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Recht auf Anhörung...

Hallo Ingeborg,

ich weiß immer noch nicht in welchem Verfahrensstadium Du bist….

Wenn das Verfahren vor dem LSG noch läuft, hast Du Deinen Antrag auf Befragung gestellt - mehr kannst du nicht machen. Kommt das LSG dem nicht nach, hast du einen absoluten Revisionsgrund und das BSG wird Deinem LSG Beine machen.

Wenn das LSG bereits geurteilt hat - innerhalb der 4-Wochenfrist Rechtsmitteleinlegen (PKH-Antrag genügt mit Entwurf: Es wird Rechtsmittel eingelegt) und dann hast Du noch mal 4 Wochen Zeit zur Begründung.

Gruß
tamtam
 
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