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rechtliche Bewertung der durch das Pflegepersonal geführte Krankenakte.

Beinmodel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2010
Beiträge
1,027
Hallo liebe Unfallopfer,
kann mir hier jemand Informationen bezüglich der rechtlichen Gewichtung der durch das Pflegepersonal geführte Krankenakte geben.Ich habe am 10.10. meine Verhandlung wegen Behandlungsfehler.Da meine Frau vor 3 Monaten gestorben ist muss ich leider alleine durch, sie wäre als Zeugin sehr wichtig gewesen.Ich lese mich seit einigen Tagen durch die Akten,was emotional furchtbar schwer ist da ich in jeder Formulierung meine Frau sehe.Also wenn mir jemand Informationen geben kann,wäre das sehr hilfreich.Der Gutachter ist der Ansicht dass diese Dokumentation untergeordnet anzusehen ist.Ich muss jetzt aufhören.
Gruß Beinmodel
 
Lieber Beinmodel, mein herzliches Beileid zum Tod deiner Frau. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie emotional belastend das Lesen der Akten dann ist. Ich wünsch dir von Herzen Alles Gute für den Termin!!!

Liebe Grüße
Meli
 
Hallo Beinmodel,

ich möchte Dir mal versuchen Dir zur PFLEGEDOKUMENTATION (nach diesem Wort musst Du suchen) etwas zu senden:

Pflicht: schriftliche Dokumentation
Ärztliche und pflegerische Dokumentation stehen gleichwertig und gleichzeitig nebeneinander. Die ausführlichen pflegerischen und ärztlichen Dokumentationen sind als Informationsquellen unerlässlich. Unterschiedliche funktionelle Zuständigkeitsbereiche, Schichtarbeit, Krankheits- und Ausfallzeiten gebieten es, dass die notwendigen Informationen zur Absicherung einer angemessenen Versorgung vorliegen. Ohne eine schriftliche Dokumentation kann die erforderliche Qualität der Behandlung und Pflege nicht sichergestellt werden. Deshalb ist die schriftliche Dokumentation der ärztlichen und pflegerischen Leistung eine unabdingbare therapeutische Pflicht. Um die Entwicklung und Bedeutung der pflegerischen Dokumentation (aus juristischer Perspektive) zu verstehen, wird zunächst ein Blick auf die ärztliche Dokumentationspflicht geworfen.

Rechtliche Aspekte der Pflegedokumentation - Pflege - Georg Thieme Verlag

https://www.thieme.de/statics/dokumente/thieme/final/de/dokumente/tw_pflege/le4_110_1-schutz.pdf

https://www.thieme.de/statics/dokumente/thieme/final/de/dokumente/tw_pflege/le4_110_1-schutz.pdf

Sträßner zur rechtlichen Bedeutung der Pflegedokumentation - Pflegedokumentation - News - JURION

https://www.menschundmedien.de/pflege/B13-Kapitel-Was_muss_eine_Pflegedokumentation_enthalten.pdf

Rechtssicher handeln in der Pflege – Pflegedokumentation

"
Mangelnde Dokumentation führt zur Beweislastumkehr
Anders sieht es aus, wenn Ihre Dokumentation Lücken hat. In einem solchen Fall hat der Geschädigte gute Karten. Denn es gilt der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht erfolgt.“ D. h. im Prozess, dass sich die Beweislast umkehrt. Dann müssen Sie beweisen, dass die Pflege - trotz Lücken in den Aufzeichnungen - fachgerecht erfolgt ist und Ihnen der Pflegefehler bzw. der Schaden nicht anzulasten ist. Dieser Nachweis ist in der Praxis schwer zu führen."

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Viele Grüße und sehr viel Kraft wünsche ich Dir.

Kasandra
 
Ich habe beim durchsehen der Unterlagen einen Terminkalender aus dem Jahr 2008 gefunden.Hier hat meine Frau begonnen tägliche Eintragungen zu machen als bei uns der Verdacht aufkam dass etwas schief läuft.Unter anderem auch die Aussagen des Oberarztes wo er einräumt dass eventuell ein Keim im Spiel ist und wir wären am Scheideweg.Denkt ihr dass es sinnvoll wäre diesen Kalender mit zur Verhandlung zunehmen.
Gruß Beinmodel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Beinmodel,
Ja, aber natürlich mitnehmen und daraus zitieren. Das kann nur helfen.

Gruß von der Seenixe
 
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