• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rechtliche Bewertung von Beiträgen

Hallo, Natascha!
Auf der Seite "Rechtshilfe" steht:
Ein hochspezialisiertes Team ermittelt
Wir prüfen die Unfallumstände, ermitteln die Kosten und die möglichen Schadenersatzpflichtigen. Gegebenenfalls werden Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Gerichtsakten angefordert, eventuell auch medizinische Gutachten erstellt. Wir machen unsere Ansprüche durch unsere hauseigenen Juristen, eventuell in Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten geltend und verfolgen diese auch gerichtlich.

Wir helfen Ihnen bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche
Durch den Unfall haben Sie vielleicht eigene Ansprüche, z.B.Schmerzensgeld, Ersatz von Sachschäden oder Verdienstausfall. Da wir und Sie gemeinsame Interessen haben, unterstützen wir Sie hierbei. Das kann von der Einsicht in unsere Unterlagen bis zur Überlassung von medizinischen Gutachten gehen. Möglich ist auch die Abstimmung mit einem Anspruchsgegner, z.B. einer Haftpflichtversicherung. Vielleicht können Ihre Ansprüche entsprechend dem Ausgang unseres Klageverfahrens abgewickelt und es kann auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden. Auf diese Weise werden Sie vom Prozesskostenrisiko entlastet und können in Ruhe das Ergebnis unserer gerichtlichen Auseinandersetzung abwarten, ohne dass Ihre Ansprüche verloren gehen.

Wir informieren Sie über alle Unterstützungsmöglichkeiten
Die möglichen Fallgestaltungen sind zu komplex, um sie hier ausführlich darstellen zu können. Wir unterstützen Sie in allen Fällen, wo Sie gesundheitlichen Schaden erlitten haben und dabei Kosten für die Deutsche BKK entstanden sind. Wir denken hier besonders an ärztliche Behandlungsfehler, mögliche Arbeitsunfälle oder Produkthaftungen.

Jetzt ist es aber lesegerecht. Oder?
Für die Richtigkeit übernehme ich keine Verantwortung.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
-----------------------------------
Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
:cool:oh johann, das ist genau die richtige kanzlei für mich, würde auf 50% des erzielten schadensersatz verzichten.

Ist sozusagen ein großauftrag für die , müßten allerdings strafrechts-medizin- und sozialrechtsexperten sein.

Und ich könnt mich wieder ganz meinem hobby der BG:) zuwenden, und die zwischenzeitlich sich um die angelegenheit der DRV und Ärzteschaft kümmern.
http://www.wilantis.de/seite/index.php?id=38&back=57&beitrag=13952&monat=2&seite=
schick mir doch bitte mal denn link per pn,der angegebene verweigert den zugang.

Und langsam wird es bei mir zeit, bewegung in die sache zu bringen ,montag kriegt die DRV bereits post, warten schon ein jahr ungeduldig auf den brief.;)

lies bitte den beitrag im link, kein wunder das ich jetzt bei der DRV Kunde bin.:mad:

lg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Natascha!
Ich weiß nicht, wie ich dir eine PN schicken kann?
Die Deutsche BKK hat auch in Bayern eine Niederlassung
Deutsche BKK
Bahnhofsplatz 6
90443 Nürnberg
info@deutschebkk.de
www.deutschebkk.de

Guten Abend noch, Johann_A.
-----------------------------------
Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
HALLO JOHANN, war dein link ein aprilscherz, oder gibts die kanzlei real.

Jch such sowas, in usa sind solche inkasso unternehmer ein ganz normaler vorgang.

Verzichte schließlich auf 50% des erlöses zu Ihren gunsten, also bitte gib per PN bescheid.


lg natascha

Hallo JOHANN , habs nur hier geändert , da du offentsichtlich die pn nicht lesen kannst, ist dein postfach voll? Und ich sammle auch keine beiträge, habe schon in meinen beitrag 200 mehrmals zugegriffen um zu antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Natascha!
Auch in Düsseldorf gibt es eine Niederlassung der "Deutschen BKK".
Sie ist in der Sohnstraße 45,40237 Düsseldorf, Tel.0211/9628-609
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
------------------------------------
Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
@ Johann_A. und natascha
seid bitte so nett und beachtet das Topic dieses Themas!
@ IngLag
du haftest grundsätzlich für alles was du hier und natürlich auch wo anders schreibst oder auch sagst. Ob sich hieraus Schadenersatzansprüche begründen lassen hängt immer vom Einzelfall ab.
Selbstverständlich hast du die Möglichkeit immer und jederzeit deine Meinung privat oder auch öffentlich kund tun, sofern du sie sachlich begründest und keine Personen und Institutionen verunglimpfst oder beleidigst. Das ist keine Rechsauskunft sondern meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema ;)
Gruß

Micha
 
Hallo Micha,

ich gebe Dir mit dem was Du schreibst zwar Recht, aber ich meine , dass das nicht ausreichend ist. Meine Frage war ja dahingehend, ob sich aus Antworten aus dem Forum Rechtsansprüche ableiten lassen.

Beispielsweise sind BG-Sachbearbeiter aktiv im Forum tätig, denen eine große Sachkenntnis zugetraut werden kann. Aber auch Forumsteilnehmer, die durch ihre langjährigen Verfahren viel nützliche Erfahrung gesammelt haben. Vor allem auch die Moderatoren, die sich sehr angagieren.

