Heute bin ich über folgenden Bericht gestolpert.
Wer mag, der darf sich dieses Urteil genau durchlesen.
Hier die für mich wichtigeste Passage:
Wenn Ihr Initiativen dazu seht, dann unterstützt diese.
Durch Initiative des Landes Baden-Württemberg sind sowohl das Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1028) als auch das Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1994) im Bundesrat beschlossen worden. Beide Gesetze sollen nach dem Wunsch der Bundesratsmehrheit im Bundestag verabschiedet werden.
Wenn dies geschieht, wird für arme Menschen der Zugang zum Gericht künftig erschwert, teilweise sogar ganz verwehrt!
Dagegen müssen wir uns wehren.
• Sozialgerichte sind für z.B. für Angelegenheiten aus Renten- und Pflegeversicherung und aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) zuständig. Wer also einen Bescheid anzweifelt und dessen Widerspruch erfolglos war, kann sein Anliegen dem Sozialgericht vortragen. Bisher kostete das für arme Menschen nichts. Nach dem Willen der Länderjustizminister sollen für Sozialgerichtsverfahren im Voraus Gebühren zwischen 75 Euro und 225 Euro fällig sein. Falls jemand die Mittel nicht hat, soll das Verfahren nicht eröffnet werden – Recht gegen Cash also
• Seit 1980 gibt es für Arme die Möglichkeit, in Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Vom zuständigen Gericht wird dabei zuerst geprüft, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Unsinnige Strafverfahren sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe also schon jetzt ausgeschlossen. In der zweiten Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg soll dieses Recht stark eingeschränkt werden, indem dafür Gebühren in Höhe von 50 Euro vorgesehen sind.
• Nur noch derjenige soll Prozesskostenhilfe bekommen, der im Voraus die Gebühr entrichten kann. Für viele Menschen, die vom Existenzminimum leben müssen ist diese Verfahrensgebühr, die nach Auffassung der Neuen Richtervereinigung eine in der Geschichte des Sozialstaats "einzigartige Fehlleistung" darstellt, eine große Hürde. Bei Überschreitung des Existenzminimums soll Prozesskostenhilfe nur noch als vollständig rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Also auch hier: Recht gegen Bares
Spätestens bei positivem Verfahrensende würde es völlig absurd: Bei erfolgreichem Prozessverlauf soll der "Gewinn" an den Staat herausgerückt werden, um damit die gewährte Prozesskostenhilfe zu begleichen. Der Bedürftige soll dann nötigenfalls zur Erreichung des Existenzminimums wieder Sozialhilfe beantragen.
• Die Gesetzesinitiativen führen dazu, dass die längst überwunden geglaubte "unheilige Allianz" von Armut und Rechtlosigkeit wieder Realität wird. Es darf aber nicht sein, dass nur dem der Rechtsweg offen steht, der Geld hat!
Wieviel Milliarden werden gerade durch die selbstgestrickte Finanzkrise täglich "verbrannt"?
Die Politik schafft es nicht, die Gesetze gerichtsfest zu formulieren und jetzt geht sie gegen die Opfer dieser Schlamperei vor.
Gruß von der Seenixe
Der Zugang zur Rechtsberatung soll für Hartz-IV und Sozialhilfeempfänger nach Willen des Bundesrats künftig schwerer werden. Die Länderkammer beschloss in Berlin die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Beratungshilferechts in den Bundestag, nach dem die Eigenbeteiligung an Beratungshilfe um bis zu 200 Prozent erhöht würde. Die Reform ist eine Initiative der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Der Grund: Seit die Hartz-IV-Gesetze eingeführt wurden, ist die Zahl der Klagen von Hartz-IV-Empfängern stark gestiegen. Für die Länder wird das teuer, denn sie sind dazu verpflichtet, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringem Einkommen sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitlosengeld-II-Bezieher zu übernehmen. Nach Angaben aus Sachsen-Anhalt haben sich die Kosten für die Beratungshilfe zwischen 2000 und 2007 mehr als verdreifacht.
Bislang müssen Ratsuchende beim Gang zum Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Nach dem Gesetzentwurf soll nun eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig werden, wenn der Rechtsanwalt den Hilfesuchenden nicht nur mündlich berät, sondern für ihn außerdem Schriftsätze verfasst.
