ob7pTXsU"

Ich wurde weder vom SG Stade, noch vom LSG Bremen-Niedersachsen persönlich, mündlich angehört.

Dort hat die BG ihre Leibeigenen, Befehlsempfänger.

Auch ignorierte das LSG Bremen-Niedersachsen ihre eigene Beweisanordnung.

Das BSG hatte meine Revision abgelehnt, da ich keinen RA für Sozialrecht innerhalb von 4 Wochen benennen konnte( vielmehr keiner nur für 300 Euro tätig...). Eine Fristverlängerung gab es nicht.

Rechtsbeugung?

Ja, nicht nur von der BG, sondern von allen (vielen) Gerichten (Auffallend Niedersachsen), und noch schlimmer sog. Sozialbehörden.

Tolle Informationen.

Frohe restl. Weihnachten und einen guten Rutsch

wünscht euch

Norbert
 
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