Liebe Forumsmitglieder,
ich möchte ein zweites Gutachten anfertigen lassen und habe meine PUV aufgefordert, dieses in Auftrag zu geben. Die haben es abgelehnt mit der Begründung, sie wollen erst einmal auf das erste Gutachten warten. Da jedoch in wenigen Wochen die 3-Jahres-Frist abläuft, drängt die Zeit ein wenig.
Was ratet ihr mir? Habe ich ein Recht auf ein zweites Gutachten? Womit begründe ich das? Ich wäre sehr dankbar für Tipps!
Tausend Dank
Didi
ich möchte ein zweites Gutachten anfertigen lassen und habe meine PUV aufgefordert, dieses in Auftrag zu geben. Die haben es abgelehnt mit der Begründung, sie wollen erst einmal auf das erste Gutachten warten. Da jedoch in wenigen Wochen die 3-Jahres-Frist abläuft, drängt die Zeit ein wenig.
Was ratet ihr mir? Habe ich ein Recht auf ein zweites Gutachten? Womit begründe ich das? Ich wäre sehr dankbar für Tipps!
Tausend Dank
Didi