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Rat zu Gutachter Dr. Domes, Unfall mit niedriger Geschwindigkeit

Matthiasrit

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Sep. 2012
Beiträge
5
Hallo liebes Forum!

Meine Frau hatte einen Verkehrsunfall bei dem ihr ein anderer Pkw rückwärts gegen ihre Fahrzeugfront gefahren ist. Meine Frau stand mit ihrem Pkw zu dieser Zeit. Der andere Pkw ist etwa 6 m rückwärts gefahren. Er ist relativ schnell rückwärts gefahren, denn er wollte selber einem anderen Pkw ausweichen.

An beiden Pkw's ist kaum Sachschaden entstanden.

Allerdings bekam meine Frau kurz nach dem Unfall bereits Kopf- und Nackenschmerzen. Die ganzen ärztlichen Untersuchungen nahmen dann einen langen Verlauf und es wurde außer einer HWS-Distursion auch eine Gehirnerschütterung festgestellt. Meine Frau war aufgrund des Unfalls weiterhin tagelang nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Untersuchungsberichte von 3 Ärzten (der Hausarzt, ein Orthopäde und ein Neurologe), bei denen meine Frau in Behandlung war, liegen natürlich vor.

Der Sachschaden an unserem Pkw wurde durch die HUK-Coburg zügig bezahlt (Lackschaden vordere Stoßstange, Kennzeichenschild eingebeult). Ein Schmerzensgeld lehnte die Versicherung aber ab und teilte mit, daß die Verletzungen meiner Frau nicht durch den Unfall entstanden sein können. Hierfür sei die Geschwindigkeit zu gering gewesen.

Nun war der Fall bereits vor Gericht und die Unfallbeteiligten wurden mündlich angehört. Das Gericht hat nun einen Gutachter, Dr. Domes aus Hamburg, bestellt.

Jetzt habe ich allerdings schon einiges negatives hier in diesem Forum über Herrn Dr. med. Domes lesen müssen. Wir sollen auch einen Vorschuss für den Gutachter in Höhe von 2000 Euro überweisen.

Meine Frage lautet: Hat jemand aktuell Erfahrungen mit Dr. med. Domes? Einige Forumbeiträge über ihn und OFI klangen sehr pauschal für mich. Gibt es möglicherweise auch positive Erfahrungen mit ihm?

Hat möglicherweise jemand Erfahrungen mit einem Unfall, bei dem mit niedrigen Geschwindigkeiten Verletzungen entstanden sind und die gegnerische Versicherung dies nicht glaubt?

Danke im Voraus für eure Hilfe!
 
Ratschlag

Hallo Matthiasrit,

ich möchte Dir zwar nicht die Hoffnung nehmen etwas Gutes über Dr. Domes zu lesen, aber..... naja, die Beiträge hier im Forum kennst Du ja offensichtlich schon.

Was mich ein bischen erstaunt, ist, dass gleich ein Mediziner die Verletzungen Deiner Frau begutachten soll, ohne tatsächlich Kenntnis vom Unfallablauf, der Insassenbewegung und Insassenbelastung zu haben.

Folglich wird es zu endlosen Verallgemeinerungen im Gutachten kommen und wahrscheinlich bis hin zum Nennen der sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze", die es eigentlich entsprechend dreier BGH-Urteile garnicht mehr offiziell gibt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
@Rekobär

Hallo, danke für die Antwort, aber genau das fand ich auch schon merkwürdig.
 
Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung. Und die 2000 Euro für das Gutachten für Dr. Domes tun schon weh.....

Letzten Endes bleibt da natürlich auch die Angst, zu verlieren und auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben. Recht haben ist ja echt ein Sache, aber Recht bekommen eine ganz andere :mad:
 
Kann es denn sein, dass Dr. Domes die Atteste der behandelnden Ärzte auf mögliche Fehler oder auf eine Kausalität zum Unfall überprüft? Mehr kann er ja eigentlich ohne technisches Gutachten nicht machen....
 
Hallo Matthiasrit,

wenn Du die negativen Berichte hats oder Berichte darüber hast, die darauf hindeuten, dass der Gutachter nicht neutral sein könnte, dann sollten diese Bedenken dem gericht mitgeteilt werden und der Antrag gestellt werden, dass ein unabhängiger und neutraler Gutachter beauftragt wird.

Möglicherweise findest Du auch im Internet weitere Hinweise die Dir helfen dem Gericht zu ermöglichen zu verstehen, dass von dem Gutachter kein brauchbares Gutachten zu erwarten ist.

