• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rechtsanspruch nach ca. 2 Monaten?

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Christoph85

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2008
Beiträge
1
Guten Morgen!
Hoffentlich kann mir jemand bei meinem Fall weiterhelfen. Ich werd mal kurz schildern worums geht. Also:

Vor ca. 2 Monaten hatte meine Freundin einen Auffahrunfall. Beide Beteiligten haben sich auf keine Polizei geeinigt und daher hat meine Freundin einen Zettel mit Datum unterschrieben wo drauf festgehalten wurde das sie an dem Unfall Schuld ist (ka. obs wichtig ist aber meine Freundin stand damals unter Schock). Die andere Dame wollte sich dann umgehend mit ihr die Tage in Verbindung setzen. Dies ist bis gestern nicht geschehen. Um genau zu sein handelt es sich um eine Zeitspanne von 2 Monaten.

Dazu habe ich jetzt 2 Fragen und zwar:
Hat diese Frau nach dieser langen verstrichenen Zeit ohne sich zu melden und ihren Anspruch geltend zu machen, noch ein Anrecht auf Schadensersatz?
Diese Frau behauptet kürzlich nach dem Unfall ins Krankenhaus gekommen zu sein (ka wie lange und obs stimmt). Ändert bzw. verlängert sich der Anspruch dadurch?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Christoph
 
Hallo Christoph,

Schadensersatzansprüche verjähren frühstens nach drei Jahren, die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf den Kalenderjahres in dem der Unfall geschah, d.h. im Fall deiner Freundin ist der Schaden erst mit Ablauf des 31.12.2011 verjährt.

Werden möglicherweise Schadensersatzansprüche au Verletzung des Lebens geltend gemacht, verjähren diese erst nach 30 Jahren.

Beste Grüße
tamtam
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top