"Bei der zusätzlichen Gebühr handelt es sich um ein Einsparprogramm“, kritisierte der Caritas-Sozialrechtsanwalt Manfred Hammel den Entwurf. Eine Eigenbeteiligung von insgesamt 30 Euro könnten Hartz-IV-Empfänger nur schwer aufzubringen.
Die Bundesländer verweisen hingegen darauf, dass die Amtsgerichte, die über die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren entscheiden, die Einzelfälle nur ungenau prüften. Die Beratungshilfe werde häufig zu Unrecht in Anspruch genommen. Daher solle sie künftig auch nicht mehr nachträglich bewilligt werden können, sondern müsse stets vor einer Beratung oder Klage beantragt werden.
Außerdem sollen die Amtsgerichte gesetzlich verpflichtet werden, Listen von Verbänden und Organisationen zu führen, die kostenlose Rechtsberatung anbieten. Die Amtsgerichte sollen die Bedürftige auf diese Adressen verweisen.
Der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Beratungshilfe war den Justizministern der Länder im Juni dieses Jahres vorgelegt worden.
Wer mag, der darf sich dieses Urteil genau durchlesen.
Hier die für mich wichtigeste Passage:
Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet. Im Institut der Prozesskostenhilfe sind die notwendigen Vorkehrungen getroffen, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht ermöglichen
Wenn Ihr Initiativen dazu seht, dann unterstützt diese.
Durch Initiative des Landes Baden-Württemberg sind sowohl das Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1028) als auch das Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/1994) im Bundesrat beschlossen worden. Beide Gesetze sollen nach dem Wunsch der Bundesratsmehrheit im Bundestag verabschiedet werden.
Wenn dies geschieht, wird für arme Menschen der Zugang zum Gericht künftig erschwert, teilweise sogar ganz verwehrt!
Dagegen müssen wir uns wehren.
• Sozialgerichte sind für z.B. für Angelegenheiten aus Renten- und Pflegeversicherung und aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) zuständig. Wer also einen Bescheid anzweifelt und dessen Widerspruch erfolglos war, kann sein Anliegen dem Sozialgericht vortragen. Bisher kostete das für arme Menschen nichts. Nach dem Willen der Länderjustizminister sollen für Sozialgerichtsverfahren im Voraus Gebühren zwischen 75 Euro und 225 Euro fällig sein. Falls jemand die Mittel nicht hat, soll das Verfahren nicht eröffnet werden – Recht gegen Cash also
• Seit 1980 gibt es für Arme die Möglichkeit, in Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Vom zuständigen Gericht wird dabei zuerst geprüft, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Unsinnige Strafverfahren sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe also schon jetzt ausgeschlossen. In der zweiten Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg soll dieses Recht stark eingeschränkt werden, indem dafür Gebühren in Höhe von 50 Euro vorgesehen sind.
• Nur noch derjenige soll Prozesskostenhilfe bekommen, der im Voraus die Gebühr entrichten kann. Für viele Menschen, die vom Existenzminimum leben müssen ist diese Verfahrensgebühr, die nach Auffassung der Neuen Richtervereinigung eine in der Geschichte des Sozialstaats "einzigartige Fehlleistung" darstellt, eine große Hürde. Bei Überschreitung des Existenzminimums soll Prozesskostenhilfe nur noch als vollständig rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Also auch hier: Recht gegen Bares
Spätestens bei positivem Verfahrensende würde es völlig absurd: Bei erfolgreichem Prozessverlauf soll der "Gewinn" an den Staat herausgerückt werden, um damit die gewährte Prozesskostenhilfe zu begleichen. Der Bedürftige soll dann nötigenfalls zur Erreichung des Existenzminimums wieder Sozialhilfe beantragen.
• Die Gesetzesinitiativen führen dazu, dass die längst überwunden geglaubte "unheilige Allianz" von Armut und Rechtlosigkeit wieder Realität wird. Es darf aber nicht sein, dass nur dem der Rechtsweg offen steht, der Geld hat!
Wieviel Milliarden werden gerade durch die selbstgestrickte Finanzkrise täglich "verbrannt"?
Die Politik schafft es nicht, die Gesetze gerichtsfest zu formulieren und jetzt geht sie gegen die Opfer dieser Schlamperei vor.
Gruß von der Seenixe