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Rechtliches, um schwerstpflegebedürftige Mutter nach Hause zu holen

Beatli

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Nov. 2021
Beiträge
5
Hallo, Forenmitwirkende,
ich bin ganz neu hier und schildere kurz, warum:
In 2004 hatte meine Mutter einen unverschuldeten Autounfall. Sie hatte ein schweres SHT und Trümmerfrakturen, lag Wochen im Koma, kam beatmet in Frühreha, danach in eine Wohnreha für Schädel-Hirnverletzte wo sie gute Fortschritte machte. Die Rückversicherung des Unfallverursachers, die gerichtlich geklärt, außer Schmerzensgeld auch die Heimunterbringungskosten übernehmen mussten, mahnten an, dass die Kosten zu hoch seien. Da die Einrichtung relativ weit weg ist, verlegten wir sie in ein ortsnahes Pflegeheim. Es folgten viele Pflegefehler, der Zustand verschlechterte sich und letztendlich musste sie auf eine geschlossene Gerontopsychiatrische Station. Dort ist sie bis dato. Jetzt, nach 17 Jahren möchte ich meine Mutter nach Hause holen. Ich bin examinierte Altenpflegerin. Lange Rede, kurzer Sinn, die Fragen sind: Wird die Rückversicherung auch weiterhin die Unterbringungskosten, inklusive Umbaukosten etc. Zahlen müssen? Mit welcher finanziellen Unterstützung kann ich noch rechnen?
Ich freue mich auf Antworten, Anregungen und Hinweise,
es grüßt,
Beatli
 
Hallo Beatli,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Hast Du schon mal mit der Versicherung gesprochen? Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass Dein Vorhaben so gut ist. Wenn Deine Mutter jetzt 17 Jahre in einer Einrichtung war, dann sind gewisse Muster eingefahren. Die Pflege rund um die Uhr stellt noch einmal ganz andere Anforderungen.
Hast Du eventuell mal als Alternative darüber nachgedacht, vielleicht in diesem Pflegeheim zu arbeiten? Ich habe meinen Schwiegervater bis zu seinem Tode über mehrere Monate gepflegt und erinnere mich gut, wie fix und fertig ich sehr oft war. Die finanzielle Unterstützung durch die Versicherung wird natürlich entschieden weniger, da wittert die Versicherung gleich massive Kostenreduzierung.
Wenn Du Deine Mutter bei Dir zu Hause unterbringst, dann falle nur wenig Unterbringungskosten an. Ob sie einen Zuschuß zu den erforderlichen Umbauten leisten ist sicher auch noch zu klären.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
bitte sprich mit der Rückversicherung, lass Dich beraten wegen des Umbaus der Wohnung und entscheide in Ruhe. Die Rückversicherung wird sicherlich auch Kostenaspekte anschauen. Ich denke, es ist wichtig, auch die Vertretung für Dich zu organisieren. Wenn Du nur als alleinige Pflegerin zur Verfügung stehst, wirst Du schnell an Deine Grenzen kommen. Eventuell können auch Unterstützungsangebote, wie die Tagespflege genutzt werden.

Liebe Grüße,
KS 1973
 
Liebes Forum,
seenixe,
KS 1973,
ich danke euch erstmal für eure Antworten.
Mein Gedankenkonstrukt soll auch zunächst ein Konstrukt bleiben.
Zu viele Hürden müssten genommen werden. Das scheint, im Moment, zu viel zu sein.
Ich melde mich, wenn ich weiter gekommen bin.
Beatli
 
Hallo Beatli,

auch meine persönlche Einschätzung! Du bist eine tolle Tochter, aber wie willst - kannst Du eine Pflege 24/7 leisten ohne daran zu verlieren?

Verlegung in eine Unterbringung in Deiner Nähe und diesbezüglich einer Anstellung mit deiner Qualifikationm in der Einrichtuung!

