Ingeborg!
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Guten Abend!
Siehe auch: https://www.unfallopfer.de/threads/recht-auf-anhörung.39205/#post-333251
Es geht um diesen Grundsatz:
§ 62 SGG
Vor jeder Entscheidung ist den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren; die Anhörung kann schriftlich oder elektronisch geschehen.
Ich hatte die Gelegenheit, mich ausführlich zu äußern - mehrere Male!
Vor der Begutachtung habe ich mich heftig gegen den vom Gericht bestimmten Sachverständigen wg. 'Besorgnis der Befangenheit' gewandt.
Meine explizit beschriebene und begründete Besorgnis wurde einfach vom Tisch gewischt. Ich wurde zu diesem ganz besonderen SV genötigt!
Nach der Begutachtung habe ich meine ausführliche Gegendarstellung zum Verlauf abgeliefert. Hier meinte das Gericht, ich hätte keine Gründe vorzubringen vermocht (der SV hat nicht nur seinen Auftrag, den Beweisbeschluß eigenmächtig überschritten, sondern zum GA-Thema selbst und innerhalb der Beschlußüberschreitung hatte er vielfach zu Gunsten der BG fett gelogen - was m.E. jedem klar war!), die gegen die Verwendung dieses 'Gut'achtens sprächen. Man behauptete sogar, ich hätte lediglich Zitate aus 'Wikipedia' verwendet...! Stimmt/e natürlich nicht!
Trotz schriftlicher Aufforderung, daß der Gutachter sich zu meiner umfangreichen Gegendarstellung entweder 1.) selbst schriftlich äußern soll und später, als dies auch ignoriert wurde, 2.) ihn zum Termin vorzuladen, damit ich ihm die Fragen zwecks Beantwortung vorlesen konnte, kam es nicht zu dieser gesetzlich zugesicherten Klärung. Beide Aufforderungen an das Gericht wurden ignoriert. Hierzu teilte mir das Gericht aktuell mit, daß es die Angelegenheit für erledigt hält und mir nicht mehr antworten wird. Eine Klage beim BSG war mir nicht möglich, habe keinen RA - konnte den auch nicht finanzieren - und der VdK legte frühzeitig das Mandat nieder (zuviel Aufwand mit mir!). Hier (beim BSG) hätte ich dieses Recht einklagen müssen...
Der Richter (angeblich in Abstimmung..., ...aber Monate vorher hatte die BG mir bereits alle Leistungen aufgrund dieses 'Gut'achtens entzogen, man wußte m.E. möglicherweise, wie die Sache später 'entschieden' würde...) gab mir anl. der Klageabweisung zu verstehen, daß er aufgrund seiner freien richterlichen Beweiswürdigung das Vorbringen einer Seite (oh, Überraschung: Die Klägerin war gemeint...) nicht zur Entscheidung Verwendung finden muß.
Es war nicht der Grundsatz, daß das rechtliche Gehör keinen Anspruch darauf gewährt, daß die vom Gericht getroffene Entscheidung im Sinne des Vorbringens des Berechtigten getroffen wird. Es ging allerdeutlichst darum, daß mein gesamtes Vorbringen nicht berücksichtigt wurde!
M.E. wurde mir ganz klar gesagt, daß meine Einwendungen überhaupt keinen Einfluß auf die Gerichtsentscheidung hatten (weil alle Argumente einfach ignoriert wurden)!
Weil man es kann! Nicht, weil es rechtens ist!
Da ich mich gerade erst wieder aufraffen kann (bin gesundheitlich schwer angeschlagen), mich noch einmal mit dieser Sch...e zu beschäftigen, meine Frage:
Genügt es im Sinne des § 62 SGG/Art. 103 GG BRD, daß ich mich äußern durfte!!!, oder wurde mein Recht verletzt, weil alle Einwände und Argumente platt ignoriert wurden?
M.E. werden Rechte zunehmend ausgehöhlt und sinnentleert, wenn Richter und ihre Erfüllungsgehilfen ihren Zielen folgen - wer die auch immer vorgibt. Es ist kaum noch möglich, vor einem deutschen Sozialgericht zu seinem Recht zu kommen. Klagen werden mit den absurdesten Begründungen abgewiesen.
Danke im Voraus!
Grüße von
Ingeborg!
