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Recht auf eigene Daten....

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Guten Tag,

folgendes Problem ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsunfall bedingt durch seinen geringen Lohn konnte er sich nicht privat versichern ...
Nun wendet er sich an seine Gemeinde auf Grund einer Leistung das Sozialamt schickt daraufhin einen Antrag auf Sozialhilfe und verlangt intimste Daten!

Nach einigen Wochen kommt ein Schreiben mit einem Satz vom Sozialamt haben Ihren Antrag zuständigkeitshalber an die Berufsgenossenschaft gesandt!

Ist so ein Datentourismus eigentlich Rechtens zwischen den Ämtern (besser Kostenträgern) wenn es um ganz sensible Daten geht?
Inclusive Kontoauszüge die das Sozialamt so verlangt..!

Danke
VG Joachim
 
Hallo Joachim,
da ist dann wieder die Frage, was genau unterschrieben wurde. Mit dem Schreiben ist noch nicht gesagt, dass auch die Unterlagen weitergeleitet wurden. Das Schreiben spricht vom Antrag. Du kannst aber beim Sozialamt einer generellen Weitergabe Deiner Daten ohne Deine Zustimmung widersprechen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Joachim,

ich hatte auch die ganzen Unterlagen / Anträge, um eine gewisse Zeit zu überbrücken, wo ich keine Leistungen bekam.
Die Unterlagen zur Antragstellung sind nur für diesen Antrag bestimmt (das-glaube ich- steht auch irgendwo drauf).
Eine Weitergabe ist nicht möglich und auf den Fomularen unterschreibt man nur für diesen einen Antrag.
Der Antrag an sich ist eine Demütigung :mad: und ich habe es damals nicht getan.
Lieber hab ich auf vieles verzichtet.


Gruß .
 
Hallo

[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=+2]Warnung an alle Betroffenen[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Hausärzte schreiben oftmals bei Anfragen des Versorgungsamts, dass phys./psych. Störungen und Suizidgefahr vorliegen. es wird dadurch alles nur erschwert.[/FONT]​
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=+1]Merke:[/SIZE][/FONT]​
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]a) Befundberichte anfordern und aushändigen lassen. Niemals einen Befundbericht eines Arztes im Verschlossenen Umschlag einem anderen Arzt überbringen, sondern immer nachsehen, was darin steht. steht etwas in der o. a. Richtung drin, sofort reklamieren und dem Arzt, sollte er sich stur stellen, den § 839a BGB erläutern (Regreß bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich falschen medizinischen Aussagen)[/FONT]​
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]b) Es kann vorkommen, dass ein Arzt von einem anderen Arzt eine solche Mitteilung erhält, ohne dass der Patient davon Kenntnis erlangen könnte. Solchen Vorkommnissen ist nur auf die Schliche zu kommen, wenn die Betroffenen selbst regelmäßig Akteneinsicht nehmen (Versorgungsamt, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung)[/FONT]​
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Sie hierzu folgendes Urteil: [/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Arztpflichten [/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Siehe auch nachfolgenden Bericht zum Thema[/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]"Sozialdatenschutz"[/FONT]

Quelle : www.berufserkrankungen-siegerland.de

Darüber sollte man einmal nachdenken, gilt auch bei anderen falschen Sachverhalten seitens der Ärzte.

Heute mehr den je.


vg natascha
 
Danke


Danke Natascha für Deine wertvollen Links und Hinweise Du da immer wieder hast !




Muss auch mal sein das solches Einbringen in das Forum das mindeste bekommt, nämlich DANK !:)

Das wollte ich mal los werden!
 
Hallo ondgi

Dank zurück auch im Namen der anderen vielen aktiven Teilnehmer welche ständig aktuelle Infos reinstellen .

Aber Deutschland ist wie ein Dschungel-camp bestehend aus

Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Krankenkassen, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften einschließlich ihrer Kliniken und Gutachter,
DRVB, Ärzte, Kliniken, Anwälte, Justiz,Rehakliniken,

und but not least die BGlichen Abteilungsleiter/ TAD u.
Sachbearbeiter, derer meine ganze Aufmerksamkeit gehört.

Dagegen ist ein bischen Aufklärung kein Fehler ,

gewollte Volksverdummung und Verarsche war gestern, www. ist heute.

vg natascha
 
Hallo an alle,

wie verhält sich eigentlich bei den Stellungnahmen die die BG ständig einholt von ihren Medinmännern ( MD ) ?

Wir hatten und habend er Weitergabe der Daten widersprochen, ständig erhalten wir aber Mitteilungen über Stellungnahmen zu den vorliegenden Gutachten unterschiedlicher Fachrichtungen.

Was hat es eigentlich mit der Rechtsbehelfsbelehrung § 76 auf sich? und dem Hinweis, wenn man denn der Weitergabe seiner Sozialdaten widerspricht, dass dann mit Nachteilen zu rechnen ist?

Wir haben dieses nämlich getan und nun hat mein Partner angst, dass ihm Leistungen gekürzt werden.

Wozu dann dieser Rechtsbehelf, wenn gleich wieder der erhobene Zeigefinger den Verunfallten unter Druck setzt.

Für Antworten vielen Dank.
 
Hallo Reickja

Rechtsbehelfsbelehrung § 76 ist der § der BG ist sozusagen standart Ihrer Drohgebärde, unterm strich nur nonsens .

Zunächst gilt auch für euch das BDSG in allen teilen.

Stelle mal hierzu deine § gegenüber, einschließlich Höchstrichterlicher Rechtsprechung und schon siehts anders aus.

Diese sind hier im Forum zigmal hinterlegt.

In deinem Fall verstieß die BG gegen geltendes Recht.

Gerade zu eigenen MEDIZINISCHEN Stellungnahmen irgendwelcher inkompetenter BG Ärzte gibt es eine Unmenge von Fachliteratur, einige Stilblüten dieser Zunft sind hier im Forum nachzulesen.

vg natascha
 
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