Ganz klar, es geht um Deine Mutti, in Liebe und Führsorge um sie! Aber bedemke bitte, du bist der billige Knecht zur Freude der Versicherung!
Du musst leisten und gerade bei Corona die Pflege ist immer weniger gegeben!

Wie es Dir und Deiner Familie ?

Wast kannst Du 24/7 leisten mit Deiner Familie? Bzw. Du bist berufstätig, mit x Wochenstunden, wie willst Du Deine Mutti pflegen?

Hast Du Dich auch mal über Deine Rentenauskünfte erkundigt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Beatli,
Dein Gedankenkonstrukt muß nicht ein Konstrukt bleiben. Es wird leider sehr viele Hürden für Dich geben. Melde Dich nicht erst wenn Du weitergekommen bist, sondern bleibe aktiv dabei & hole Dir Infos. Leider gibt es keine Patentlösung, aber Gemeinsamkeit macht stark.
Ich wünsche Dir von ganzen Herzen viel Kraft & vor allem sehr viel Gesundheit.

VG Jürgen
 
Ja, Kasandra,
danke für deine Worte.
Glaubt mir, ich könnte ganze Bücher füllen, mit Fakten und Ansichten über ein Leben als Pflegefachkraft. Und das wäre keine lustigen Bücher...

Vieles von meiner Vita habe ich absichtlich nicht mit eingebracht.
Unter dem Strich fehlen mir oft Leute die machen anstatt zu reden aber es wird uns auch verdammt schwer gemacht.
Zu viel Bürokratie, zu viel satt und sauber, zu viel gewinnbringendes Denken an allen Ecken.
Wo bleibt der Mensch?
Meine Mutter wird nur ein einziges mal sterben.
Sie in einer Stationsmaschinerie zu wissen, in der alles nur schnell und reibungslos gehen sollte, lässt mich traurig zurück.
Zur Zeit kann ich nicht mal an ihrer Seite sein wenn sie es braucht, sondern dann, wenn es die Planung zulässt.
Corona lässt grüßen...
Es ist sicherlichlich etwas romantisiert, wenn ich davon träume, sie nach Hause zu holen, um ihr das zu geben was jeder Mensch braucht:
Liebe und Fürsorge.
Ich schließe für heute.
Beatli
 
Danke Jürgen,
da hast du Recht.
Ich muss vllt erstmal nicht so niedergeschmettert drauf sein, sondern den festen Willen haben darum zu kämpfen.

Kommt mir manchmal so vor, als wäre das eine Eigenschaft, die vielen Investmentbänkern, Aufsichtsräten von Versicherungen und anderen Gewinnern vorbehalten ist...

Aber das mit der Gemeinschaft stimmt.
Danke.
Beatli
 
Liebe Beatli,

ich habe meine Eltern seit 01.01.03 gepflegt, beide damals Pflegestufe III. Mein Vater ist dann im März 2004 verstorben. Dann habe ich meine Mutter noch bis 07.10.12 gepflegt, an diesem Tag ist sie dann
verstorben. Pflegetätigkeit = 9,75 Jahre, 24 h am Tag, 365.25 Tage im Jahr, ohne Urlaub und ohne Auszeit. Am 07.10.2012 ist meine Mutter gestorben und danach war ich dann in Hartz IV. Diesbezüglich bin ich jetzt in der RV benachteiligt und muß um mein Recht kämpfen & klagen.
Soviel zu dem (Un) Rechtsstaat & (A) Sozialstaat BRD.

LG Jürgen
 
Grüß Dich, Beatli!

Bis jetzt haben sich alle Foristen damit beschäftigt, ob Du Dir nicht erhebliche Probleme an den Hals hext. Nachdem Du aber – wenn ich es richtig sehe – fest entschlossen bist, Deinen Plan durchzuführen, versuche ich, die juristische Seite zu erhellen:

01
Die steht jetzt das zu, was eine Pflegekraft netto bekommen hätte, wenn sie nur da gewesen wäre. Ich kenne einige Urteile, in denen das erfolgreich durchgefochten wurde, zum Beispiel Landgericht Bamberg 2 O 173/98. Es geht im System ganz ähnlich wie bei der Abrechnung eines Haushaltsführungsschadens, nur, dass man nun den Aufwand eine Pflegekraft einschätzen muss. Im Falle des Landgerichtes Bamberg machte das eine Diplom-Pflegewissenschaftlerin, das ergab einen Pflegeaufwand von 6,6 Stunden pro Kalendertag.

