Hallo,
da es sich bei der Vergabe der Berechtigung um eine formfreie Formulierung handelt, gibt es auch für die Rücknahme keine Formbindung. Du solltest jedoch beachten, dass sich Deine Formulierung auch auf diese Punkte, Tatbestände und rechtlichen Ausrichtungen bezieht, die auch das ursprüngliche Dokument der Schweigepflichtentbindung enthielt (also wenn es ggü. allen in Frage kommenden Ärzten, KH etc. galt, dann auch ggü. allen widerrufen; den Empfänger des Widerrufs auch genau bestimmen anhand der Vergabe der Berechtigung, zwecks Eindeutigkeit und Klarheit; Umfang der Berechtigung bzw. des Widerrufs bestimmen zwecks Bestimmtheit der Willensäusserung).
Gruss
Sekundant
Ergänzung zu Deinem vorherigen zwichenzeitlich erstellten Beitrag:
Du entbindest nicht die BG, sondern die Ärzte, KH, sonstige Leistungserbringer von ihrer Schweigepflicht. Die Entbindung dagegen ist gültig und beschränkt ggü. der BG. Also widerrufst Du die abgegebene Schweigepflichtsentbindung auch wieder ggü. dem Arzt/den Ärzten. Die BG kannst Du natürlich davon in Kenntnis setzen.