Was ist nun, wenn ein BGler, wie oft unterstellt wird absichtlich, oder ein anderer Forumsteilnehmer unbewußt einem unerfahrenen Hilfesuchenden, der auf das Forum vertraut, einen falschen Tip gibt, der u.U. böse Folgen hat? Lassen sich daraus evtl. Rechtsansprüche ableiten.

Wir brauchen jetzt keine Gesetze bemühen. Ich denke, es reicht aus, wenn ein entsprechender Satz in die Forumsregeln aufgenommen wird, der darauf hinweist, dass die Antworten aus persönlichen Erfahrungen stammen oder eben nur persönliche Meinungen sind und sich daraus keine Rechtsansprüche ableiten lassen.

Grüsse von
IngLag
 
Hallo INGLAG, meiner Meinung nach gilt hier, was auch draußen gilt.

Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Jch kann tips- hinweise annehmen oder verwerfen.

Äußerungen und schwere vorwürfe zu sachverhalten darfste bekanntgeben, sollteste aber wie in meinen fall beweisen können, sonst könnte es ärger geben.

Was glaubst du was ich schon schriftlich meinen geschäftpartnern zugestellt habe, müssen sie alles schlucken, sind froh das ich noch nicht rechtlich gegen die vorgeh.

Betrachts einfach mal so, so wie du es draußen auch machst, kannste es hier auch machen.Gesetz ist Gesetz

Drohste mit mord gibts ärger

Behaupteste Unwahrheiten gibts ärger

Biste ein versteckter BGler und erzählst halbwahrheiten gibts ärger.

Illegal ist immer Illegal

Im übrigen sind hier 99% der hinweise korrekt und keiner

gibt dir vorsätzlich einen falschen tip.


Was nicht heißt, das es Comedy- beiträge gibt , die wie

überall auch hier vorzufinden sind.

Den Rest besorgen die Mods.

Und INGLAG wenn ich dich aufordern würde bei uns in

düsseldorf vom fernsehturm zu springen, haste doch

auch die wahl, und fragst nicht erst wo das steht und

was das für dich bedeuten würde zu springen.

.Wir kämpfen doch wirklich schon mit genug regelungen rum, und ob man hier zusätzlich welche benötigen, also ich weiß nicht recht.

Und INGLAG der beitrag ist vollkommen wertneutral, fasse es bitte nicht persönlich auf.
 
Hallo, Micha!
Ich finde den Hinweis von Inglag sehr gut. Warum sollte jeder und immer wieder darauf hinweisen, dass seine Beitrage persönliche Erfahrungen und Meinungen darstellen. Es ist doch bekannt, dass wir nicht zur Rechtsberatung berechtigt sind, da wir nicht die Ausbildung hierfür haben.Es wäre schon gut, man würde insbesonders Neulinge im Forum darauf hinweisen.
Bezüglich Deines Hinweises möchte ich sagen, dass die Hilfe durch die Krankenkassen mir vorher nicht bekannt war. Vielleicht gehört dieser Hinweis auch an eine andere Stelle. Vielleicht wollte Natascha auch gar keine Hilfe, wenn sie nachträglich ihren Beitrag komplett ändert und als Aprilscherz deklariert.
Übrigens wurden meine Beiträge gestern auch nicht alle gezählt.
Aber ich bin nicht in diesem Forum, um einen Wettbewerb um die meisten Beiträge zu führen, die auch nicht immer nützen.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
-----------------------------------
Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo,

Thema Internetforen:

folgendes habe ich gefunden!

Grüße

Siegfried21






http://www.stern.de/computer-technik/internet/:BGH-Urteil-Beleidigungen-Foren/585699.html


BGH-Urteil

Beleidigungen müssen aus Foren entfernt werden

Der BGH hat den Fall ans OLG zurücküberwiesen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber von Internetforen verpflichtet sind, beleidigende Beiträge nach Aufforderung zu entfernen. Dabei ist es unerheblich, ob der Urheber der Beleidigung als Person bekannt ist oder nicht.

Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Richter gaben damit dem Gründer eines Vereins gegen Kinderpornografie im Internet Recht. Er war in einem Internet-Forum von zwei Teilnehmern der virtuellen Diskussion unter anderem als faul und arbeitsscheu beschimpft worden. Er wollte erreichen, dass der Forumsbetreiber die Beiträge aus dem Netz entfernt und klagte. Die Vorinstanzen hatten ihm jedoch nur zum Teil Recht gegeben.(Az.: VI ZR 101/06)


Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden, eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.


Der BGH hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dass es sich dabei um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen. Das OLG müsse jedoch noch den Beitrag des bekannten Autors beurteilen. Falls das OLG diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden.
Reuters
 
Hallo,

das war am 31.03.07 die Antwort von Micha auf eine ähnliche Frage von mir.

@ IngLag
du haftest grundsätzlich für alles was du hier und natürlich auch wo anders schreibst oder auch sagst. Ob sich hieraus Schadenersatzansprüche begründen lassen hängt immer vom Einzelfall ab.
Selbstverständlich hast du die Möglichkeit immer und jederzeit deine Meinung privat oder auch öffentlich kund tun, sofern du sie sachlich begründest und keine Personen und Institutionen verunglimpfst oder beleidigst. Das ist keine Rechsauskunft sondern meine ganz persönliche Meinung zu dem Thema ;)
Gruß

Micha[/quote]

Grüsse von
IngLag
 
Hallo IngLag,

was bedeutet "verunglimpfen"? Ist das ein Begriff mit individuellem Gummizug?

Gruß Ariel
 
Top