Hallo Ingeborg,
ich weiß immer noch nicht in welchem Verfahrensstadium Du bist….
Wenn das Verfahren vor dem LSG noch läuft, hast Du Deinen Antrag auf Befragung gestellt - mehr kannst du nicht machen. Kommt das LSG dem nicht nach, hast du einen absoluten Revisionsgrund und das BSG wird Deinem LSG Beine machen.
Wenn das LSG bereits geurteilt hat - innerhalb der 4-Wochenfrist Rechtsmitteleinlegen (PKH-Antrag genügt mit Entwurf: Es wird Rechtsmittel eingelegt) und dann hast Du noch mal 4 Wochen Zeit zur Begründung.
Gruß
tamtam
ich weiß immer noch nicht in welchem Verfahrensstadium Du bist….
Wenn das Verfahren vor dem LSG noch läuft, hast Du Deinen Antrag auf Befragung gestellt - mehr kannst du nicht machen. Kommt das LSG dem nicht nach, hast du einen absoluten Revisionsgrund und das BSG wird Deinem LSG Beine machen.
Wenn das LSG bereits geurteilt hat - innerhalb der 4-Wochenfrist Rechtsmitteleinlegen (PKH-Antrag genügt mit Entwurf: Es wird Rechtsmittel eingelegt) und dann hast Du noch mal 4 Wochen Zeit zur Begründung.
Gruß
tamtam