02
Beim Stundensatz werden häufig Kalkulationsfehler gemacht. Etwa der:

6,6 Stunden: das klingt so ungefähr nach einer 7/8 – tel Vollzeitstelle. Klingen tut es schon so. Aber es stimmt. 6,6 Stunden Pflege pro Tag sind sehr viel mehr als eine Vollzeitstelle:

Wer Vollzeit arbeitet, hat in Deutschland durchschnittlich eine 39,0 Stunden-Woche. So ein Vollzeit-Angestellter arbeitet im Jahr aber lediglich etwas 1650 Stunden. Schließlich hatte auch mal Urlaub (was mich fragen lässt, wie Du das Thema „Urlaub für Dich“ lösen willst). Wenn Du aber pro Kalendertag 6,6 Stunden Arbeit hast, dann sind das im Jahr 2409 Stunden. Das ist fast schon so viel, wie 1,5 Vollzeitstellen entsprechen.

Leider muss man berücksichtigen, dass es auch Arbeit zu Zeiten gibt, in denen es Lohnzuschläge gibt. Sonntagsarbeit. Nachtarbeit. Arbeit an Feiertagen.

Das Landgericht Bamberg hat im Jahre 2020 dafür pro Monat netto 2850,00 € ausgeurteilt.

Das Urteil enthält einen Fehler. Dieser Fehler wurde schon vor etwa 20 Jahren gemacht und kann jetzt im konkreten Fall dieses Urteils nicht mehr repariert werden. Das Landgericht Bamberg wertete nämlich nur die 6,6 Stunden, in denen die pflegende Tochter tatsächlich Pflegetätigkeit verrichtete. Es hatte übersehen, dass Zeiten, in denen man in Bereitschaft stehen muss, ebenfalls entschädigt werden müssen.

03
Achtung, nächste gefährliche Falle (mit Lösung!):

Was wird mit Deiner Rente passieren, wenn Du einen Erwerbsberuf aufgibst, um Deine Mutter zu pflegen?
Wenn Du Deine Berufstätigkeit dazu aufgibst, muss die gegnerische Versicherung zusätzlich zum Nettolohn auch noch die Rentenversicherungskosten übernehmen. Dazu kann ich ein Urteil des Bundesgerichtshofs heraussuchen.

04
Das Thema ist hoch kompliziert, gleichzeitig aber gibt es durchaus bereits Entscheidungen, mit denen man vernünftige Lösungen in solchen Lebenslagen erzeugen kann. Dabei muss ich aber sagen: der Begriff „vernünftige Lösung“ bezieht sich auf das rein Finanzielle. Ich habe auch so meine Erfahrungen mit Pflegefällen im eigenen Hause, ich bin der Meinung, dass man einen solchen Pflegefall allein nicht bewältigen kann, ohne nach kurzer Zeit „auf dem Zahnfleisch daher zu kommen“.

05
Wenn Du genaueres wissen willst, melde Dich wieder im Forum.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Beatli!

Oh...jetzt bin ich aber verblüfft. Ich dachte, Du hättest jetzt vermutlich einige hundert Fragen, wie man so etwas bemißt, einschätzt, rechnet, und mit welchen Urteilen "von ganz oben" man sowas durchdrückt.

Nur keine Schüchternheiten bei Fragen im Forum, Beatli! Bis jetzt hat's noch keiner geschafft, uns ein so großes Loch in den Bauch zu fragen, dass die Buchstaben hinten zum Computer rausgefallen wären!

ISLÄNDER.
 
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