Grüße
oohpss
 
es bleibt n!ur den Antrag auf Ablehnung von Domes zu stellen

Hallo,

ich selbst war auch bei Domes in Hamburg und sein Gutachten ist unter aller Sau (sorry!). Ich kenne NUR NEGATIVE GUTACHTEN VON DOMES UND CASTRO & CO (OFI) Kann jedem nur nahelegen, ihn versuchen abzulehnen, denn ist das Gutachten erst einmal da, hat man verdammt schlechte Karten, besonders beim LG Hamburg und OLG Hamburg, die Castro und Domes geradezu in den Himmel loben! Ich hatte eine 300-Seiten starke Stellungnahme inkl Befangenheitsantrag gegen das Gutachten von Domes geschrieben, indem ich jeden Punkt zerpflückte, weil es stimmt rein gar nichts in dem Gutachten!

Außerdem was will man von einem Gutachter erwarten, der in einem med. Fachbuch schreibt, dass er erhebliche Zweifel an der Existenz einer HWS-Beschleunigungsverletzung habe und sollte es einmal zu Unfallfolgen gekommen sein, dann heilen die grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten aus! (siehe "Das Schleudertrauma der Halswirbelsäule" von Castro, Kügelgen,Ludolph, Schröter und zahlreiche andere Mitautoren wie auch Becke vom Ing.-Büro Schimmelpfennig & Becke; Enke-Verlag, 1998; ISBN 3-432-30651-2). Domes hat dies zwar nicht persönlich geschrieben und verfasst, es war sein Kollege und Mitgründer der OFI Prof.Dr.Castro, jedoch vertritt er genauso wie alle anderen Gutachter der OFI diese Meinung.Mir liegen einige Gutachten von anderen Unfallopfern vor, die von Castro, Domes oder den anderen GA verfasst wurden. Es gibt nicht ein Gutachten, in dem dem UO eine HWS-Instabilität anerkannt wurde, sondern wenn, dann war sie immer nach max. 12 Monaten "ausgeheilt", so dass es keine UO mit "HWS-Dauerschäden" gibt. Ansonsten wird es auf die Möglichkeit der "Psyche" geschoben (alles Einblidung, der simuliert nur!)! Kommt dann noch der Faktor "geringe Geschwindigkeitsänderung" hinzu, dann wird über bestehende und vor allem "richtungsweisende" BGH-Urteile hinweggesehen, dann kann man erst Recht nichts haben!

Mein Gutachten wurde vor fast 8 Jahren erstellt und ich kenne nicht ein UO, wo nicht der gleiche Mist drin steht! Ich hatte sogar eine funktionelle MRT-Untersuchung, die anhand des Bildmaterials eindeutig belegt, es liegt eine Instabilität der Kopfgelenke vor mit überdehnten Bändern und als Folge Blockierungen. Zusätzlich habe ich verdrehte Halswirbelkörper, sowie eine Verschiebung des Hinterhauptloches zur HWS, d.h. die Medulla oblongata (auslaufender Hirnstamm = zentrales Nervensystem mit Sympatikus-Nerv usw.) wird nicht nur durch die instabile Kopfgelenke/obere HWS "funktionell" gequetscht, sondern auch 2. durch die HWS-Verdrehung und 3. durch die Verschiebung des Hinterhauptloches (Schädel) und der HWS und dennoch kann meine bestehende "spastische Tetraparese, die rechts stärker vertreten ist als links" -und jetzt kommts- NICHT UNFALLURSÄCHLICH SEIN, da ich KEINE HWS-INSTABILITÄT HABE! Im GA wird dann behauptet, er könne das Bildmaterial nicht beurteilen, da er es nicht öffnen könne (CD) bzw. die Bilder seien nicht beurteilbar! Und genau das steht auch in den zahlreichen anderen GA von anderen UO!

Wenn du etwas eigentlich nachweisen kannst, dann wird einach behauptet, das Material sei nicht beurteilbar, weil zu hell, zu dunkel, zu unscharf oder zu was weiß ich..... Damit ist dein Nachweis "futsch", weil er von Domes ganz galant unter den Tisch geschubst wurde. genauso auch wenn ein radiologischer Zusatzgutachter mitbeauftragt wird, der natürlich von Domes ausgesucht wird und deine Argumente gegen ihn von Gericht erst gar nicht für voll genommen werden, zack der Richter bestimmt dann einfach Der Radiologe schreibt dann genau das gleiche wie oben schon von Domes angegeben - ist also abgesprochen Der sieht dann was ganz anderes als eine Instabilität, nämlich Degenerationen der Wirbelsäule, also alles "altersbedingt"! Und alles ganz zufällig unfallunabhängig am Unfalltag schicksalshaft entstanden

