Christoph85
Nutzer
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- 15 Juli 2008
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Guten Morgen!
Hoffentlich kann mir jemand bei meinem Fall weiterhelfen. Ich werd mal kurz schildern worums geht. Also:
Vor ca. 2 Monaten hatte meine Freundin einen Auffahrunfall. Beide Beteiligten haben sich auf keine Polizei geeinigt und daher hat meine Freundin einen Zettel mit Datum unterschrieben wo drauf festgehalten wurde das sie an dem Unfall Schuld ist (ka. obs wichtig ist aber meine Freundin stand damals unter Schock). Die andere Dame wollte sich dann umgehend mit ihr die Tage in Verbindung setzen. Dies ist bis gestern nicht geschehen. Um genau zu sein handelt es sich um eine Zeitspanne von 2 Monaten.
Dazu habe ich jetzt 2 Fragen und zwar:
Hat diese Frau nach dieser langen verstrichenen Zeit ohne sich zu melden und ihren Anspruch geltend zu machen, noch ein Anrecht auf Schadensersatz?
Diese Frau behauptet kürzlich nach dem Unfall ins Krankenhaus gekommen zu sein (ka wie lange und obs stimmt). Ändert bzw. verlängert sich der Anspruch dadurch?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Christoph
Hoffentlich kann mir jemand bei meinem Fall weiterhelfen. Ich werd mal kurz schildern worums geht. Also:
Vor ca. 2 Monaten hatte meine Freundin einen Auffahrunfall. Beide Beteiligten haben sich auf keine Polizei geeinigt und daher hat meine Freundin einen Zettel mit Datum unterschrieben wo drauf festgehalten wurde das sie an dem Unfall Schuld ist (ka. obs wichtig ist aber meine Freundin stand damals unter Schock). Die andere Dame wollte sich dann umgehend mit ihr die Tage in Verbindung setzen. Dies ist bis gestern nicht geschehen. Um genau zu sein handelt es sich um eine Zeitspanne von 2 Monaten.
Dazu habe ich jetzt 2 Fragen und zwar:
Hat diese Frau nach dieser langen verstrichenen Zeit ohne sich zu melden und ihren Anspruch geltend zu machen, noch ein Anrecht auf Schadensersatz?
Diese Frau behauptet kürzlich nach dem Unfall ins Krankenhaus gekommen zu sein (ka wie lange und obs stimmt). Ändert bzw. verlängert sich der Anspruch dadurch?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Christoph