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Rechtliche Bewertung von Beiträgen

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

in den Forumsregeln steht, dass man für seine Beiträge verantwortlich ist. Wie weit geht diese Verantwortung? Geht es dabei z.B. nur um Urheberrechte, Ausdrucksweise, Sachlichkeit usw.? Oder kann ich unter Umständen für eine falsche Auskunft, die sich für einen Anderen negativ auswirkt, verantwortlich gemacht werden?

Sollte diese Frage im Forum schon geklärt worden sein, bitte ich um einen verbindlichen Hinweis.

Grüsse von
IngLag
 
re. Antwort

Hallo IngLag,..

Zitat IngLag;
Wie weit geht diese Verantwortung? Geht es dabei z.B. nur um Urheberrechte, Ausdrucksweise, Sachlichkeit usw.?

In diesem Punkt kann ich Deine Frage mit ja beantworten,...

Zitat IngLag ;
Oder kann ich unter Umständen für eine falsche Auskunft, die sich für einen Anderen negativ auswirkt, verantwortlich gemacht werden?

Bei dieser Frage bin ich mir nicht sicher und werde Deine Frage an den Verantwortlichen weiterreichen.

Eine wichtige Feststellung für viele von uns, ich bitte Dich einfach um etwas Geduld in der Beantwortung zur Frage und werde Dir dann Antworten. Danke für Dein Verständnis !

In diesem Sinne, sam
 
Hallo,

in den Forumsregeln steht, dass man für seine Beiträge verantwortlich ist. Wie weit geht diese Verantwortung? Geht es dabei z.B. nur um Urheberrechte, Ausdrucksweise, Sachlichkeit usw.?

Hallo,
Soweit es die rechststaalichen Sachen betrifft, Androhung von Straftaten usw. na klar.
Ein copyright für "ich hab' hier aua und da nen Problem mit dem Sb" zu bekommen dürfte schwer werden.
Ausdrucksweise, nun ja, es hat nicht jeder ein Germanistikstudium abgeschlossen... Zitat: "Einige Drogen sind deshalb noch nicht legalisiert worden, weil sie
andere Drogen wie Nikotin ruinieren würden." (Justin Timberlake, spiegel.de/panorama/0,1518,427027,00.html):rolleyes:

Für die Sachlichkeit gibt es ja die Mods und User, die darauf einwirken können und sollen. Das die Sachlichkeit bei so emonotionalen Themen manchmal auf der Strecke bleibt, dürfte jeden klar sein.

Oder kann ich unter Umständen für eine falsche Auskunft, die sich für einen Anderen negativ auswirkt, verantwortlich gemacht werden?

Nöö! Wenn ich Dir einen Tip gebe, "versuch's mal so, bei mir hat es geklappt" ist das eine persönliche Erfahrung, die nicht unbedingt bei Dir auch funkionieren muß.
Man sollte den wichtigsten Befehl BRAIN.EXE (Linux: RUN BRAIN) nicht vergessen. :D

Hier sollen Informationen und Erfahrungen ausgetauscht werden, jede ist individuell und somit ist m.M. eine Haftung ausgeschlossen.

Thomas
 
Hallo,

vielleicht reicht es, wenn in den Forumsregeln ein entsprechender Hinweis aufgenommen wird, dass die Ratschläge unverbindlich sind. Derartiges hatte ich nicht gefunden, deshalb meine Anfrage.

Ich denke, der Administrator wird sich schon was einfallen lassen

Grüsse von
IngLag
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe forumsteilnehmer, morgen ist der 1.april und darauf gebe ich garantie, und übernehme hiermit die haftung sollte jemand ansprüche daraus herleiten wollen!

lg natascha
 
Hallo liebe forumsteilnehmer, morgen ist der 1.april und darauf gebe ich garantie, und übernehme hiermit die haftung sollte jemand ansprüche daraus herleiten wollen!

lg natascha

Hoffendlich hast Du eine gute Haftpflicht...Wenn nicht, verklage ich Dich auf Schadenersatz, :eek: weil mir daraus ein idieeler Schaden ensteht. :D Hoffen wir mal, das es auch so ist... :rolleyes:

Thomas
 
hallo thomas, bin ich doch nicht schuld das te trotz oberschenkelhalsbruch und hws schleudertauma und nägel inder lendenwirbelsäule mit deinen rennrad bei dr. hauso vorbeifährst.
Und nu ne 10 % rente für 1 tag bekommst. so blöd darf man nicht sein!

Das ist nähmlich ne gelegenheitsursache, bei Dr. Hauso..zum begutachten vorbeizuschauen.

Das sollste eigentlich wissen! Für Dummheit übernehme ich natürlich keine haftung, steht so im gesetz.

Trotzdem hoffe nur du hast für die widerspruchsklage einen guten anwalt, und fürs

gegengutachten nimmste bodo her. lg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,

Eure Ärzte und Rechtsanwälte haben Berufshaftpflichtversicherungen, für den nachweisbaren Schaden, wenn sie "Scheiße" bauen. ;)

Warum soll denn hier der Schaden immer nur an den Bedürftigen realisiert werden :eek:

Allein schon Gedankengänge daran zu verschwenden erscheint mir verwerflich! :mad:
:confused:
gruß

Hollis
 
Hallo, Natascha!
Ich möchte dich darauf hinweisen, dass der Bundesrat gestern über die Einführung einens Gesetzentwurfs zur Gebührenvorauszahlungspflicht in zivilrechtlichen Berufungsverfahren beschlossen hat.
Du müsstest dich also mit deinen Widerspruchsklagen beeilen.
Oder treffen bei dir die Sonderregelungen für finanziell bedürftige Parteien zu?
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
HALLO JOHANN, Zu (A )die kohle für das verfahren habe ich schon angespart, seitdem bei der BG der antrag gestellt ist, gehe ich hausieren ,und kann jetzt mit der kohle mir nen (sehr) guten anwalt leisten.

Zu (B )Keine ermittlung-keine akte/keine akte-kein gutachten/-kein gutachten-kein widerspruch/-kein widerspuch-kein anwalt-/kein anwalt-kein gerichtsverfahren/kein gerichtsverfahren-kein urteil-/kein urteil-keine rente-/keine rente- NEUEN ANTRAG STELLEN WEGEN VERJÄHRUNG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Natascha!
Du suchtest noch vor ein paar Tagen einen Gutachter oder auch andere Hilfe?
Ich habe eine mögliche andere Hilfe gefunden. Ich geb dir mal den Link.

http://www.diebkk.de

Der Weg ist über Service und Rechtshilfe.
Schau es dir mal an.
Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo johann dein link funst nicht, kann es sein er führt zu den schwarzgeldkonten der versicherungen?
 
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