• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Recht auf zweites Gutachten

Didi44

Neues Mitglied
Registriert seit
18 Aug. 2017
Beiträge
14
Liebe Forumsmitglieder,

ich möchte ein zweites Gutachten anfertigen lassen und habe meine PUV aufgefordert, dieses in Auftrag zu geben. Die haben es abgelehnt mit der Begründung, sie wollen erst einmal auf das erste Gutachten warten. Da jedoch in wenigen Wochen die 3-Jahres-Frist abläuft, drängt die Zeit ein wenig.

Was ratet ihr mir? Habe ich ein Recht auf ein zweites Gutachten? Womit begründe ich das? Ich wäre sehr dankbar für Tipps!

Tausend Dank
Didi
 
Hallo Didi,

was hast du und warum möchtest du ein weiteres Gutachten wenn das erste noch nicht erstellt wurde?

Gib uns Bitte mehr input.

Wann war der Unfall?

Was war es für ein Unfall?

Wer begutachtet dich?

usw.


MfG


GSXR
 
Liebes Forum,

ich wollte keinen Roman schreiben, daher habe ich die Frage knapp gehalten. Aber natürlich kann ich den Hintergrund erläutern:
Anfang Januar ist mein Skiunfall 3 Jahre her.....das ist also bald. Meinen Unfall habe ich fristgerecht gemeldet. 2 Jahre nach dem Unfall wurde ich zum Gutachter geschickt, dieser hat jedoch rückgemeldet, dass er noch nicht feststellen kann, ob ein bleibender Schaden vorliegt, es solle noch 6 Monate gewartet werden. 2,5 Jahre nach dem Unfall wurde ich wieder zum Gutachter geschickt, der hat mich untersucht und dabei festgestellt, dass ich bleibende Schäden habe. Das Gutachten ist jedoch noch immer nicht bei der Versicherung eingegangen. Ich weiss also nicht, was er im Gutachten schreibt. Es ist der Gutachter der Versicherung. Und nun läuft mir langsam die Zeit davon.....denn ich habe nicht einmal mehr 2 Monate, bis eben die bleibenden Schäden gemeldet werden können. Daher wollte ich ein weiteres Gutachten beauftragen und diesmal eben auch den Gutachter selbst bestimmen.

Ich dachte, das könnte sinnvoll sein, egal, wie es bei diesem Prozess weitergeht. Ich habe noch keinen Cent von der Versicherung erhalten und es geht seit Monaten nicht voran. Das ist maximal unerfreulich und ich würde das nun gerne vorantreiben. Und ich habe eben nur noch wenige Wochen Zeit, die Schäden zu benennen.

Wie denkt ihr darüber? Was sollte ich tun, damit ich zeitnah auch Geld bekomme?

Die Versicherung schreibt, sie wollen abwarten, bis das erste Gutachten eintrifft, ich soll dort Druck machen - aber wie? Ich habe schon mehrfach nachgehakt.....und die Zeit läuft.....!

Über eine Einschätzung wäre ich wirklich sehr dankbar - ich habe das Gefühl, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.....!

Herzliche Grüße,
Didi
 
Hallo Didi44,

wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, kannst du nur selbst einen Gutachter beauftragen (und bezahlen!) und dann dieses Gutachten innerhalb der Dreijahresfrist an die Versicherung schicken - natürlich nur, wenn es in deinem Sinne ausfällt.

Falls das Gutachten der Versicherung für dich positiv ausfällt, wäre das aber überflüssig. Allerdings wurde das Gutachten im Auftrag der Versicherung ja innerhalb der Dreijahresfrist gemacht. Ich weiß jetzt leider nicht, welches Datum rechtlich gilt: Das Datum, an dem du beim Gutachter warst und er die Untersuchungen gemacht hat oder das Datum, das auf dem schriftlichen Gutachten steht ...

Vielleicht kann dir da aus dem Forum jemand weiterhelfen

In diesem Falle wäre es sinnvoll, wenn du innerhalb der Zeit ein eigenes Gutachten machen lassen würdest, aber da ist die Zeit dann wirklich verd... knapp. Denn du müsstest einen Gutachter finden, der müsste die Untersuchungen machen und auch noch das Gutachten schreiben - und das alles in zwei Monaten. Aber dann wärst du auf der sicheren Seite.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo nochmal,

vielleicht solltest du wg. der Fristen bzw. wegen des gültigen Datums sicherheitshalber einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht fragen. Dann weißt du wo du dran bist ...

Falls das Untersuchungsdatum ausschlaggebend ist, kannst du dich entspannt zurücklegen. Falls das Gutachten nicht so ausfällt, wie du es dir vorstellst, kannst du immer noch Widerspruch und evtl. sogar Klage einreichen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Medlung der Verletzungen

Hallo Didi44,

Du schreibst: "denn ich habe nicht einmal mehr 2 Monate, bis eben die bleibenden Schäden gemeldet werden können."

Du hast doch den Unfall schon gemeldet, es wurde ein Gutachter beauftragt, das Gutachten soll irgendwann fertig sein.

Ich verstehe nicht ganz, warum Dir dann die Zeit wegläuft, da die Beauftragung des Gutachters in der Dreijahresfrist erfolgt ist.

Falls das Gutachten keine Verletzungsfolgen bestätigt und es nicht der Tatsache entspricht, musst Du ohnehin den Klageweg beschreiten, da sich dann Deine UV quer stellen wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Der Tag der Begutachtung ist massgebend.
Diese Untersuchung erfolgte innerhalb der Frist. Diese Frist ist somit gewahrt.
Wann das Gutachten beim Versicherer eintrifft ist nicht von Bedeutung für die Wahrung der 3 Jahres Frist
 
Hallo,

meine dringende Bitte: Schaut Euch genau an, was der jeweilige Schreiber will.

@Hallo Diddi44,
zur Beantwortung mußt Du in Deine Versicherungsunterlagen schauen. Dort steht, ob Du berechtigt bist, einen eigenen Gutachter zu beauftragen und natürlich auch die Fristen gehen aus Deinen Versicherungsbedingungen hervor.
Was sagt Dein behandelnder Arzt?
Letztlich sind auch seine dokumentierten Befunde in einem Klageverfahren relevant.

In einem Zivilverfahren wird das Gericht dann nochmals ein Gutachten erstellen, aber gesicherte Erkenntnisse sollte man schon vor Klageerhebung haben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

vielen Dank für eure Beiträge. Ich habe nun einen Termin bei einem Anwalt ausgemacht, dann werden wir sehen. Er war mehr als nur verwundert, dass ich nach fast 3 Jahren noch keinen Cent von der Versicherung gesehen habe.....!

LG,
Didi
 
Top