• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Recht des Versicherten auf Geheimhaltung von Arztberichten

Hallo HansOlsen,

Ich denke schon, dass ich das tat.:mad:

Aber das kann ich doch auch widerrufen, oder?

Jede Sünde lässt sich bereuen und Buße tun :D
Selbstverständlich kannst Du jede Vollmacht widerrufe, je eher, desto besser.

Du bestimmst über Deine Rechte und Deine Daten selbst.
Bevormundung haben wir - noch - nicht, auch wenn die Einschränkung der Arztwahl gegen die Verfassung ist.

Gruß Ariel
 
@Ariel, Danke für die Hilfe. Ich werde mich am Wochenende hinsetzen und für sämtliche Behörden Ärzte usw. denen ich den Schriebs abgegeben habe, eine neue selektive Entbindung verfassen und die alten widerrufen. Wird der Bg zwar nicht passen, aber was solls.

Gibt es da textliche Vorgaben, wie so etwas auszusehen hat?

Gruß H.O
 
Nun sofort - per Einschreiben mit Rückschein - Widerruf der allgemeinen Vollmacht und dann erstellst du die Neue Vollmacht:

Gruß Ariel

Jetzt muss ich dorch nochmals nachhaken.

Vollmacht für Entbindung der Schweigepflicht bezieht sich ausschließlich für den Auftrageber des Gutachtens.
Auftraggeber ist die BG. Entbinde ich damit nicht die BG von Ihrer Schweigepflicht?

Hoffentlich hast Du dem Auftraggeber nicht auch schon eine Voll-Vollmacht erteilt und die geben dann alles weiter oder holen sich alles nach belieben.
?:confused:
 
Hallo,

da es sich bei der Vergabe der Berechtigung um eine formfreie Formulierung handelt, gibt es auch für die Rücknahme keine Formbindung. Du solltest jedoch beachten, dass sich Deine Formulierung auch auf diese Punkte, Tatbestände und rechtlichen Ausrichtungen bezieht, die auch das ursprüngliche Dokument der Schweigepflichtentbindung enthielt (also wenn es ggü. allen in Frage kommenden Ärzten, KH etc. galt, dann auch ggü. allen widerrufen; den Empfänger des Widerrufs auch genau bestimmen anhand der Vergabe der Berechtigung, zwecks Eindeutigkeit und Klarheit; Umfang der Berechtigung bzw. des Widerrufs bestimmen zwecks Bestimmtheit der Willensäusserung).


Gruss

Sekundant

Ergänzung zu Deinem vorherigen zwichenzeitlich erstellten Beitrag:
Du entbindest nicht die BG, sondern die Ärzte, KH, sonstige Leistungserbringer von ihrer Schweigepflicht. Die Entbindung dagegen ist gültig und beschränkt ggü. der BG. Also widerrufst Du die abgegebene Schweigepflichtsentbindung auch wieder ggü. dem Arzt/den Ärzten. Die BG kannst Du natürlich davon in Kenntnis setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sekundant, ja Danke, jedoch habe ich Horn nicht einmal eine Kopie von dem Schreiben, so dass ich es soeben abgefordert habe.
 
Hallo HansOsen,

Also nochmal,

Du hast in der Klinik eine general-Vollmacht erteilt, dass die Deine Daten an egal wem weitergeben dürfen.

Du sollst also diese general-Vollmacht Widerrufen und darauf beschränken, das deine Daten nur an jene weitergegeben werden dürfen, zu dem Du Vollmacht speziell erteilst. Also - Das KH muss dich darüber informieren, sie wollen Deine Daten an die KK oder BG oder Hausarzt weiterleiten und dazu sollen sie für jede einzelne Stelle Deine Erlaubnis einholen.
Bei GA muss der GA erst bei Dir vorher anfragen, ob das GA so an den Auftraggeber weitergeleitet werden darf.

Nur über solchen kontrollierten Weg, gibt es keine falschen GA mehr über Dich.

Auftraggeber ist die BG. Entbinde ich damit nicht die BG von Ihrer Schweigepflicht?

Nein, wenn Du bei der BG auch die general-Vollmacht zurückziehst und für ungültig erklärst und gleichfalls forderst, dass vor jeder Weitergabe Deiner Daten eine Information an Dich geleitet werden muss und Deine Einwilligung einzuholen ist.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ariel, mir dampft etwas die Rübe, :eek:
aber ich glaube, es jetzt verstanden zu haben. So werde ich es tun.:)

Vielen lieben Dank nochmals, kann blos leider keinen Knopf mehr drücken.

Gruß H.O.
 
@Ariel, vielen Dank nochmals. Werde mich am Wochenende hinsetzen und mal einige Schriftstücke vorbereiten, die dann am Montag auf die Reise gehen.

Gruß H.O.
 
Moin zusammen :)

hier mal eine kleine Formulierungshilfe:

Betrifft: A *********** / Unfall vom *****.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Weitergabe von Sozialdaten entsprechend § 76 SGB X mit sofortiger Wirkung.


Um meiner Mitwirkungspflicht gemäß der Gesetze nachzukommen bin ich gerne bereit Einzelermächtigungen für jedes Auskunftsersuchen abzugeben. In dem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23.10.2006, AZ: 1 BvR 2027/02.


Mit freundlichen Grüßen
Vielleicht hilft es ja ;)
 
Top