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Rechte behinderter Menschen

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

ein wichtiger Link für die echt Betroffenen und ihrer Angehörigen:

http://www.waldeck-info.de/behindertenrecht/Gdb-Tabelle.pdf

Unter dem Inhaltsverzeichnis findet man zu allen wichtigen Fragen, bzgl. der GdB und MdE usw. die richtigen Antworten, verständlich erklärt!

Mit bestem Dank an den Autor und seinen Mitarbeitern.
Gruß Ariel
 
Vielen Dank @Ariel,

und wieder einmal hast du voll "ins Schwarze" getroffen :cool:

Diese Broschuere ist echt Gold wert. Nicht nur, was die GdB/MdE- Einstufung angeht.

Beim Durchstoebern kam ich auf die Information, die wohl nicht nur mir gefehlt hat. Ich stelle mir naemlich schon laenger die Frage, bei all den Berichten im Forum ueber die Streitigkeiten mit gesetzlichen Versicherungstraegern, Krankenkassen und Versorgungsaemtern, ob es denn tatsaechlich keinen Weg weiter geben sollte, als im Einzelkampfverfahren vor den Sozialgerichten gegen manche Machenschaften anzukaempfen. Es gibt sie.

Auf Seite 42 der Broschuere steht u.a.:

Wer die Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspraxis eines Sozialversicherungsträgers (z.B. der BfA oder einer AOK) unzureichend findet, kann eine Überprüfung dieser Praxis bei den Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger (§§ 87 ff. SGB IV) anregen. Diese Behörden sind vor allem das Bundesversicherungsamt (in Bonn) für bundesunmittelbare Versicherungsträger (z.B. die BfA) und die Länderarbeitsminister (bzw. die entsprechenden Stadtstaaten-Senatoren) bei landesunmittelbaren Versicherungsträgern (z.B. AOK).
Im § 90 steht zu Unfallversicherungen dazu:

SGB IV § 90 Aufsichtsbehörden

(1) Die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt (bundesunmittelbare Versicherungsträger), führt das Bundesversicherungsamt, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Aufsicht über die Unfallkasse Post und Telekom auf dem Gebiet der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung führt das Bundesministerium der Finanzen.
(2) Die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt (landesunmittelbare Versicherungsträger), führen die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder oder die von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen.
(2a) Die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund führt das Bundesversicherungsamt. Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahrnimmt, führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht; es kann die Aufsicht teilweise dem Bundesversicherungsamt übertragen.
(3) Abweichend von Absatz 1 führen die Verwaltungsbehörden nach Absatz 2 die Aufsicht über Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt und für die das aufsichtführende Land durch die beteiligten Länder bestimmt ist.
(4) Die Aufsichtsbehörden treffen sich regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch. Soweit dieser Erfahrungsaustausch Angelegenheiten der Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung betrifft, nehmen auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teil.
Nochmals Danke @Ariel und, natuerlich, eine positive Bewertung fuer diesen wichtigen Beitrag :D

Leider laesst das System die nochmalige Bewertung nicht zu. Sie dich trotzdem bewertet.......
 
Ariel, MERCI für diesen superinformativen Link! :)
 
Auch von mir danke Ariel, es ist wirklich kostbar.
Schönes WE,Hela
 
Hallo liebe Positiv-Bewerter:),

was dem einen ein Nugget, dem anderen ein ganzer Barren von Gold.

Vielleicht könnte jemand von denen in NRW Erkundigungen einziehen, ob es für diese Ausgabe von 1999 eine Neuauflage dieser umfangreichen Ausarbeitung gibt.

Gruß Ariel
 
Hi Ariel,

im NRW-Internet :rolleyes: konnte ich folgende Hinweise entdecken:

Ein Download der Ausgabe 2003 (31. Auflage) dieser hervorragenden Broschüre ist unter diesem Link möglich :eek: der Link kommt aus Hessen ;)

Es gibt aber noch eine neuere Ausgabe (34. Auflage, eingearbeiteter Rechtsstand bis Ende 2006)
Das Rechtshandbuch „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“ ist kostenlos und kann gegen eine Versandkostenpauschale von 4,80 € bestellt werden:
BAG SELBSTHILFE e.V.
Broschürenversand
Dieter Gast
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100641
dieter.gast@bag-selbsthilfe.de
Quelle: http://www.bag-selbsthilfe.de/news/...-behinderte-menschen-erscheint-in-34-auflage/

Mit besten NRW-Grüßen:)
Joker
 
Hallo Joker,

besten Dank für deine Hilfe,

hieraus, aus diesem Link gleich mal ein Zitat:

"Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 91 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und drei Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen."

Wenn man das so liest, hört sich alles so wundersam an, und man sollte meinen, dass der Zusammenschluss dieser Verbände doch eine ganz ordentliche Lobby darstellt. Mehr als eine Million Menschen...., und ich bin nicht mal dabei, wäre also mit mir noch mehr...

Welche Menge von Menschen würde diese Lobby stärken, wenn alle Behinderten, Unfallopfer, deren Angehörigen, Berufskranke in dieser Vereinigung Mitglied wären.!

Nun frage ich mich natürlich:
- Warum kommen wir dann gegen diese korruptiven Strategien der Versicherungsmediziner und deren loyalen Juristen nicht weiter?
- Wie kommt es, dass Gerichte sich nach wie vor von ihrem Sinn für Recht und Gesetz ablenken lassen durch die ökonomischen Argumentationen der Versicherungswirtschaft und deren politischen Fürsprecher.

- Warum verteilen Anwälte diese Broschüre nicht automatisch an ihre Mandanten, oder Ärzte ihren verunfallten oder berufskranken Patienten?Berufsgruppenvertreter, die an solchen Patienten bzw. Mandanten verdienen, und das nicht schlecht! Unfallopfer braucht man doch nur tagtäglich sprichwörtlich, auf den Straßen aufsammeln!

Gruß Ariel
 
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