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Rechtsantragsstelle Gericht

buchfreundin

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
12 Dez. 2012
Beiträge
787
Moin moin!

Da ich nicht genau wußte, wo ich den Inhalt unterbringen soll, da es gerichtliche Verfahren allgemein betrifft, ist er hier gelandet.
Falls falsch, wird sicher ein netter Moderator entsprechend verschieben.

Für diejenigen, die allgemeine Fragen zum gerichtlichen Verfahren oder speziellen Anträgen haben, ein Hinweis.
Wie auch schon in diesem Froum hingewiesen wurde (daher habe ich überhaupt den Hinweis, daß es seitens jedes Gerichtes dafür eine Beratungsstelle gibt: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=2374&highlight=rechtsantragsstelle, http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=6109&highlight=rechtsantragsstelle) jedes Gericht in Deutschland hat eine Rechtsantragsstelle.

Die Rechtsantragstellen bieten keine Rechtsberatung. Dies obliegt ausschließlich den Rechtsanwälten oder Rechtsbeiständen. Damit kann und darf sie keine Aussage zu Erfolgsaussichten eines Prozeßes machen. Sie darf auch z. B. keine Auskunft darüber geben, ob ein Antrag Sinn im Sinne von verfahrensföhrdernd macht. Oder ob Beweise der eigene Seite ausreichend sind oder welche benötigt werden.
Sprich, noch einmal, sie können und dürfen keine rechtanwaltliche Beratung machen.

Was sie aber machen können und dürfen, ist z. B. bei Ronaldi (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=31983) prüfen und dem Fragenden erklären. daß und warum entsprechendes z. B. nicht unter die Amtermittlungspflicht des Richters fällt. Ggf. je nach Fragestellung - es ist ein rechtlicher Unterschied zwischen der Frage "Was soll ich den machen?" und "Wie kann ich von der BG meine Akten anfordern?" Das eine ist eine rechtliche Beratung, daß andere eine Auskunft - erklären, was und wie bei der BG dann Antrag zu stellen wäre, da dies ein sachdienlicher Hinweis ist. Oder aber, solange es keine rechtsanwaltliche Beratung ist, andere sachdienliche Hinweise geben.

Ich für mich weiß z. B., daß ich sollte ich irgendwann dann doch mal eine Meldung wegen Verdacht auf Verstoß gg §278 machen, ich mich ans Amtsgericht wenden werde. Ich dann mal schauen werde, ob und wie mir die Rechtsberatungsstelle bei Formulieren des inhaltes und der Präsentation der Beweise helfen kann.

Dazu z. B.

Rechtsantragsstellen der Berliner Gerichte

Bei dem Kammergericht, dem Landgericht Berlin und den elf Amtsgerichten gibt es jeweils eine Rechtsantragsstelle.
Auf den Internetseiten der Gerichte erfahren Sie, wo sich diese in den betreffenden Gerichtsgebäuden befinden und wann sie geöffnet haben.
  • In der Rechtsantragsstelle hilft Ihnen eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger bei der Stellung eines Antrages (etwa Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe), bei der Erhebung einer Klage oder bei der Erwiderung auf eine Klage. Wenn die Klärung einer Rechtsstreitigkeit besonders eilbedürftig ist, können Sie auf der Rechtsantragsstelle auch eine vorläufige Entscheidung des Gerichts (einstweilige Verfügung) beantragen. Sofern sich der Umfang in Grenzen hält, nimmt die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger auch die Begründung von Anträgen/Klagen zu Protokoll. Grundsätzlich ist aber der Schriftverkehr von den Beteiligten selbstständig zu verfassen.
  • Die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger darf beim Formulieren helfen und sachdienliche Hinweise erteilen, eine Rechtsberatung ist nicht gestattet. Eine solche Beratung dürfen nur Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände vornehmen.
  • Sofern Sie bedürftig sind, also nur über ein geringes Einkommen/Vermögen verfügen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger prüft Ihre Bedürftigkeit und stellt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem können Sie sich dann von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen. Für diese Beratung oder außergerichtliche Vertretung kann die Beratungsperson eine Gebühr von 15,00 EURO erheben. Bei Mittellosigkeit kann diese Gebühr auch erlassen werden.
  • Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen über Ihre Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse (z. B. Bescheide über Einkommen, Arbeitslosengeld, Sozialleistungen, Mietvertrag usw.) mitbringen. Sie können auch gleich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort den Antrag auf Beratungshilfe stellen.
  • (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/gerichte/rechtsantragsstellen.html)
oder auch

Die Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstellen bei den Verwaltungsgerichten bieten dem Bürger die Möglichkeit, Klagen sowie Rechtsanträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Urkundsbeamten geben vor allem bei der Formulierung der einzureichenden Klage bzw. des zu stellenden Antrags die nötige Hilfestellung.
Im Falle eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz kann bei Bedarf auch eine Begründung des Antrags in angemessenen Umfang zu Protokoll der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.
Die eigentliche Klagebegründung sowie der weitere Schriftverkehr sind von den Beteiligten selbständig zu verfassen. Insoweit steht dem Bürger die Rechtsantragstelle nicht unterstützend zu Seite.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen, insbesondere der anzufechtende Bescheid der Behörde sind auf der Rechtsantragstelle vorzulegen. Sofern dies möglich ist, sollte für die hiesigen Verfahrensakten auch eine Kopie des betreffenden Bescheides mitgeführt werden.
Für den Fall, dass eine Klage oder ein Antrag nicht in eigenem Namen sondern im Namen einer anderen Person zu Protokoll der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden soll, ist eine Vollmacht der betreffenden Person vorzulegen. Des weiteren muss sich der Bevollmächtigte ausreichend ausweisen können.
Die Rechtsantragstellen bieten keine Rechtsberatung. Dies obliegt ausschließlich den Rechtsanwälten oder Rechtsbeiständen.
Beratungshilfe wird in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts beim Amtsgericht durch den zuständigen Rechtspfleger bei der Rechtsantragstelle gewährt.
Wird eine weitergehende Beratung benötigt, so wird vom Rechtspfleger beim Amtsgericht auch der sogenannte Berechtigungsschein erteilt, mit dem ein Rechtsanwalt eigener Wahl aufgesucht werden kann.
Die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle beim Verwaltung
(http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/1220764)

Gruß
 
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