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"Recht bekommen" wird teurer - Gebühren werden 2021 erhöht

Sekundant

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24 März 2009
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5,655
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hier, links von dir
Der Artikel hat zwar die Überschrift "Mehr Geld für Anwälte – auf Kosten der Sachverständigen", aber dem Inhalt nach werden zum Jahreswechsel die Gebühren auf breiter Basis erhöht: sowohl die der Anwälte, aber auch die Gerichtsgebühren und anders als es die Überschrift vermuten lässt auch für Sachverständige, wenn hier auch "nur" um 5%.

Und: der "DAV bedauert steigende Gerichtsgebühren", allerdings nur die der anderen:

Eine Entwicklung, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) trotz seiner Freude über die anstehende Gebührenanpassung für Anwälte in einer Stellungnahme gegenüber LTO bedauert:

"Wir haben uns von Anfang an gegen eine Erhöhung der Gerichtskosten ausgesprochen. Das Prozesskostenrisiko darf nicht zu hoch werden. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen sich den Zugang zum Recht leisten können. Für einen effektiven Zugang zum Recht muss aber auch gewährleistet sein, dass die Einkommen der Anwaltschaft auch die wirtschaftliche Entwicklung abbilden. Ansonsten liefen wir Gefahr, dass das RVG keine Akzeptanz in der Anwaltschaft fände."



gruss

Sekundant
 
Hallo

Das sind schlechte Nachrichten. Danke dennoch für diese Info!

LG
 
@Sekundant, @HWS-Schaden,

viele gehen davon aus, dass Anwälte ohne Ende verdienen. Das ist nicht der Fall, da das RVG (Rechtsanwaltsvergütung) als Grundlage für die Berechnung den Streitwert ansieht. Bei hohen Streitwerten lohnt sich das für die Anwälte, aber bei kleinen Streitwerten wird die RVG-Gebühr für die Anwälte unrentabel (Nutzen zwischen Aufwand und Umsatz). Ich sehe ja immer, wenn ich ein Schadengutachten erstelle und dies durch den Anwalt dann mit einem Begleitschreiben bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wird. Da sehe ich auch die Gebührenrechnung und die ist zuweilen nur halb so hoch, wie mein Gutachterhonorar.

Insofern verstehe ich auch nicht das Gejammere der Gutachterkollegen, sie würden zu wenig Geld für die Gutachten bekommen.

Mit hat mal ein anderer Anwalt aus Berlin gesagt, dass von den über 10.000 zugelassenen Anwälten ein drittel Taxi fahren muss, um überhaupt zu überleben, ein Drittel kommt gerade so hin und nur ein Drittel verdient wirklich viel Geld.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär
viele gehen davon aus, dass Anwälte ohne Ende verdienen.
Ich gehöre nicht dazu.

Dennoch: Höhere Gebühren = höhere Hürden für diejenigen, die sich gegen eine Ablehnung von Ansprüchen wehren. Es kommt darauf an, aus wessen Sichtwinkel man die Erhöhung betrachtet. Deswegen mein Statement: „Schlechte Nachrichten.“

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Gelten die neuen Gebühren nur für die neuen Fälle oder wird auch auf die laufenden Verfahren noch nachgefordert? Weiß das jemand?

Viele Grüße

Rudinchen
 
hallo Rudinchen,

eine gute frage, und mit "wissen" kann ich da auch nicht ad hoc dienen. aber eine nachforderung kann man wohl ausschliessen, da die gebühren auf ein gesetz beruhen, und ein gesetz keine rückwirkung hat.
anders wird es vermutlich in laufenden verfahren für zukünftig neu anfallende gebühren sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

Ja, neue Gutachten und Zusatzkosten des Rechtsanwalts werden sicher nach den neuen Bestimmungen berechnet. Aber die Gerichtskosten werden ja erst zum Ende des Verfahrens berechnet, oder?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo

Meint ihr, dass es seitens der Auftraggeber von GA durch das Gesetz eine „Motivation“ gibt, anstehende Begutachtungen in 2020 durchführen zu lassen (sofern sie es im Geltungsbereich des Gesetzes überhaupt beeinflussen können, was ich nicht weiß)?

LG
 
gute frage, @HWS-Schaden

die habe ich mir auch schon gestellt, denn meine begutachtung bzw das ergebnis war vom gericht bis mitte dez anberaumt, ohne dass ich (zb corona-bedingt) eine andere nachricht habe, kam ein termin mitte/ende januar 2021. eine normal funktionierende planung - die man einem begutachtungsinsitut wie der begumed durchaus unterstellen muss als wirtschaftlichen betrieb - hätte das natürlich zu berücksichtigen.


gruss

Sekundant
 
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