Das schlimme ist, dass es eben auch Gerichte/Richter gibt, die "schwören" auf Castro/Domes/OFI - man kennt sich, man tauscht sich aus, bespricht sich oder besucht Seminare (von Castro und einem Versicherungskaufmann ins Leben gerufen), wo man gut geschult wird, was man zu sagen hat, wie man argumentieren kann, aus medizinischer, gutachterlicher, richterlicher, juristischer, versicherungsreavanter Seite In Verhandlungen wird kein Blatt vor den Mund genommen, dass man sich telefonisch ausgetauscht habe, sich wegen gewisser unklarer Fragen besprochen habe usw. usf. - nur um der Versicherung den Rücken zu stärken! Die Korruption macht vor einem Richter nicht halt und mich würde es auch nicht wundern, wenn es Richter beim BGH, BSG, BVerfG oder sonst. hohen Instanzen gibt, die sich genauso wie Castro und die anderen Handlanger "schmieren" lassen! Wie gesagt, kann man ja indirekt machen, indem man etwas anderen finanziert wie eine Studie etc. p. p..

Trotz begründetem Befangenheitsantrag vor der Begutachtung, gleich Benennung des Gutachters, wurde vom LG abgewiesen und als einziger "schriftlicher" Grund angegeben, das Gericht habe bis dato nur gute Erfahrungen mit dem GA gemacht. Mündlich wurde uns gesagt, wir hätten gar nicht das Recht "vor" der Begutachtung einen Befangenheitsantrag zu stellen, dies könne man grundsätzlich nur danach und ansonsten würde das Gericht sich nicht für unsere "Hirngespinste" interessieren! Das war aber 2003/2004, also da gab es das Schreiben und Urteil vom LG Kiel und vom OLG Schleswig noch nicht und auch sonst war alles noch recht dürftig....
Das OLG hat mit noch banaleren Gründen den Berufungsgrund Befangenheit von Domes angebewiesen und beide Urteile (vom LG und OLG) "stützen sich auf das GA von Domes", weshalb ich in beiden Instanzen verlor! Inzwischen wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingreicht und mit viel Glück rückt der BGH es wieder gerade - das glaube ich aber erst, wenn es wirklich so ist!

Inzwischen gibt es zahlreiches Material, welches "gegen Domes und die anderen Affen von der OFI" sprechen, man muss es nur herausschreiben, sortieren und in einem Befangenheitsantrag nach § 406 ZPO, gestützt am BGH-Urteil diesbezüglich, einreichen und wird es abgelehnt, dann MUSS auf jeden Fall eine Beschwerde/Rüge eingereicht werden, denn nur wenn gerügt wird, kann es in der nächsten Instanz verwertet werden - das weiß leider auch nicht jeder und viele Rechtsanwälte vertorfen es oder wollen es nicht machen, weil sie es sich nicht mit den Richtern verscherzen wollen oder was weiß ich warum. mein RA hat es damals vergessen und es hinkt mir jetzt noch nach, deshalb sag ich es dir jetzt, achte darauf!

Also, auf in den Kampf oder aufgeben! Übrigens, wenn du keine Rechtsschutz hast, dann kann man auch bei Gericht die sog. PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen. Dies muss der Anwalt zusammen mit der Klageschrift bei Gericht einreichen und darf vom RA "nicht abgelehnt" werden. Viele RAe wollen nur keine PKH einreichen, weil sie dann nur einen ganz geringen Satz bekommen, statt das dicke Gehalt von der RSV bzw. vom Mandanten. Lehnt er dennoch ab, kann dies verfolgt werden! Habt ihr denn auch keine "Verkehrsrechtsschutzversicherung", z.B. vom ADAC Die sind auch für soclhe Prozesse zuständig, ergo in die Haftung zu nehmen, d.h. sie versichern es ja auch!

Alles Gute, lass mal wieder von dir hören :D
 
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten! Wir haben unseren Anwalt nun gebeten, Dr Domes als Gutachter abzulehnen. Mal sehn was nun kommt.
 
rolli rossi

lieber rolli rossi,

alles richtig, was du sagst--alles richtig !

ok, ich bin jetzt bald im 7ten jahr der klage ( OLG auf allen ebenen)
soll heissen: SG/LSG + LG/OLG PUF und BFA und Reg.-Präsidium wegen %te usw.

FAZIT: also summa summarum hat das bis jetzt die RSV ca 30 Tausend Teuronen geskostet.

´rausgekommen = N I X

ich sag euch eines : ich kämpfe bis zum EXOTUS !

DIAGNOSE: HWS DISTORSION

incl. "PSYCHO" & "NEURO" & " ORTHO" & "HNO" +++++

macht weiter, bis die einen einigermaßen annehmlichen VERGLEICH anchecken -- dann iss guttt !

ansonsten macht ihr euch kaputtt

lg

husar:eek:
 
Hallo Husar3 und rolli-rossi, gibt es eine Möglichkeit, Euch via email zu kontaktieren? Ich würde mich dazu gern einmal austauschen, auch wenn Eure Beiträge schon etwas her sind. Danke und Gruß
 
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