In Ergänzung zum Thema: https://www.unfallopfer.de/threads/recht-auf-anhörung.39205/#post-333251
Siehe auch: https://www.unfallopfer.de/threads/recht-auf-anhörung.39205/#post-333251
Es geht um diesen Grundsatz:
§ 62 SGG
Vor jeder Entscheidung ist den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren; die Anhörung kann schriftlich oder elektronisch geschehen.
Ich hatte die Gelegenheit, mich ausführlich zu äußern - mehrere Male!
Vor der Begutachtung habe ich mich heftig gegen den vom Gericht bestimmten Sachverständigen wg. 'Besorgnis der Befangenheit' gewandt.
Meine explizit beschriebene und begründete Besorgnis wurde einfach vom Tisch gewischt. Ich wurde zu diesem ganz besonderen SV genötigt!
Nach der Begutachtung habe ich meine ausführliche Gegendarstellung zum Verlauf abgeliefert. Hier meinte das Gericht, ich hätte keine Gründe vorzubringen vermocht (der SV hat nicht nur seinen Auftrag, den Beweisbeschluß eigenmächtig überschritten, sondern zum GA-Thema selbst und innerhalb der Beschlußüberschreitung hatte er vielfach zu Gunsten der BG fett gelogen - was m.E. jedem klar war!), die gegen die Verwendung dieses 'Gut'achtens sprächen. Man behauptete sogar, ich hätte lediglich Zitate aus 'Wikipedia' verwendet...! Stimmt/e natürlich nicht!
Trotz schriftlicher Aufforderung, daß der Gutachter sich zu meiner umfangreichen Gegendarstellung entweder 1.) selbst schriftlich äußern soll und später, als dies auch ignoriert wurde, 2.) ihn zum Termin vorzuladen, damit ich ihm die Fragen zwecks Beantwortung vorlesen konnte, kam es nicht zu dieser gesetzlich zugesicherten Klärung. Beide Aufforderungen an das Gericht wurden ignoriert. Hierzu teilte mir das Gericht aktuell mit, daß es die Angelegenheit für erledigt hält und mir nicht mehr antworten wird. Eine Klage beim BSG war mir nicht möglich, habe keinen RA - konnte den auch nicht finanzieren - und der VdK legte frühzeitig das Mandat nieder (zuviel Aufwand mit mir!). Hier (beim BSG) hätte ich dieses Recht einklagen müssen...
Der Richter (angeblich in Abstimmung..., ...aber Monate vorher hatte die BG mir bereits alle Leistungen aufgrund dieses 'Gut'achtens entzogen, man wußte m.E. möglicherweise, wie die Sache später 'entschieden' würde...) gab mir anl. der Klageabweisung zu verstehen, daß er aufgrund seiner freien richterlichen Beweiswürdigung das Vorbringen einer Seite (oh, Überraschung: Die Klägerin war gemeint...) nicht zur Entscheidung Verwendung finden muß.
Es war nicht der Grundsatz, daß das rechtliche Gehör keinen Anspruch darauf gewährt, daß die vom Gericht getroffene Entscheidung im Sinne des Vorbringens des Berechtigten getroffen wird. Es ging allerdeutlichst darum, daß mein gesamtes Vorbringen nicht berücksichtigt wurde!
M.E. wurde mir ganz klar gesagt, daß meine Einwendungen überhaupt keinen Einfluß auf die Gerichtsentscheidung hatten (weil alle Argumente einfach ignoriert wurden)!
Weil man es kann! Nicht, weil es rechtens ist!
Da ich mich gerade erst wieder aufraffen kann (bin gesundheitlich schwer angeschlagen), mich noch einmal mit dieser Sch...e zu beschäftigen, meine Frage:
Genügt es im Sinne des § 62 SGG/Art. 103 GG BRD, daß ich mich äußern durfte!!!, oder wurde mein Recht verletzt, weil alle Einwände und Argumente platt ignoriert wurden?
M.E. werden Rechte zunehmend ausgehöhlt und sinnentleert, wenn Richter und ihre Erfüllungsgehilfen ihren Zielen folgen - wer die auch immer vorgibt. Es ist kaum noch möglich, vor einem deutschen Sozialgericht zu seinem Recht zu kommen. Klagen werden mit den absurdesten Begründungen abgewiesen.
Danke im Voraus!
Grüße von
Ingeborg!
In Ergänzung zum Thema: https://www.unfallopfer.de/threads/recht-auf-anhörung.39205/#post-333251